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Die Schule am Sommerhoffpark wird zum neuen Schuljahr die neu geschaffenen Räume im Gutleut beziehen können. In der Baup

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Hermann-Herzog-Schule wird zum neuen Schuljahr 2020/2021 in ein neu errichtetes Gebäude an der Gutleutstraße umziehen. Der Umzug ist notwendig, um den überregionalen Versorgungsauftrag besser zu erfüllen. Der Umzug findet in den Sommerferien statt, mit Betriebsaufnahme am 17. August 2020.

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Frage an den Magistrat

Die Schule am Sommerhoffpark wird zum neuen Schuljahr die neu geschaffenen Räume im Gutleut beziehen können. In der Bauplanung war dabei die Zusammenlegung der Schule am Sommerhoffpark sowie der derzeit sich im Dornbusch befindlichen Hermann-Herzog-Schule in den Sommerferien 2020 vorgesehen. Hierzu wurde dem Träger, LWV Hessen, jedoch mitgeteilt, dass dies erst möglich sei, wenn der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Ich frage den Magistrat: Wird der Umzug der Hermann-Herzog-Schule noch in diesen Sommerferien stattfinden können, und wenn nicht, wann wird damit zu rechnen sein?

Antwort des Magistrats

Um dem überregionalen Versorgungsauftrag der Hermann-Herzog-Schule besser Rechnung zu tragen, wurde bereits im Jahr 2005 von den Stadtverordneten, im Rahmen des Schulentwicklungsplanes für Förderschulen, beschlossen, die Trägerschaft der Schule an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu übertragen. Auf dieser Grundlage hat sich das Stadtschulamt mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, nach ausführlichen Gesprächen und der Klärung der notwendigen Voraussetzungen gemeinsam darauf geeinigt, die Trägerschaft der Hermann-Herzog-Schule zum kommenden Schuljahr 2020/2021 von der Stadt Frankfurt an den Landeswohlfahrtsverband Hessen übergeben. Der Umzug der Schule findet in den Sommerferien statt. Am 17. August 2020 wird die Hermann-Herzog-Schule ihren Betrieb im dazu neu errichteten Gebäude an der Gutleutstraße 295-301 unter neuer Trägerschaft aufnehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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