Die Vermüllung des öffentlichen Raums stellt in Frankfurt ein erhebliches Problem dar. Nach § 9 AbfS sind für Abfälle di
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Bußgelder für das unsachgemäße Wegwerfen von Abfall in Frankfurt. Es wird vorgeschlagen, die Regelgeldbuße von 55 Euro für Ersttäter zu bestätigen. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Stadtpolizei.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
Die Vermüllung des öffentlichen Raums stellt in Frankfurt ein erhebliches Problem dar. Nach § 9 AbfS sind für Abfälle die vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen. Eine Zuwiderhandlung stellt nach § 24 AbfS eine Ordnungswidrigkeit dar.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie hoch sind die von der Stadt verhängten Bußgelder in der Regel bei einem Ersttäter oder einer Ersttäterin für das zuwiderhandelnde Wegwerfen von Abfall?
Antwort des Magistrats
Die Regelgeldbuße für das unsachgemäße Entsorgung aller Arten von Kleinabfällen - Nichtbenutzen der Abfallbehälter - beträgt 55 Euro. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist dies der maximale Betrag für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Die Stadtpolizei hat dadurch die Möglichkeit, einen auf frischer Tat ertappten Müllsünder vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen und mit einer Barverwarnung zu belegen. Der Betroffene kann durch sofortige Zahlung beim kontrollierenden Stadtpolizisten die Verwarnung annehmen und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Sanktion für das Fehlverhalten folgt auf dem Fuß und die Einleitung eines förmlichen und aufwendigeren Bußgeldverfahrens ist dadurch entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024Sie sind hierFF 2525Die Vermüllung des öffentlichen Raums stellt in Frankfurt ein erhebliches Problem dar. Nach § 9 AbfS sind für Abfälle diFragestunde-Frage
- 13. Mai 2025NRNR 1245Angemessene Bußgelder für Müllsünder: Änderung des § 24 Absatz 2 der Abfallsatzung - AbfSSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet