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Die FAZ berichtete am 21.02.2024, dass Stadträtin Weber einen Mietvertrag zur Anmietung neuer Büroräume ohne vorherige Z

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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat einen Mietvertrag für Büroräume unterzeichnet, ohne die Zustimmung des Magistrats abzuwarten, was zu Mietschulden von rund 350.000 Euro geführt hat. Die Stadträtin argumentiert, dass die Miete angemessen sei und die Entscheidung im Interesse der Effizienz des Dezernats getroffen wurde. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Situation bewertet und eine Lösung findet.

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Frage an den Magistrat

Die FAZ berichtete am 21.02.2024, dass Stadträtin Weber einen Mietvertrag zur Anmietung neuer Büroräume ohne vorherige Zustimmung des Magistrats unterzeichnet habe. Sowohl das Revisionsamt als auch das Rechtsamt hätten Bedenken angemeldet, die Fläche sei überdimensioniert und zu teuer. Die Stadt Frankfurt dürfte mittlerweile Mietschulden von rund 350.000 Euro haben, ohne dass die Büroräume genutzt werden. Im dazugehörigen Kommentar heißt es unter anderem: "Weber hätte abwarten müssen, ob die Magistratskollegen und die beteiligten Ämter das Umzugsvorhaben zu diesen Bedingungen unterstützen. Erst danach hätte sie den Vertrag unterschreiben dürfen."

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat diese Einschätzung, und was folgt daraus?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu den Vorgängen, die derzeit vertraulich im Magistrat beraten werden, an dieser Stelle keine Stellung nehmen kann. Das gilt auch für die in den Medien zitierten Stellungnahmen der Fachämter. Ihnen ist jedoch bekannt, dass der Abschluss von Mietverträgen grundsätzlich die Zustimmung des Magistrats benötigt, in bedeutenden Fällen werden sie auch den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Dies ist zum Beispiel bei der Ende letzten Jahres getroffenen Entscheidung zur Anmietung der neuen Börse so erfolgt.

Ihnen ist aber auch klar, dass Vertragsverhandlungen im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Stadt Frankfurt geführt werden. Ohne ein solches Vorgehen würde nie ein Mietvertrag zustande kommen. Stellung nehmen kann ich jedoch zur Berichterstattung in den Medien, zu dem, was ohnehin öffentlich diskutiert wird, und das gibt mir auch die Gelegenheit, hier einige Dinge, die in Umlauf sind, klarzustellen.

Das Büro des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen ist auf zwei Liegenschaften und darin auch auf jeweils zwei Stockwerke verteilt untergebracht. Diese räumliche Trennung erschwert die Arbeit des Dezernats erheblich; so sind zum Beispiel zeitaufwendige Ortswechsel notwendig, wenn Besprechungen in Präsenz stattfinden.

Seit dem Jahr 2021 hat das Dezernat II, Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bedarf an den Räumlichkeiten meines Dezernatsbüros im stadtRAUMfrankfurt angemeldet, unter anderem auch, um ein Beratungsangebot für Geflüchtete aus der Ukraine einzurichten. Daher suchen wir nunmehr seit drei Jahren gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien nach neuen Räumlichkeiten für das Dezernatsbüro. Wir haben uns dabei auch unterschiedlicher Maklerfirmen bedient.

Für die angesprochene und für das Dezernatsbüro ins Auge gefasste Räumlichkeit in der ehemaligen Stempelfabrik in der Hedderichstraße Nr. 102, nahe des Südbahnhofs, ist eine Miethöhe von 16,70 Euro angesetzt. Vergleichbare Kosten gibt es auch für den Behördenstandort in der Solmsstraße Nr. 27 bis 37, in dem das ABI und das Stadtschulamt untergebracht sind.

Jetzt kommt Herr Dr. Kößler gleich mit seinem Gewerbemarktbericht und wird sagen, dass dort in Sachsenhausen die Durchschnittsmiete bei 13,50 Euro liegt. Ich weiß schon, dass Sie das sagen werden. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass das ein Durchschnittswert ist - das wissen Sie auch -, in dem auch die Läden in der Seehofstraße, Elisabethenstraße und der Kiosk in der Heimatsiedlung mit inbegriffen sind. Wenn man die aktuellen Werte anschaut, werden Büros in der Schweizer Straße - also in der Nähe - für 23 bis 25 Euro pro Quadratmeter angeboten.

