Im westlichen Gutleutviertel am Sommerhoffpark sollen ein Mischgebiet mit Gewerbe und bis zu 300 neuen Wohnungen entsteh
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im westlichen Gutleutviertel am Sommerhoffpark soll ein Mischgebiet mit Gewerbe und bis zu 300 neuen Wohnungen entstehen. Der Magistrat informiert, dass die Grundstücke überwiegend im städtischen Eigentum sind und die Vergabe im Erbbaurecht erfolgt, um qualitative, soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Sommerhoffpark per E-MailFrage an den Magistrat
Im westlichen Gutleutviertel am Sommerhoffpark sollen ein Mischgebiet mit Gewerbe und bis zu 300 neuen Wohnungen entstehen, Bebauungsplan Nr.
934.
Ich frage den Magistrat:
Wem gehören die Grundstücke - bitte aufschlüsseln nach Größe und Eigentümer*innen -, und wer wird sie entwickeln?
Antwort des Magistrats
Die maßgeblich zur Entwicklung vorgesehenen Flächen befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum beziehungsweise derzeit im Sondervermögen der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - Flur 189, Flurstücke 9/70, 9/71, 9/72, 9/82.
Damit besteht hier in besonderem Maße die Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf die Grundstücksvergabe durch die Stadt. Gemäß Beschluss § 3418 vom 22.06.2023 erfolgt die Vergabe städtischer Grundstücke - für Wohn- und auch gewerbliche Nutzungen - ausschließlich im Erbbaurecht im Konzeptverfahren nach qualitativen, sozialen und ökologischen Kriterien.
Damit können Projekte insbesondere nach der Qualität der Bebauungs- und Nutzungsidee entwickelt werden. Im Rahmen des ab Ende Juni beginnenden Dialogverfahrens zum "Produktiven Quartier am Gutleuthafen" sollen die Entwicklungsziele und das Maß der vorgesehenen Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen weiter konkretisiert werden.
Hierzu wird auf den Magistratsvortrag M 69/24 verwiesen, der sich derzeit im Beschlussgang befindet. Da die Vergabe der Grundstücke zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, können jedoch noch keine Aussagen über die an der zukünftigen Entwicklung beteiligten Akteure getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.