Gemäß Beschluss § 5164 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 wird eine Sanierung der bestehenden Theaterdoppela
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Zusammenfassung
Die Sanierung der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz wird nicht weiterverfolgt. Es wird die Frage des Denkmalschutzes hinsichtlich der Gebäudereste von 1902 und des Gebäudes von 1963 aufgeworfen. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um den Denkmalwert zu ermitteln.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailFrage an den Magistrat
Gemäß Beschluss § 5164 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 wird eine Sanierung der bestehenden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz nicht weiterverfolgt. Im Hinblick auf alle zukünftigen Eingriffe in die Gebäudesubstanz - Abbruch und/oder Neubau - stellt sich die Frage des Denkmalschutzes, sowohl in Bezug auf die noch vorhandenen Gebäudereste von 1902 als auch das darauf errichtete Gebäude von 1963. Ich frage den Magistrat: Zu welchen konkreten Ergebnissen hat die denkmalpflegerische Begutachtung der Gebäudesubstanz am Willy-Brandt-Platz bereits geführt, und bis wann sind entsprechende Entscheidungen durch das Landesamt für Denkmalpflege zu erwarten?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Mund! Der Magistrat steht seit September 2013 im regen Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um einen eventuellen Denkmalwert von Teilen des Gebäudes zu ermitteln. Bisher hat das Landesamt keine Festlegung hierzu getroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.