Liegenschaften, die wir in den letzten Jahren in der Innenstadt besichtigt haben, wurden uns für 33 Euro und mehr angeboten. Insofern ist die Miete in der Hedderichstraße mit 16,70 Euro aus meiner Sicht durchaus angemessen. Andere Liegenschaften im städtischen Besitz, in denen es freie Räume gibt, stehen leider nicht zur Verfügung, da sie anderweitig vertraglich gebunden oder für eine andere Nutzung vorgesehen sind. Dies gilt für den Verwaltungsstandort Solmsstraße genauso wie für das Bildungszentrum Ostend.

Nun wird behauptet, ich hätte nicht genug kommuniziert. Was ich sagen kann, ist, dass das Amt für Bau und Immobilien seit Mai 2022 in die Anmietung der Hedderichstraße einbezogen war und das Rechtsamt seit Oktober 2022. Umfänglich wurden Hinweise der Ämter mit dem Vermieter verhandelt und in den Vertrag eingearbeitet. Über die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen des Magistrats und von Verhandlungsstrategien oder einzelnen Verhandlungsständen habe ich eingangs schon gesprochen.

Fälschlich wird auch behauptet, ich wollte die Hedderichstraße anmieten, weil ich in Sachsenhausen wohne. Das stimmt natürlich schon lange nicht mehr. Seit 2016 wohne ich nicht mehr in Sachsenhausen und für einen städtischen Bürostandort ist eine gute Erreichbarkeit für die Mitarbeitenden und natürlich auch für unsere Besucher:innen wichtig. In dieser Hinsicht ist natürlich der Südbahnhof, direkt nach dem Hauptbahnhof, ein geeigneter oder vielleicht sogar der geeignetste Standort.

Ein weiterer Vorteil der Hedderichstraße ist: Die Stadt hat bereits Flächen in dem Gebäude angemietet. Dort befindet sich eine Außenstelle des Architekturmuseums. Das Museum hat uns gestattet, deren Server für unsere Anbindung an das Stadtnetz mitzubenutzen. Und ich finde es schon ein bisschen erstaunlich, dass eine Liegenschaft, die für das Architekturmuseum geeignet ist, für unser Dezernatsbüro nicht geeignet sein soll. Vielleicht kann mir irgendjemand einmal diesen fein ziselierten Unterschied erklären, ich kann ihn jedenfalls nicht finden.

Der verhandelte Mietvertrag steht zudem ausdrücklich - und so ist es auch im Vertragstext niedergelegt - unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats. Insofern konnte ich - und das ist auch üblich - diesen Mietvertrag mit dem Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats unterschreiben. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag unwirksam, das wissen auch alle diejenigen, die juristisch unterwegs sind. Und mit einer erfolgten Zustimmung kann die zweite Unterschrift eingeholt und der Vertrag zur Gegenzeichnung an den Vermieter geschickt werden. So weit der Sachstand.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Kößler. Bitte schön!

Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU:

(Zusatzfrage)

Frau Stadträtin, die Fragen rund um den Vertrag nehmen zu, genauso wie das allgemeine Interesse. Ich wüsste gerne: Wovon hängt in Ihrem Hause ab, ob ein solcher Vertrag von einer Stadträtin - also von Ihnen - unterzeichnet wird oder von zwei Stadträten, wie es die Gemeindeordnung eigentlich für solche Verträge vorsieht?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Sie wissen ganz genau, dass zwei Unterschriften notwendig sind, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Es ist aber im Zuge von Vertragsverhandlungen manchmal sinnvoll und notwendig, schon einmal eine Interessensbekundung abzugeben. Manchmal macht man das mit einem Letter of Intent, auch das ist Ihnen, glaube ich, bekannt; manchmal macht man es dadurch, dass man schon einmal mit einer Unterschrift ins Rennen geht und sagt: "Wir haben Interesse." Da der Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Magistrats unterschrieben worden ist - das wissen Sie auch sehr genau -, wird er nicht wirksam sein, wenn der Magistrat nicht zustimmt. Insofern ist es durchaus möglich und üblich, und ich weiß, dass es häufiger auch so gemacht wird.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Danke! Eine zweite Zusatzfrage kommt vom Stadtverordneten Fuchs. Bitte schön!

Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank, Frau Stadträtin! Ich bin nur insofern verwundert: Es muss dem Vermieter doch irgendein Dokument überreicht worden sein, sodass er auf die Idee kommt, er hätte einen Mietvertrag. Also frage ich mich, wie kommt es zu dieser Situation?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Ich kann es noch einmal wiederholen. Ein einseitig unterschriebener Mietvertrag ist eine Willensbekundung und auf diese Willensbekundung kam es an. Wir haben damit gezeigt, dass wir ernsthaft interessiert und in gutem Glauben sind, dass wir innerhalb der nächsten Zeit einen Magistratsbeschluss herbeiführen können. Das war für diese Situation ausreichend. Wenn ein Beschluss erfolgt ist, kann auch die entsprechende zweite Unterschrift eingeholt werden.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2215

Stadtverordneter Willy Klinger, AfD:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren!

Man kann es Frau Weber eigentlich kaum verübeln, dass sie mit ihrem Dezernat in die alte Stempelfabrik ziehen wollte. Es ist sehr schön dort: top gelegen, toller Altbau, sehr ansehnlich und auch noch mit Historie. Dass man da erst einmal nicht an solche unwichtigen Sachen wie Wirtschaftlichkeit oder den Preis denkt, ist ja klar. Geld haben wir scheinbar sowieso genug und schließlich braucht man für sein Dezernat auch repräsentative Räumlichkeiten. Sicherlich hat sich Frau Weber auch schon auf den Einzug gefreut, sonst hätte sie schließlich den Vertrag nicht unterschrieben. Es hätte alles so schön sein können, wenn da nicht diese vermaledeiten Herrschaften vom Revisions- und vom Rechtsamt wären, die einem ständig in die Parade fahren müssen; ganz zu schweigen von dem Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses, den die Kollegen von der CDU-Fraktion eingereicht haben und den wir auch sehr begrüßen.

Aber ehrlich gesagt gibt der ganze Vorgang hier schon Rätsel auf. Eine Dezernentin unterschreibt eigenmächtig einen Mietvertrag für viel zu große und teure Büroräume, und das unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung, und erwartet dann, dass das Mietverhältnis bei versagter Zusage einfach nicht zustande kommt - was der Vermieter freilich anders sieht an dieser Stelle. Schließlich hat er schon alles für den Einzug vorbereitet und sogar ein Schild am Eingang positioniert. Zudem wurde der Mietvertrag für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere vier Jahre abgeschlossen, also nur ganz knapp unter der Zehnjahresfrist, bei der die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nötig gewesen wäre. Hier muss schon irgendwie der Eindruck entstehen, als wollte sie die Stadtverordnetenversammlung gezielt aus der Sache raushalten.

Das Geld, meine Damen und Herren, muss ja wirklich locker sitzen im Dezernat. Die hier eventuell angehäuften Mietschulden in Höhe von immerhin 350.000 Euro hätte man sicher an anderer Stelle besser verwenden können, aber das nur mal so am Rande. Böse Zungen könnten jetzt sogar behaupten, Frau Weber habe die Räume vielleicht sogar privat anmieten wollen, habe dann festgestellt, sie könne sich das überhaupt nicht leisten und versuche jetzt auf clevere Weise, aus ihrem Mietvertrag herauszukommen.

(Zurufe)

Aber was genau im Moment der Unterzeichnung in Frau Webers Kopf vorging, werden wir wohl nie erfahren. Das weiß nur sie selbst. Vielleicht lernt sie aber etwas daraus und ist in Zukunft bei ihrer Arbeit ein bisschen mehr bei der Sache. Zu hoffen wäre das jedenfalls.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Steinhardt von der CDU-Fraktion. Bitte!

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

Meine Damen und Herren, die CDU hat als einzige Fraktion bereits im Juli 2023 kritisch nachgefragt, was für eine Bedeutung das inzwischen prominent gewordene Klingelschild an der Hedderichstraße 108 für die Stadt und besonders für den städtischen Haushalt bedeutet. Damals hat uns die Dezernentin hier in diesem Raum gesagt, der Magistratsbeschluss wäre schon im Geschäftsgang, es gäbe gar keine Probleme. Aus der Koalition war damals nicht eine Stimme zu dem Thema zu hören. Nun ist ein Dreivierteljahr ins Land gegangen und unsere Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet und sind sogar mit Zahlen unterlegt. Ehrlich gesagt: Kann es sein, dass der Magistrat bisher noch keinen Schritt weitergekommen ist, während die Stadt monatlich fast 25.000 Euro Mietschulden anhäuft? Das, meine Damen und Herren, ist Vogel-Strauß-Politik vom Feinsten.

(Beifall)

In den Zeitungen war nun schon zu lesen, dass Frau Weber den Mietvertrag ohne Zustimmung des Magistrats bereits ein halbes Jahr vorher, bereits im Dezember 2022, unterschrieben und die Schlüssel in Empfang genommen habe. Das ist eine klare Verletzung parlamentarischer Regeln. Wer Gelder für Projekte in dieser Größenordnung benötigt, kann sich nicht einfach am Haushalt bedienen, Frau Weber. Was seitdem genau passiert ist, liegt allerdings nun völlig im Dunkeln. Selbst wir als Stadtverordnete haben gerade einmal Presseberichte und Spekulationen als Informationsgrundlage. In dieser Situation stellt sich der Kämmerer dann am Dienstag vor den Haupt- und Finanzausschuss und sagt, er wisse von nichts und er gehe davon aus, dass es keinen gültigen Mietvertrag gebe. Aus Sicht des Vermieters aber ist das Mietverhältnis rechtmäßig zustande gekommen und die Stadt schuldet ihm insgesamt 350.000 Euro.

Fragt sich, wie eine Lösung aussehen könnte. Ich habe mal gelernt: Wer bestellt, bezahlt. Frau Weber also am Ende? Sie haben auf jeden Fall Ihre Kompetenzen überschritten und der Stadt damit geschadet. Niemand weiß, wie das am Ende - wahrscheinlich sogar vor Gericht - ausgehen wird und wie viel finanzieller Schaden der Stadt hier entstehen wird. In jedem Fall wird es aber Nachteile für Frankfurt geben. Überlegen wir mal: Entweder unsere Steuerzahler müssen am Ende für ein Gebäude bezahlen, das nicht einmal genutzt worden ist, oder - das finde ich noch schlimmer - die Stadt schafft es irgendwie, sich aus diesem Vertrag juristisch herauszuziehen, aber dann entsteht uns noch ein schlimmerer Schaden, nämlich der verlorene gute Ruf Frankfurts als Vertragspartner. Die Stadt ist doch dringend darauf angewiesen, dass Vermieter ihr Immobilien zur Verfügung stellen, sei es für Ämter, sei es für dringend benötigte Schulen und Kindergärten oder soziale Einrichtungen. Aber wer möchte einem Vertragspartner seine Immobilie vermieten, der mehr als ein Jahr lang seine Zeche nicht zahlt und offensichtlich nicht mit einer Stimme spricht? Niemand in dieser Stadtregierung fühlt sich offensichtlich zuständig, das Problem nun endlich zu lösen, die offenen Fragen abschließend und verbindlich zu klären. Deswegen muss hier unbedingt Transparenz her. Deswegen beantragen wir als CDU nun einen Akteneinsichtsausschuss, um endlich Licht ins Dunkel dieses Vertrags zu bringen. Es ist symptomatisch für die mangelnde Handlungsfähigkeit dieser Stadtregierung, dass das notwendig ist.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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