Die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen ist vor allem in Berlin in die Kritik geraten. Nun gibt es Gerüchte, dass diese
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Frage vom 16.05.2019, F 1850 Die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen ist vor allem in Berlin in die Kritik geraten. Nun gibt es Gerüchte, dass diese Gesellschaft auch in Frankfurt größere Wohnungs bestände übernehmen möchte, die sich teilweise im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen befinden. Der Stadt Frankfurt stünde in diesem Fall ein Vorkaufrecht zu beziehungsweise müsste mit dem Käufer der Wohnungsbestände eine Abwendungsvereinbarung vereinbaren, um die Mieterinnen und Mieter vor Luxussanierungen oder dem Verlust ihrer Wohnungen zu schützen. Ich frage daher den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorzugehen, wenn tatsächlich größere Wohnungsbestände in Milieuschutzgebieten durch die Gesellschaft Deutsche Wohnen erworben werden?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Mike Josef: Liebe Frau Busch, Frau Vorsteherin! Die Deutsche Wohnen hat fünf Liegenschaften im Bereich von Milieuschutzsatzungen aufgekauft. In diesen Bereichen hat der Magistrat das Vorkaufsrecht. Der Magistrat hat für all diese fünf Liegenschaften das Vorkaufsrecht auch empfohlen. Daraufhin, das ist so üblich, gab es Gespräche mit der Deutschen Wohnen. Kollege Schneider und ich haben uns vor einigen Tagen mit der Deutschen Wohnen zusammengesetzt, weil jeder Eigentümer bei der Empfehlung des Vorkaufsrechts die Möglichkeit hat, die Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Insbesondere die Luxusmodernisierungen dienen oft als Grund, um nach der Modernisierung die Mieten so zu erhöhen, dass die angestammten Mieterinnen und Mieter oft die Wohnungen verlassen müssen. Zum effektiven Schutz der Mieterinnen und Mieter haben wir daher mit der Deutschen Wohnen ein langes Gespräch geführt. Wir, Herr Schneider und ich, kennen die Situation aus Berlin, wo die Debatte um die Deutsche Wohnen noch viel vehementer geführt wird. Wir haben mit der Deutschen Wohnen in diesem Gespräch vereinbart - ich finde, das ist ein guter und großer Erfolg -, dass die Abwendungsvereinbarung nicht nur unterschrieben wird, sondern noch einmal in verschärfter Form unterschrieben wird. Wir haben uns ein Beispiel an Friedrichshain-Kreuzberg genommen. Dort wurde auch vom Bezirksstadtrat und vom Bezirk eine Vereinbarung mit der Deutschen Wohnen getroffen, wonach die Deutsche Wohnen zusagte, dass nicht nur ein Umwandlungsvorbehalt für zehn Jahre gilt, dass nicht nur die Vermietung von Leerstand gilt, sondern dass insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, das ist so manifestiert worden, die Mieten nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens auf Grundlage der Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter übersteigen dürfen. Das heißt, das, was die Berliner gemacht haben, haben wir in einer verschärften Abwendungsvereinbarung ausgehandelt, die die Deutsche Wohnen so akzeptiert hat. Ich finde, das ist der größtmöglichste Schutz, den wir hier den Mieterinnen und Mietern insbesondere gegen Luxusmodernisierungen geben können. Von daher ist das ein guter Erfolg für die Stadt Frankfurt.
