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In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 5. Dezember haben Bürger*innen in der Fragestunde ein

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Frage vom 09.12.2016, F 325 In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 5. Dezember haben Bürger*innen in der Fragestunde ein unabhängiges Klima- beziehungsweise Umweltgutachten für das geplante Ernst-May-Viertel gefordert, bevor über den Planfeststellungsbeschluss entschieden wird. Der zuständige Dezernent lehnte dies mit dem Hinweis ab, dass es zuerst einen Beschluss geben muss, bevor ein Gutachten erstellt werden kann.

Ich frage den Magistrat: Warum kann kein Gutachten vor dem Planfeststellungsbeschluss in Auftrag gegeben werden?

Antwort des Magistrats: Das "Ernst-May-Viertel" bezeichnet das gesamte Gebiet im Untersuchungsraum zur Stadtentwicklungsmaßnahme "Zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark". Zur weiteren Klarstellung der Begrifflichkeit: Einen Planfeststellungsbeschluss kann es für diesen Bereich nicht geben, weil ein Planfeststellungsbeschluss ein fachrechtliches Verfahren übergeordneter Behörden bezeichnet, mit dem zum Beispiel Verkehrswege oder die Errichtung technischer Infrastruktur rechtlich vorbereitet wird. Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass mit der Bezeichnung "Planfeststellungsbeschluss" die Aufstellungsbeschlussvorlagen für Bebauungspläne im Gebiet des Ernst-May-Viertels gemeint sind. Dazu zählen: - M 80/2016: Aufstellungsänderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 858, "Gärtnerei Friedrich", - M 81/2016: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 914, "Atterberry-Ost", - M 83/2016: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 880, "Innovationsquartier". Der Magistrat hat mit den oben genannten Vorlagen den Vorschlag dafür gemacht, für die in Rede stehenden Flächenbereiche Bebauungsplanverfahren anzustoßen oder weiterzuführen, um Wohnbauflächen zu schaffen. Im Bebauungsplanverfahren müssen selbstverständlich auch die Belange der Auswirkungen auf das Klima betrachtet werden, die im Rahmen der Umweltprüfung, Umweltbericht, festgestellt werden. Je nach Untersuchungsergebnis bedarf es unter Umständen einer Anpassung der Planung. Die Beauftragung einschlägiger Untersuchungen setzt jedoch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung voraus, die Bebauungsplanverfahren auch tatsächlich zu beginnen, Aufstellungsbeschluss. Vor dieser Entscheidung, die Planung zu beginnen, kann der Magistrat das Verfahren nicht weiterführen, weil dazu der Handlungsauftrag fehlt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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