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Nach Berichten von Anwohnern steht das Mehrfamilienhaus Rheinstraße 11 seit mehreren Jahren leer. Ich frage den Magistr

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, auf die Eigentümer des leerstehenden Mehrfamilienhauses Rheinstraße 11 zuzugehen, um das Gebäude wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Ein Bauantrag für die Errichtung eines neuen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten liegt bereits vor, jedoch kann der Magistrat gegen den Leerstand nicht rechtlich vorgehen.

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Frage an den Magistrat

Nach Berichten von Anwohnern steht das Mehrfamilienhaus Rheinstraße 11 seit mehreren Jahren leer. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf die Eigentümer zuzugehen mit dem Ziel, das Gebäude wieder einer Wohnnutzung zuzuführen?

Antwort des Magistrats

Der Bauaufsicht liegt für die Rheinstraße 11 ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten vor. Derzeit sind noch bautechnische Details zu klären. Die Bauaufsicht rechnet damit, dass in absehbarer Zeit die Baugenehmigung erteilt werden kann. Gegen den Leerstand der Liegenschaft kann der Magistrat nicht vorgehen. Seit Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 haben die Städte und Gemeinden keine rechtliche Interventionsmöglichkeit mehr gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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