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pawlik, anschließend eine weitere Zusatzfrage von Herrn Müller. Bitte, Herr Pawlik! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Josef, wie Sie der Fragestellung der Kollegin Busch entnehmen können, geht es auch um weitere Wohnungsbestände, die die Deutsche Wohnen in Frankfurt erwerben will. War dieser Gebäudebestand ebenfalls Gegenstand der Gespräche und, falls ja, mit welchem Ergebnis? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Sorry, tatsächlich steht es in der Frage drin. Es war so, dass wir nicht nur über diesen Gebäudebestand geredet haben, sondern darüber hinaus auch über 17 weitere Gebäude. Es sind insgesamt 22 Gebäude, die die Deutsche Wohnen in Frankfurt aufgekauft hat. Jetzt muss man wissen, dass wir außerhalb der Milieuschutzsatzungsgebiete keine rechtliche Handhabe haben. Das Gespräch mit der Deutschen Wohnen war diplomatisch formuliert durchaus etwas angespannt - der Kollege Schneider wird das vielleicht auch noch einmal bestätigen. Wir haben länger miteinander gesprochen und deutlich gemacht, dass es uns eben nicht nur um die fünf Gebäude in den Milieuschutzsatzungsgebieten geht. Erfreulich ist, dass uns die Deutsche Wohnen, da sind wir gerade dabei, das auch bei den 17 Gebäuden außerhalb der Milieuschutzsatzungsgebiete zugesagt hat. Wenn Modernisierungsmaßnahmen anstehen, hätten wir auch über unsere baurechtliche Beratung überhaupt keine Handhabe. Wir haben in Milieuschutzsatzungsgebieten die Möglichkeit, über baurechtliche Vorgaben bestimmte Modernisierungsmaßnahmen zu unterbinden. Außerhalb der Milieuschutzsatzungsgebiete haben wir gar keine Möglichkeit der Handhabe. Da haben wir aber nach einem langen Gespräch, welches schwierig angefangen hat, aber dann tatsächlich eine Lösung gefunden, dass neben den fünf Gebäuden auch die 17 Liegen-schaften, die außerhalb der Milieuschutzsatzung liegen, dass auch bei diesen Liegenschaften, wenn Modernisierungsmaßnahmen getätigt werden, wo die Stadt keine Handhabe hat, am Ende das Ergebnis ebenfalls sein muss, dass die Mieten nicht 30 Prozent höher als das Haushaltsnettoeinkommen sein dürfen, gemessen an Bestandsmieterinnen und Bestandsmietern. Das ist sicherlich für die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter ein guter Erfolg und durchaus auch für die Stadt Frankfurt. Das war nicht selbstverständlich. Das war ein längeres kontroverses Gespräch. Ich kann Ihnen auch sagen - die Berichterstattung der letzten Wochen und Monate kenne ich auch, insbesondere die Frage der Vorkaufsrechtsausübung zwischen Dezernat IV und V -, dass gerade an der Stelle auch bei den 17 Gebäuden außerhalb der Milieuschutzsatzung mit diesem Ergebnis, dass die auch von Modernisierungsmaßnahmen so geschützt sind, dass die Mieten nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigen dürfen, ein großer Erfolg für die Stadt und auch ein guter Schutz für die Mieterinnen und Mieter erzielt worden ist.
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Müller von der LINKEN.-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: (Zusatzfrage) Stadtrat Josef, die Deutsche Wohnen steht nicht nur in der Kritik in Berlin, sondern es gibt lautstark die Bestrebungen nach Sozialisierung von Wohnungsbeständen der Deutschen Wohnen. Sieht der Magistrat diese Anwendung in Verbindung mit Artikel 15 des Grundgesetzes nicht auch als Möglichkeit, Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietenwahnsinn und Verdrängung zu schützen?
