Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Gemäß Beschluss § 5164 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 wird eine Sanierung der bestehenden Theaterdoppela

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Sanierung der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz wird nicht weiterverfolgt. Es wird die Frage des Denkmalschutzes hinsichtlich der Gebäudereste von 1902 und des Gebäudes von 1963 aufgeworfen. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um den Denkmalwert zu ermitteln.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Willy-Brandt-Platz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-Mail

Frage an den Magistrat

Gemäß Beschluss § 5164 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 wird eine Sanierung der bestehenden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz nicht weiterverfolgt. Im Hinblick auf alle zukünftigen Eingriffe in die Gebäudesubstanz - Abbruch und/oder Neubau - stellt sich die Frage des Denkmalschutzes, sowohl in Bezug auf die noch vorhandenen Gebäudereste von 1902 als auch das darauf errichtete Gebäude von 1963. Ich frage den Magistrat: Zu welchen konkreten Ergebnissen hat die denkmalpflegerische Begutachtung der Gebäudesubstanz am Willy-Brandt-Platz bereits geführt, und bis wann sind entsprechende Entscheidungen durch das Landesamt für Denkmalpflege zu erwarten?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Mund! Der Magistrat steht seit September 2013 im regen Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um einen eventuellen Denkmalwert von Teilen des Gebäudes zu ermitteln. Bisher hat das Landesamt keine Festlegung hierzu getroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung