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Im Juli 2022 stellte der Investor „Sky Construction GmbH“ die Pläne für die Neubebauung der seit Jahren verfallenen Häus

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der Investor plant die Neubebauung einer verfallenen Häuserzeile in Alt-Rödelheim mit Eigentumswohnungen anstelle der ursprünglich vorgesehenen Mietwohnungen. Der Magistrat wurde nicht über diese Änderung informiert und es wurden keine Ausnahmen von der Erhaltungssatzung erteilt. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage wurde erteilt, da keine städtebauliche Beeinträchtigung vorlag.

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Frage an den Magistrat

Im Juli 2022 stellte der Investor "Sky Construction GmbH" die Pläne für die Neubebauung der seit Jahren verfallenen Häuserzeile in Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat und den Rödelheimer Bürger*innen vor. Dort wurde eine drei- bis vierstöckige Bebauung mit Dachgeschoss mit 26 Mietwohnungen inklusive Gewerbeeinheiten im EG präsentiert. Nun sind Verkaufsangebote veröffentlicht worden, die 26 Eigentumswohnungen ausweisen. Für die Wohnflächen von 36 bis 108 Quadratmetern werden Preise von 299.900 Euro bis 819.900 Euro aufgerufen. Daher frage ich den Magistrat: Seit wann war ihm bekannt, dass statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen errichtet werden sollen, und wurden an die Baugenehmigung Bedingungen für Ausnahmen von Erhaltungssatzung und B-Plan geknüpft?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat wurde nicht darüber unterrichtet, dass statt Miet- nun Eigentumswohnungen errichtet werden.

Für das Bauvorhaben wurde keine Ausnahme von der Erhaltungssatzung erteilt. Die Erteilung von Ausnahmen sieht die Erhaltungssatzung nicht vor.

Hiernach darf die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Das war vorliegend nicht der Fall, weshalb die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung zu erteilen war.

Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung wurden als Ergebnis des Werkstattverfahrens nach § 31 Baugesetzbuch, BauGB, geprüft. Die Befreiungsvoraussetzungen lagen vor.

Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, auf die Art der Vermarktung der Wohnungen Einfluss zu nehmen, da das Bauplanungsrecht bei zulässiger Art der Nutzung "Wohnen" nicht zwischen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen oder zum Beispiel genossenschaftlichen Wohnformen unterscheidet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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