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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Zukunft des Spielbetriebs in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz und die damit verbundenen technischen Herausforderungen. Es wird erörtert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Schließung der Betriebsstätte ab 2021 zu verhindern.
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Neues zu Schielestraße per E-MailFrage an den Magistrat
In einem Bürgergespräch zur Zukunft der Städtischen Bühnen im September 2016 sah der Frankfurter Opernintendant den Spielbetrieb in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz noch für maximal fünf Jahre als gesichert an. Doch bis heute ist weder geklärt, wo die Neubauten für Schauspiel und Oper errichtet werden sollen noch wie diese zu finanzieren sind. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist die Gefahr, dass der Spielbetrieb in der bestehenden Doppelanlage aus technischen, feuerpolizeilichen oder anderen Gründen ab dem Jahr 2021 nicht mehr möglich sein wird, und welche Investitionen beziehungsweise Maßnahmen sind erforderlich, um eine mögliche Betriebsstättenschließung abzuwenden?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Mund! Durch die Kenntnisse der Machbarkeitsstudie von Anfang 2015 bis Sommer 2017 kann man einen größeren technischen Ausfall, welcher eine Schließung einer der Versammlungsstätten zur Folge hätte, nur bedingt ausschließen. Seit Sommer 2017 werden technische Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und für die es keine Ersatzteile mehr gibt, nach Möglichkeit ausgetauscht und erneuert - zum Beispiel Großkälteanlage, Lüftung und Klimaanlage Probebühne A. Alle weiteren Anlagen, deren Austausch nicht möglich wäre, können weiterhin nur regelmäßig gewartet und verantwortungsvoll geprüft werden. Stellt man bei Wartungsarbeiten und Prüfungen fest, dass Bauteile kurz vor dem Ausfall stehen, wird versucht, rechtzeitig Ersatzteile zu organisieren, um die Bauteile frühzeitig auszutauschen. So können größere Schäden an den Anlagen verhindert werden. Für die meisten technischen Anlagen ist dies aber nur begrenzt möglich. Für Anlagen, die älter als 20 bis 30 Jahre sind, gibt es meist keine Ersatzteile mehr. Bestimmte Bauteile können dadurch nicht mehr ersetzt werden. Wenn zum Beispiel bei einem Lüftungsgerät ein Heizregister ausfällt, kann diese Anlage nur noch außer Betrieb genommen werden. Wie lange der betroffene Bereich dann geschlossen werden müsste, ist schwer prognostizierbar. Die Gründe, warum bestimmte Anlagen nicht erneuert werden können, sind bekannt: Die meisten neuen Anlagen passen durch ihre Baugröße nicht in die vorhandenen Räume und die vorhandenen Kanäle haben nicht die entsprechenden Dimensionen. Neue Anlagen auf dem Dach zu installieren ist nicht möglich, da die Statik des Daches ihre Grenzen erreicht hat. Aktuell wird an einem neuen Brandschutzkonzept gearbeitet. Ziel des neuen Konzepts soll sein, festzulegen, welche Brandschutzmaßnahmen im Bestand noch durchgeführt werden müssen und Regelungen festzulegen, wie bestimmte Brandschutzprobleme durch zum Beispiel Personaleinsatz kompensiert werden können. Aber auch in diesem Bereich muss festgehalten werden, dass bestimmte Probleme nicht behoben werden können. Es gibt zum Beispiel eine Wasserleitung im Bereich des Bühnenturms der Oper, an welcher festgestellt wurde, dass die Rohre so korrodiert sind, dass diese ausgetauscht werden müssen. Beim Austausch der Leitung hat man festgestellt, dass es Stellen gibt, die nicht ausgetauscht werden können. Diese waren hinter Stahlträgern und anderen Baumaterialien so verbaut, dass man keinen Weg finden würde, diese in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster zu erneuern, ohne einen größeren Eingriff in das Gebäude vorzunehmen. Jährlich werden circa 3,1 Millionen Euro - Restamt und GmbH - für folgende Gebäude in Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten investiert. Für die laufenden Wartungen werden circa eine Million Euro benötigt. - Oper, Schauspiel, Werkstätten am Willy Brand Platz - Bockenheimer Depot - Fundus Lager Franziusstraße - Probebühne Rödelheimer Landstraße Oper - Probebühne Schielestraße Schauspiel - Großlager Sontraer Straße - Großlager Carl Benz Straße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.