Das „Gymnasium Nord“ soll auf einer Freifläche in Westhausen errichtet werden. Im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 329
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Frage vom 19.02.2016, F 2752 Das "Gymnasium Nord" soll auf einer Freifläche in Westhausen errichtet werden. Im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 329 ist diese Fläche als Öffentliche Grünfläche - Friedhof dargestellt. Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 904 soll diese Fläche in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Dieser Bebauungsplan ist aber noch nicht über den Aufstellungsbeschluss hinausgekommen.
Ich frage den Magistrat: Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Magistrat die Baugenehmigung für das Gymnasium erteilen, beziehungsweise hat er diese Baugenehmigung bereits erteilt?
Antwort des Magistrats: Die geplante Maßnahme befindet sich im Planbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 329, Westlich Ludwig-Landmann-Straße, vom 26.08.1980. Dieser Bebauungsplan setzt für den beantragten Bereich "Parkplatz für Friedhofsbesucher, Öffentliche Grünfläche - Friedhof - und Gebäude für Friedhofs-zwecke, I-geschossig" fest. Für dieses Gebiet hat die Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße gefasst, der für die bisherige Friedhofserweiterungsfläche die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes vorsieht. Eine Bauvoranfrage für den "Neubau einer temporären Auslagerung mit 16 Unterrichtsräumen" wurde am 01.12.2015 positiv beschieden. Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 329 wurde auf der Grundlage des § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches erteilt. Die Errichtung der Unterrichtsräume ist aus Gründen des Allgemeinwohls notwendig. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Zwar setzt der geltende Bebauungsplan Friedhofserweiterungsfläche fest. Diese Festsetzung wurde allerdings mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 904 aufgegeben und durch ein Allgemeines Wohngebiet ersetzt, in dem Schulen zulässig sind. Eine Baugenehmigung ist bisher nicht erteilt worden. Ende vergangenen Jahres ist ein Bauantrag für die "Errichtung eines dreigeschossigen Schulgebäudes in Holztafelbauweise" eingereicht worden, der derzeit geprüft wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Peter Gärtner
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Februar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.