Wohl wegen des Frankfurter Faschingsumzugs war am Liebfrauenberg, eventuell auch noch andernorts, temporär eine Videoübe
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die temporäre Videoüberwachung während des Frankfurter Faschingsumzugs. Es wird erfragt, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Maßnahme durchgeführt wurde. Die Antwort des Magistrats verweist auf die zuständige Landespolizei und die rechtlichen Grundlagen gemäß dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Wohl wegen des Frankfurter Faschingsumzugs war am Liebfrauenberg, eventuell auch noch andernorts, temporär eine Videoüberwachungsanlage im Einsatz.
Ich frage den Magistrat:
In wessen Auftrag und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde eine temporäre Videoüberwachung vorgenommen?
Antwort des Magistrats
Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde die dafür zuständige Landespolizei um Auskunft gebeten. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main teilt dazu mit:
"Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat im Rahmen der Einsatzmaßnahmen anl. des ‚Großen Frankfurter Fastnachtsumzugs' am 11.02.2024 am Liebfrauenberg eine mobile Anlage zur Bildbeobachtung in Form eines ‚Videoanhängers' eingesetzt.
Die Rechtsgrundlage dazu ist § 14 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.