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Zusammenfassung
Die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus schlägt vor, den Bau des Schauspielhauses von 1902 am Willy-Brandt-Platz wiederherzustellen, da noch 30 bis 40 Prozent der historischen Bausubstanz vorhanden sind. Der Magistrat sieht jedoch die Rekonstruktion kritisch, da die ursprüngliche Form nicht mehr betreibbar wäre und erhebliche bauliche Anpassungen notwendig wären.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailFrage an den Magistrat
Nachdem eine Sanierung der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz mittlerweile ausgeschlossen wird, wird eine Trennung von Oper und Schauspiel in Erwägung gezogen. Die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus möchte den Bau Heinrich Seelings von 1902 am Willy-Brandt-Platz wiederherstellen. Mindestens 30 bis 40 Prozent historische Bausubstanz sei noch vorhanden, so deren Vorsitzender Tobias Rüger in der FNP vom 07.02.2020. Es gehe um Wiederaufbau und um Rekonstruktion. Das Kulturdezernat und die Römer-Koalition sehen solche Pläne sehr kritisch. Ich frage den Magistrat: Wird die Idee eines Wiederaufbaus des Schauspiels eine faire Chance erhalten, und wie ist gegebenenfalls geplant, die Frankfurter Bürger in die Entscheidung hierüber einzubinden?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dillig! Eine Rekonstruktion der im Krieg stark beschädigten Anlage von 1902 wird derzeit durch den Magistrat nicht verfolgt. Sie wäre in der damaligen Form heute nicht mehr betreibbar. Zwar sind noch Teile der damaligen Anlage in der Bausubstanz der heutigen Oper vorhanden, allerdings sind diese weitgehend mit Ein- und Umbauten der Nachkriegsjahre stark verändert. Allein Teile der West- und Ostfassade und die dazugehörigen Treppenhäuser sind annähernd original erhalten geblieben. Es bestehen große Zweifel daran, dass allein durch eine Freilegung der überformten Reste der ehemaligen Anlage deren ursprüngliche Gestalt wiederhergestellt werden kann. Der Magistrat geht vielmehr davon aus, dass weite Teile rekonstruiert und neugebaut werden müssten, um wenigstens annähernd den Zustand der Vorkriegsjahre zu erreichen. Darüber hinaus kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Gebäudestruktur eines Theaters vom Anfang des vorangegangenen Jahrhunderts den heutigen und zukünftigen Spielbetrieb eines modernen Theaters abbilden kann. Hierzu unterscheiden sich die technischen, baurechtlichen und künstlerischen Anforderungen zu stark von denen, die vor über 100 Jahren an eine solche Spielstätte und den damaligen Spielbetrieb gestellt wurden. Im Übrigen wird es künftig auch darum gehen, ein weiteres Frankfurter Erbe fortzuführen, nämlich die transparente, sachliche Architektur des Baus von 1963, der für einen demokratischen Aufbruch Nachkriegsdeutschlands steht. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit ein Konzept zur Einbindung der Öffentlichkeit in die Neubauplanung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.