(Beifall) Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Sie haben es angesprochen. Das Grundgesetz, Artikel 14 und 15, sieht das als Möglichkeit. Ich will hier noch einmal eine Sache darstellen, die vielleicht in der Gesamtdebatte untergegangen ist. Die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes sehen nicht vor, dass Städte einfach hingehen können und beispielsweise Unternehmen wie der Deutsche Wohnen sagen können, wir bezahlen euch jetzt eine Summe x und zu dieser Summe verkauft ihr eure Bestände zurück an die Städte oder an die Länder. So ist es nicht, sondern bei der Diskussion um die Deutsche Wohnen in Berlin, wenn sie die verfolgt haben, geht es um einen zweistelligen Milliardenbetrag, und Berlin hat teilweise, jetzt sage ich selbstkritisch, da waren Ihre Partei und meine Partei daran beteiligt, öffentliche Wohnungsbestände privatisiert zu einem Zeitpunkt, wo das offensichtlich sexy war, öffentliche Wohnungsbestände zu privatisieren, weil man schnell den Haushalt konsolidieren wollte. Deswegen hat Berlin genau die Problematik, die wir glücklicherweise in Frankfurt nicht haben. Wir haben unsere öffentlichen Wohnungsbaubestände nie privatisiert, sondern gerade bei der ABG und bei der Nassauischen Heimstätte gehalten, deswegen müssen wir nicht über Rückkauf diskutieren, wie es momentan die Stadt Berlin macht. Von daher nach den Artikeln 14 und 15 Grundgesetz grundsätzlich Ja, aber das kommt für die Stadt Frankfurt momentan nicht infrage. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1850 Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Die Antwort zu der Frage des Wohnungserwerbs der Deutsche Wohnen in Frankfurt am Main, die uns der Planungsdezernent für beide beteiligten Dezernate gegeben hat, war in meiner Wahrnehmung positiv überraschend. Sie war nicht nur positiv überraschend, sondern sie drückt auch ein erhebliches Maß an Kreativität aus, weil sie neue Möglichkeiten in den Raum gestellt hat. Deshalb bedanke ich mich für die Arbeit, die von beiden hier vorgetragen wurde. Diese Antwort ist auch in einer anderen Beziehung bemerkenswert. Auf meine Nachfrage hat Stadtrat Josef erklärt, dass eine solche Vereinbarung nicht nur für die Gebiete gilt, die in Milieuschutzgebieten liegen, sondern dass sie auch für die übrigen Wohnungsbestände, die in diesem Zusammenhang von der Deutsche Wohnen in Frankfurt erworben wurden oder erworben werden, gilt. Auch das zeigt einen neuen Weg, der nur positiv für betroffene Mieterinnen und Mieter bewertet werden kann.
(Beifall) Ich möchte an den Begriff "Kreativität" anknüpfen. Wie hier in einer neuen Form möglich ist zu reagieren, sind wir alle sehr gut beraten zu schauen, ob es auch vielleicht weitergehende Erfahrungen gibt, die wir für Frankfurt am Main zum Schutz von vor Verdrängung, Vertreibung und überhöhten Mietpreisen bedrängten Mieterinnen und Mietern nutzen können. Ich will zwei Aspekte in diesem Zusammenhang ansprechen. Milieuschutzsatzungen, die in diesem Zusammenhang zum Tragen kommen, sind Instrumente, die in die Zukunft gerichtet sind. Wir erleben sehr oft Abwendungsvereinbarungen nach den geltenden Gesetzen des Baurechts, die zeitlich limitiert sind. Solange ein bestimmtes Stadtgebiet unter den Schutz einer Milieuschutzsatzung fällt, auch unter verlängerte erneuerte Milieuschutzsatzungen, so lange gelten die Bindungen, um die Bevölkerung in diesem Bereich zu schützen. Dieser Zusammenhang ist sinnvoll und würde vielen Menschen helfen und in der Sache weiterführen.
