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Der Ponyhof Auf der Schloßhecke in Ginnheim sucht dringend ein neues Grundstück, da das Gelände für die Auslagerung der

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Der Ponyhof Auf der Schloßhecke in Ginnheim benötigt dringend ein neues Grundstück, da das aktuelle Gelände für die Diesterwegschule benötigt wird. Ein geeignetes Ersatzgrundstück in Preungesheim wurde angefragt, jedoch abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit für eine Genehmigung zu prüfen.

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Auf der Schloßhecke — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

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Frage an den Magistrat

Der Ponyhof Auf der Schloßhecke in Ginnheim sucht dringend ein neues Grundstück, da das Gelände für die Auslagerung der Diesterwegschule benötigt wird. Der beliebte kleine Ponyhof hat sich über viele Jahre zu einem sozialen Projekt entwickelt, das Kindern und Jugendlichen zugutekommt und erhalten werden muss. Ein ideales Ersatzgrundstück in Preungesheim ist verfügbar, jedoch hat die Bauaufsicht die Voranfrage der zwei Betreiberinnen mit einem knappen Satz abgelehnt. Dabei lässt § 35 BauGB durchaus Spielraum. Ich frage den Magistrat: Sieht der Magistrat nach sorgfältiger Prüfung nicht doch die Möglichkeit, hier den Weg zu einem Ersatzgelände zu ebnen?

Antwort des Magistrats

Im Rahmen der allgemeinen Bauberatung wurden umfangreiche Baumaßnahmen für das Flurstück 54/1, Flur 4, Gemarkung Preungesheim Bezirk 47, 509, angefragt. Dieses Grundstück befindet sich in der Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". In diesem Bereich sind neben der Prüfung der Zulässigkeit der Bauvorhaben nach § 35 BauGB durch die Bauaufsicht jegliche Bauvorhaben sowie die Errichtung von Einfriedungen durch die Untere Naturschutzbehörde, UNB, zu genehmigen. Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, versucht seit der notwendigen Kündigung des bisherigen Pachtverhältnisses, die Suche der Betreiber des Ponyhofs nach einem Ausweichstandort zu unterstützen. Allerdings sind kommunale Flächen regelmäßig bereits anderweitig vergeben beziehungsweise verpachtet, sodass für die Verlagerung zunächst die bestehenden Nutzungsverhältnisse zu kündigen wären. Hier ist jeweils die Interessenlage der bisherigen Pächter und des Ponyhofs abzuwägen. Unter der Voraussetzung, dass die Untere Naturschutzbehörde der angefragten Nutzung durch den Ponyhof unter diesen Bedingungen zustimmen würde, kann die Bauaufsicht eine Genehmigung nach § 35 BauGB gegebenenfalls in Aussicht stellen. Vorstellbar erscheint dies allerdings nur, sofern auf die im Rahmen der Bauberatung genannten umfangreichen Baumaßnahmen mindestens teilweise verzichtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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