Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Laut der Antwort auf die Frage F 2120 vom 26. September 2019 hat der Immobilienkonzern Vonovia über Erbbaurechte Zugang

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Frage betrifft den Eigentumstatus von Grundstücken in der Wallauer Straße und der Knorrstraße, die von Vonovia vermietet werden. Der Magistrat bestätigt, dass diese Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnaher Stiftungen stehen. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Knorrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.02.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Knorrstraße per E-Mail

Frage an den Magistrat

Laut der Antwort auf die Frage F 2120 vom 26. September 2019 hat der Immobilienkonzern Vonovia über Erbbaurechte Zugang zu 40 Grundstücken, die im Besitz der Stadt oder stadt-naher Stiftungen sind. Vonovia vermietet im Gallus die Anlagen Wallauer Straße 2-2d, 4 und 6-6a und Knorrstraße 1-13. In diesen Häusern gibt es vermehrt Proteste der Bewohner*innen gegen die Vonovia. Ich frage den Magistrat: Gehören die Grundstücke der genannten Hausnummern in der Knorrstraße und der Wallauer Straße der Stadt oder den stadtnahen Stiftungen?

Antwort des Magistrats

Die in der Frage angesprochenen Grundstücke in der Wallauer Straße und der Knorrstraße stehen nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnaher Stiftungen und sind auch nicht von der Stadt Frankfurt am Main oder stadtnahen Stiftungen im Erbbaurecht vergeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. März 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung