Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Durch die beherzte Entscheidung des Kioskbesitzers am Atzelberg, keinen Alkohol mehr auszuschenken, hat sich das Publiku

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er ergreifen kann, um die Entwicklung des Verkaufs eines Gebäudes, das negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft und den Schutz von Kindern und Jugendlichen haben könnte, zu verhindern. Ziel ist es, die positive Nachbarschaftsarbeit zu unterstützen und den Schutz vor Sucht und Glücksspiel zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Atzelbergplatz per E-Mail

Frage an den Magistrat

Durch die beherzte Entscheidung des Kioskbesitzers am Atzelberg, keinen Alkohol mehr auszuschenken, hat sich das Publikum auf dem Platz positiv verändert. Aktuell herrscht die Sorge, dass mit dem Verkauf eines anliegenden Gebäudes die Erfolge der Bemühungen zu einer positiven Nachbarschaft zunichte gemacht werden. Die Ariston Areal GmbH wirft die Besitzerin einer Tapas-Bar rüde und kurzfristig raus, um dort Glücksspielautomaten aufzustellen und Alkohol auszuschenken. Der Jugendtreff befindet sich mit höchstens 30 m Abstand direkt nebenan.

Ich frage den Magistrat:

Was gedenkt der Magistrat zu tun, um zum Schutz der Kinder und Jugendlichen diese Entwicklung zu verhindern und stattdessen die nachhaltige Nachbarschaftsarbeit zu unterstützen?

Antwort des Magistrats

Im Zusammenhang mit der Gaststätte in der Liegenschaft Atzelbergplatz 9-11 wurde im Juli 2023 ein Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für das Aufstellen von Geldspielgeräten gestellt - nach den gesetzlichen Vorgaben sind maximal zwei Geräte möglich. Infolge des Verkaufs des Gebäudes findet in der Gaststätte voraussichtlich ein Betreiberwechsel statt. Daher ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung über den oben genannten Antrag getroffen worden.

Die Prüfung, inwieweit eine Gaststätte für das Aufstellen von Geldspielgeräten geeignet ist, erfolgt nach der "Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit", SpielV. Diese verbietet das Aufstellen von Geldspielgeräten in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport-/Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden sowie in anderen Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden. Abstands-regelungen zu Kinder- beziehungsweise Jugendeinrichtungen sind in der SpielVO hingegen nicht verankert. In Gaststätten findet jedoch das Jugendschutzgesetz Anwendung, welches eine Nutzung von Geldspielgeräten durch Minderjährige verbietet. Sollte Personen bekannt werden, dass hiergegen verstoßen wird, ist eine umgehende Information an das Ordnungsamt geboten.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sucht und Glücksspiel ist dem Magistrat ein großes Anliegen. Auch der Gesetzgeber hat diesen Schutz im Blick:

Sollen in Frankfurt am Main gewerbsmäßig Geld- oder Warenspielgeräte - mit Gewinnmöglichkeit - aufgestellt werden, ist hierfür eine Erlaubnis - Aufstellerlaubnis nach § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung - und für jeden Aufstellort der Geräte eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Kindern und Jugendlichen ist der Aufenthalt in Spielhallen generell verboten. Der Mindestabstand von Spielhallen gilt nach dem neuen Hessischen Spielhallengesetz leider nur noch für bestehende Suchtberatungs- oder Suchttherapieeinrichtungen sowie zu bestehenden Schulen der Sekundarstufe I und II. Der Mindestabstand von Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde vom Gesetzgeber gestrichen.

Der Aufenthalt in Gaststätten ist Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person oder zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines alkoholfreien Getränkes in der Zeit von 05:00 bis 23:00 Uhr gestattet. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten müssen an das Spielersperrsystem OASIS angeschlossen sein. Damit sollte eine Nutzung durch Personen unter 18 Jahren nicht möglich sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung