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In Corona-Zeiten brechen der Stadt erhebliche Steuereinnahmen weg. Gleichzeitig stiegen die Begehrlichkeiten auf Baufläc

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage befasst sich mit den Begehrlichkeiten für Bauflächen im Osthafen während der Corona-Krise, insbesondere für Wohnungsbau und Kultureinrichtungen. Der Magistrat betont, dass diese Flächen langfristig für die Wirtschaft gesichert sind und Wohnungsbau sowie Kultureinrichtungen ausgeschlossen sind, um Konflikte zu vermeiden.

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Frage an den Magistrat

In Corona-Zeiten brechen der Stadt erhebliche Steuereinnahmen weg. Gleichzeitig stiegen die Begehrlichkeiten auf Bauflächen des Gewerbegebietes Osthafen für Kultureinrichtungen und Wohnungsbau. Die "Bringer" für das Steueraufkommen sind jedoch die Wirtschaft und deren "Blaumann-Branche". Deshalb frage ich den Magistrat: Sind diese Begehrlichkeiten kein Tabubruch, da dadurch notwendige Flächen für die Entwicklung der Wirtschaft geraubt werden und Konflikte zwischen den Industriebetrieben einerseits und dem Wohnungsbau sowie Kultureinrichtungen andererseits vorprogrammiert sind?

Antwort des Magistrats

Für den Unterhafen sieht der Entwurf des GEP die Standorttypik "Hafen/Logistik emittierend/verkehrsintensiv vor". Der Hafen ist im RPS/RegFNP 2010 sowie im Landesentwicklungsplan Hessen als Ziel der Raumordnung verankert. Wohnungsbau und Kultureinrichtungen sind im Industrie- und Gewerbegebiet Osthafen langfristig ausgeschlossen. Verwiesen wird insofern auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4035, zur Sicherung des Osthafens 2050+. Der zugrundeliegenden Magistratsvorlage M 204 mit Anlagen sind die Gründe im Einzelnen zu entnehmen. Augenscheinlich bestehen im Bereich des Osthafens Flächennutzungen, die optimierbar sind, wie etwa ebenerdige Pkw-Abstellflächen. Im Rahmen der Diskussion um den neuen Standort für die städtischen Bühnen wurde unter anderem auch das sogenannte Raab Karcher Gelände aufgerufen. Dieses liegt im Geltungsbereich des B-Plans B900 in Aufstellung, dem die Rahmenplanung "Hanauer Landstraße, Danziger Platz und Umgebung" aus 2014 zugrunde liegt und der das Hafengebiet bis etwa Höhe Osthafenplatz von Westen tangiert. Hier sind planungsrechtlich und städtebaulich - Blockrandstrukturen - andere Nutzungen als Hafennutzungen definiert. Wie das iSTEK und der Entwurf des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts aufzeigen, besteht zudem stadtweit punktuell die Notwendigkeit, Flächen im Stadtgebiet Frankfurt und insbesondere städtische, oder fehl- beziehungsweise untergenutzte Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung und zu hinterfragen. Im Kontext der Corona-Krise und des digitalen Wandels sind weitere Strukturveränderungen zu erwarten, denen der Magistrat aktiv begegnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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