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Auf dem Grundstück Dunantring 8 steht ein Hochhaus mit 60 Wohneinheiten. Für die Müllentsorgung stehen auf dem Grundstüc

Vorlagentyp: F
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Frage vom 27.01.2012, F 318 Auf dem Grundstück Dunantring 8 steht ein Hochhaus mit 60 Wohneinheiten. Für die Müllentsorgung stehen auf dem Grundstück eine schwarze Tonne zu 1.100 Litern sowie zwei grüne Tonnen zu 1.100 Litern.

Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat den Abgabenbescheid für die Abfallbeseitigung dieser Liegenschaft offenlegen und Auskunft geben, ob es solche Verhältnisse zwischen Tonnenbevorratung und Wohneinheiten in Frankfurt mehrfach gibt?

Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Es kann durchaus sein, dass es in Frankfurt am Main mehrere Liegenschaften gibt, die gleich gelagerte Verhältnisse zwischen Tonnenbevorratung und Wohneinheiten aufweisen. Unter anderem deshalb wurde die Grundgebühr eingeführt, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Anreiz zur Müllvermeidung und der gerechten Beteiligung aller an den Vorhaltungskosten zu erreichen. Der Magistrat kann den Abgabenbescheid für die Liegenschaft Dunantring 8 nicht offenlegen. Ein Gebührenbescheid wird grundsätzlich nur dem Eigentümer oder der Eigentümerin der Liegenschaft bzw. deren Bevollmächtigten bekannt gegeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans-Günter Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Januar 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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