(Beifall) Ich will einen dritten Aspekt in diesem Zusammenhang ansprechen. Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat erklärt ... Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Herr Pawlik, bitte beenden Sie Ihren Satz, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (fortfahrend) Okay, Frau Stadtverordnetenvorsteherin, ich beuge mich Ihrer Empfehlung. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Es ist hart, aber ich habe es vorhin schon angekündigt. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Maier von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Bernhard Maier, GRÜNE: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Was hilft es den Mieterinnen und Mietern, alles Mögliche für Frankfurt zu versprechen, was wir rechtlich nicht umsetzen können oder was nicht die erhoffte Wirkung zeigt, wie zum Beispiel die Forderung nach der Enteignung von Wohnungsgesellschaften auf kommunaler Ebene oder die Forderung nach einer Mietdeckelung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die aber erst einmal eine Mieterhöhung mit sich bringt? Was hilft es den Mieterinnen und Mietern, wenn wir zwar Milieuschutzsatzungen aufstellen, aber eben nicht das schärfste Schwert einsetzen, nämlich das Vorkaufsrecht beziehungsweise wirksame Abwendungserklärungen? Es hilft den Mieterinnen und Mietern nicht, wenn das Thema Wohnen ausschließlich ein Wahlkampfthema ist. Die Gentrifizierung, die Vertreibung von Menschen aus unserer Stadt aufgrund überhöhter Mieten zu stoppen, bedingt eben ein Ausführen dessen, was wir in der Koalition als Auftrag an den Magistrat gegeben haben, zu untersuchen, wo überall neue Milieuschutzsatzungen dazu beitragen können, der Verdrängung von Mieterinnen und Mietern entgegenzuwirken. Vor allem muss der Magistrat bis zum Sommer ein einheitliches Vorgehen erarbeiten, wie er mit der Ausübung des Vorkaufsrechts in die praktische Umsetzung kommt. Dabei geht es um die fachlichen Kriterien, um die Ablauforganisation genauso wie um das nötige Personal und die Finanzierung. Ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Baudezernent und Planungsdezernent hilft den Mieterinnen und Mietern nicht weiter, genauso wenig wie gegenseitige Schuldzuweisungen. Hier ist gemeinsames Handeln gefragt. Das aktuelle Beispiel Deutsche Wohnen zeigt ja, dass gemeinschaftliches Handeln zu einem Ergebnis führt.
(Beifall) Aber bei Abwendungsvereinbarungen ist auch der Bund gefragt. Denn laut Gesetz ist das anzuwenden, bevor die Stadt zum Vorkauf greift. Sie werden freilich nach zehn Jahren wirkungslos. Deshalb eben auch hier die Forderung an den Magistrat, beim Bund zu beantragen, dass das auf 20 Jahre verlängert wird.
(Beifall) Es geht darum, Mieterinnen und Mieter zu schützen und mit neuem bezahlbarem Wohnraum dem Ungleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt etwas entgegenzusetzen. Setzen wir auf gelebte Nachbarschaften, die sich gegenseitig unterstützen und die wir eben auch mit einem Vorkaufsrecht unterstützen. Das wird nicht am Geld scheitern, sagte der Baudezernent vorhin. Das kann eben auch nicht an Zuständigkeiten scheitern, damit genau das greift, was wir uns als Koalition auf die Fahnen geschrieben haben. Wir wollen allen Frankfurterinnen und Frankfurtern ein gutes Leben in ihrer Stadt ermöglichen. Wir wollen allen Mieterinnen und Mietern ein gutes Leben in ihrer Stadt ermöglichen. Die Instrumente haben wir - handeln wir! Vielen Dank!
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Der nächste Redner ist Herr Müller von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzinvestoren kaufen in ganz Deutschland Tausende Wohnungen und treiben damit die Mieten nach oben. Sie tun das, um ihren Anteilseignerinnen und Anteilseignern zweistellige Renditen auszuschütten. Unter dem schillernden Wort "Betongold" verbirgt sich nichts anderes als eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Es geht darum, wem die Stadt gehört und wie wir es schaffen, dass Wohnraum für alle bezahlbar wird. Doch reden wir über die Deutsche Wohnen. Dahinter verbirgt sich ein börsennotierter Konzern, der 15,4 Milliarden Euro Marktkapitalisierung hat, der 170.000 Wohneinheiten besitzt und dessen Aktienkurs sich in den letzten fünf Jahren um 170 Prozent erhöht hat. Das freut die Aktionäre wie Blackrock. Allerdings schmerzt das die Mieterinnen und Mieter, auf deren Rücken diese immens hohen Kursgewinne realisiert und erwirtschaftet wurden. Denn deren Maxime lautet doch: Unser Eigentum verpflichtet zu nichts außer Gewinnmaximierung. Das elementare Recht auf Wohnen ist zu einem Spekulationsobjekt geworden. Das muss gestoppt werden, meine Damen und Herren. Die Marktmacht der großen Immobilienkonzerne schadet der Allgemeinheit.
