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Derzeit werden bundesweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Hausmüll in Form von Ersatzbrennstoffen in Kohlekraftwerken mitverfe

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 05.12.2019, F 2287 Derzeit werden bundesweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Hausmüll in Form von Ersatzbrennstoffen in Kohlekraftwerken mitverfeuert. Durch den Kohleausstieg entfällt sukzessive diese Möglichkeit der Mitverbrennung von Abfällen. Presseberichten war zu entnehmen, dass hierdurch die Preise für die Müllentsorgung und damit letztlich die Müllgebühren für die Verbraucher erheblich steigen werden.

Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang wird sich der Kohleausstieg nach Auffassung des Magistrats auf die zukünftige Entwicklung der Müllgebühren für die Verbraucher in Frankfurt auswirken?

Antwort des Magistrats: Der in Frankfurt am Main anfallende Hausmüll wird bekanntermaßen nicht in Kohlekraftwerken, sondern im Müllheizkraftwerk in der Heddernheimer Landstraße verbrannt. Sofern hier, etwa bei der Revision einzelner Verbrennungsstraßen, Kapazitäten ausfallen, wird der Müll über den Ausfallverbund der RMA Rhein-Main-Abfall GmbH auf andere Müllverbrennungsanlagen verteilt. Auch hier sind keine Kohlekraftwerke beteiligt. Bei der Mitverbrennung von Abfällen in Kohlekraftwerken geht es überwiegend um Gewerbe/Industrieabfälle aus denen Abfälle mit hohem Energiegehalt aussortiert und aufbereitet werden, meistens Kunststoffabfälle. Reiner Hausmüll hat nicht diesen Energiegehalt und ist daher als Ersatzbrennstoff zur Mitverbrennung nicht geeignet. Die Entsorgung des Frankfurter Hausmülls über die RMA Rhein-Main-Abfall GmbH ist zunächst bis 2023 gesichert, eine Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisses wird angestrebt. Insofern sind durch den Kohleausstieg keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Frankfurter Müllgebühren zu erwarten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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