Laut der Antwort auf die Frage F 2120 vom 26. September 2019 hat der Immobilienkonzern Vonovia über Erbbaurechte Zugang
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft den Eigentumstatus von Grundstücken in der Wallauer Straße und der Knorrstraße, die von Vonovia vermietet werden. Der Magistrat bestätigt, dass diese Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnaher Stiftungen stehen. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Eigentumsverhältnisse.
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- Fehler aus Knorrstraße nicht in Gellertsiedlung wiederholen02.02.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Knorrstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Laut der Antwort auf die Frage F 2120 vom 26. September 2019 hat der Immobilienkonzern Vonovia über Erbbaurechte Zugang zu 40 Grundstücken, die im Besitz der Stadt oder stadt-naher Stiftungen sind. Vonovia vermietet im Gallus die Anlagen Wallauer Straße 2-2d, 4 und 6-6a und Knorrstraße 1-13. In diesen Häusern gibt es vermehrt Proteste der Bewohner*innen gegen die Vonovia. Ich frage den Magistrat: Gehören die Grundstücke der genannten Hausnummern in der Knorrstraße und der Wallauer Straße der Stadt oder den stadtnahen Stiftungen?
Antwort des Magistrats
Die in der Frage angesprochenen Grundstücke in der Wallauer Straße und der Knorrstraße stehen nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnaher Stiftungen und sind auch nicht von der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnahen Stiftungen im Erbbaurecht vergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. März 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.