(Beifall) Wir erinnern heute an 70 Jahre Grundgesetz. Ja, das ist ein Grund zu feiern. Allerdings ist das auch ein guter Grund, an die darin verfassten Grundsätze zu erinnern. Erinnern wir uns an Artikel 15 Grundgesetz. Es ist nichts anderes als der schlafende Riese unserer Verfassung. Die Väter und Mütter der Verfassung haben zu Recht explizit formuliert: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen." In Zeiten von Mietenwahnsinn, in Zeiten von Ausverkauf unserer Städte muss dieser Grundsatz wieder gelten. Ja, meine Damen und Herren, die Politik hat die Aufgabe, diesem Grundsatz neue Geltung zu verleihen. Deswegen ist die Forderung nach Sozialisierung der Deutsche Wohnen richtig und findet Zustimmung bei den Menschen. Es ist verständlich, es ist notwendig, weil die Politik bislang die Menschen im Stich gelassen hat mit ihrer Angst, die Wohnung zu verlieren, weil Investoren vor der Tür stehen, die nur ein Interesse haben, und zwar Profitmaximierung. Die Menschen wissen, dass es eben nicht gut ist, wenn mit ihrem Wohnraum spekuliert wird. Sie spüren, dass die großen Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Patrizia Immobilien und Vonovia keine soziale Verantwortung übernehmen können und wollen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Eigentumsfrage stellen. Der Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat einen prägenden Satz formuliert: "Die Sicherung unbegrenzter Eigentumsakkumulation ist nicht Inhalt der Eigentumsgarantie." Das gilt besonders für das existenzielle Grundrecht von Wohnen. Verhelfen wir also dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet" zu seiner Geltung. Kämpfen wir an der Seite der Mieterinnen und Mieter für bezahlbares Wohnen. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Herr Müller, bitte kommen Sie zu Ihrem letzten Satz. Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: (fortfahrend) In diesem Sinne sollten wir in Frankfurt niemals der Deutsche Wohnen den roten Teppich ausrollen, sondern sie in die Schranken weisen. Vielen Dank!
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Die nächste Rednerin ist Frau Tafel-Stein von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Elke Tafel-Stein, FDP: Meine Damen und Herren, ich sehe das natürlich diametral anders als meine drei Vorredner.
(Zurufe) Ja, das ist eine sehr große Überraschung. Dass durch Gängelinstrumente wie die Mietpreisbindung, Milieuschutzsatzungen oder das Vorkaufsrecht keine eine Wohnung in dieser Stadt geschaffen wird, wissen wir doch alle. Sie wissen das auch ganz besonders, meine Damen und Herren. Nur Neubau löst unsere Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Was Sie jetzt hier schaffen, ist, dass Investitionen in den Bestandsbau verhindert werden.
(Beifall) Aber es ist ein gelungenes Festfressen, insbesondere für die mittlerweile in den Prognosen heruntergekommene SPD, hier den Bürgern vorzugaukeln, Sie würden tatsächlich mit diesen Diskussionen den Menschen helfen in einer Großstadt Wohnungen zu finden. Dann lassen Sie noch den Juso-Vorsitzenden von der Kette, ...
(Zurufe) ... der mit hochgezogenen Lefzen auf alle Kapitalisten und Grundbesitzer losgelassen wird und großspurig Enteignungen fordert.
