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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 23.03.2012, F 388 Es steht in der Lindleystraße die Gefahrguthalle safety port. Aufgrund dieser Tatsache und der Seveso-Richtlinie müssen alle Unternehmen im Umkreis von 1,2 Kilometern einen Notfallplan einhalten und ihren Betrieb aus Sicherheitsgründen kurzzeitig abschotten können. Auf der anderen Straßenseite beginnt der Schwedlersee, der als Freizeitort gerne und viel besucht wird.
Ich frage den Magistrat: Gibt es einen Notfallplan, und wenn ja, welche Schutzmaßnahmen sind für diese Besucher, darunter viele Kinder, vorgesehen?
Antwort des Magistrats: Die betreffende Gefahrgutlagerhalle befindet sich in der Lindleystraße 19. Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, vormals Hafenbetriebe, hat das Grundstück der Gefahrguthalle seit Februar 1990 an die Nilus Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG vermietet. Der vereinbarte Mietzweck ist die Errichtung einer Gefahrguthalle durch den Untermieter. Der Betrieb der Gefahrguthalle entspricht daher der vertraglichen Grundlage. Untermieterin und Betreiberin der Anlage ist die VLS-Group Germany GmbH. Da dieses Unternehmen unter die Bestimmungen der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Störfallverordnung, § 9 fällt, wurde von den Betreibern ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan für das Lager erstellt und der Branddirektion Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt. Nach § 48 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hat die untere Katastrophenschutzbehörde einen externen Notfallplan erstellt, der die erforderlichen Maßnahmen bei einem Störfall beschreibt. Unter anderem wird darin auch die Warnung der Nachbarschaft, also auch der Besucher des Schwedlersees, durch die Polizei geregelt. Der Schwedler See ist seit dem 15.06.1920 an den
- Frankfurter Schwimmclub von 1891 e. V. für vereinsinterne, nicht öffentliche Zwecke verpachtet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.