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Im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 933, M 73/20, heißt es, dass „in untergeordnetem Umfang im nördlichen Tei

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 933 sieht eine Weiterentwicklung der Wohnbebauung im nördlichen Teilbereich vor. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die Planungssicherheit für zukünftige Nutzungen zu erhöhen. Die genaue Verteilung und der Umfang der Wohnnutzung werden im Rahmen eines zukünftigen Rahmenplans festgelegt.

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Frage an den Magistrat

Im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 933, M 73/20, heißt es, dass "in untergeordnetem Umfang im nördlichen Teilbereich [...] ergänzende[] Wohnbebauung weiterentwickel[t]" werden soll. Ich frage den Magistrat: Mit welchem Umfang der Wohnbebauung ist zu rechnen, und wem gehören die Flächen im Gebiet des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang, M 73/20?

Antwort des Magistrats

Im Plangebiet entsprechen die tatsächlichen Nutzungen nicht den Festsetzungen in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die bestehende Gemengelage aus enger Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnnutzung fehlt es an Planungssicherheit für zukünftige Nutzungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll diese erreicht und eine geordnete städtebauliche Entwicklung besonders auf den aktuell brachliegenden und mindergenutzten Grundstücken gewährleistet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist noch keine Vorentscheidung zum zukünftigen Umfang der Wohnbebauung verbunden. Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplans werden zunächst die aktuellen Nutzungen im Plangebiet analysiert und ihre Verträglichkeit untereinander geprüft. Basierend auf dieser Grundlage wird in der Folge ein Rahmenplan für eine ausgewogene Nutzungsverteilung im Plangebiet erstellt werden. Erst in diesem Rahmen können Aussagen zu Umfang und Verteilung der Wohnnutzung im Plangebiet getroffen werden. Innerhalb des Plangebietes gibt es mehrere Grundstückeigentümer. Konkrete Angaben zu den einzelnen Eigentümern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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