(Beifall) Das kommt natürlich der alten Tante SPD ganz recht, da man das ja einerseits mit der Verwirrtheit der Jugend abtun kann, aber eben billigend in Kauf nimmt, dass damit schön weiter Stimmung gemacht wird. Um Sachlichkeit geht es in der Debatte schon lange nicht mehr, so zum Beispiel die Tatsache, dass 60 Prozent aller Vermieter Privatleute sind, die gut mit ihren Mietern auskommen und auch auskommen wollen. Nein, es soll das Bild geprägt werden, dass der Vermieter grundsätzlich ein Miethai ist, der Kapitalist mit langen Eckzähnen und Zigarre im Maul. Außer, dass man bei jeder kritischen Äußerung, die nicht dem Mainstream entspricht, ohnehin ein Nazi ist, gibt es neben dem Wohnungsthema auch kein Thema, mit dem man so gut Stimmung machen kann. Als weiter auf die Vermieter eingehauen, liebe SPD, in vorderster Front, natürlich mit dem linken Speer im Rücken. Verkennen tun Sie dabei - und das ist wichtig -, dass Sie sich auf einen gefährlichen Weg begeben. Wenn man die Eigentumsfrage negiert, das Recht auf Eigentum und dessen Schutz, wird die Debatte - einmal entbrannt - vor den Privateigentümern, den kleinen Häuschenbesitzern nicht Halt machen, meine Damen und Herren. (Beifall, Zurufe) Sie zündeln an den Grundpfeilern unserer Gesellschaft mit Ihrer Neiddebatte, meine Damen und Herren von der SPD, und das ist zum Brechen. Nun zu dem Vorkaufsrecht. Man kann doch nicht wirklich glauben, dass mit den lächerlichen 17 Millionen Euro, die im Haushalt stehen, großflächig Flächen aufgekauft werden können. Für uns jedenfalls als Liberale ist der Schutz des Eigentums heilig.
(Heiterkeit) Wir halten es für unlauter, wenn versucht wird, mit falschen niedrigen Mietpreisen unter Androhung der Nutzung des Vorkaufsrechts die Verkäufer zu schädigen. Das ist Enteignung ... Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Frau Tafel-Stein, Ihre Redezeit ist zu Ende. Am Mikrofon sind alle gleich. Stadtverordnete Elke Tafel-Stein, FDP: (fortfahrend) Ich kann nur hoffen, dass sich alle dagegen juristisch wehren. Danke schön!
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtrat Josef. Bitte schön! Stadtrat Mike Josef: Liebe Elke, als ich bei den Jusos war, habe ich nie ganz zu den linken Jusos gehört. Das ist auch gar nicht so schlecht, weil man dann manchmal Wandlungen in den nächsten zehn, 15 Jahren vollzieht, die einen gar nicht mehr wiedererkennen lassen.
(Beifall) Ich kann mich noch an eine Elke Tafel-Stein erinnern, die vor zwölf oder 13 Jahren auf SPD-Parteitagen ganz andere Reden gehalten hat. Deswegen bin ich ganz froh, dass, wenn man erst einmal eine Linie hat, man diese einigermaßen verfolgt, statt die Wandlung vorzunehmen, wie vorhin beim Blockbuster erwähnt, aber auch das gibt es bei uns im Stadtparlament.
(Zurufe) Aber ich gehe nicht davon aus, ...
(Zurufe) Mit Verlaub, Elke, ich gehe jetzt nicht davon aus, dass du vor zehn Jahren noch nicht erwachsen warst, sonst müssen wir ...
(Beifall, Heiterkeit) ... über die Definition von "Erwachsensein" tatsächlich noch einmal ganz neu diskutieren. Das wollen wir aber an der Stelle nicht. Natürlich machen wir einiges mehr als teilweise in den letzten Jahren, weil sich der Wohnungsmarkt verändert hat. Ja, Bernhard Maier, wir können natürlich über weitere Verschärfungen beispielsweise bei der Frage der Abwendungsvereinbarung reden. Hamburg und München haben das gemacht. Aber dann kommt es auch zum Schwur, auch in der Koalition. Ich will nur daran erinnern - mit Blick auf den Kollegen Schneider, weil er immer kritisiert wird, es ist alles zu wenig - man kann hier einmal gegenüberstellen, was in dieser Legislaturperiode bisher ausgeübt wurde und was in der letzten Legislaturperiode ausgeübt wurde. Da wirst du schnell zu dem Ergebnis kommen, in der letzten Legislaturperiode waren es null Vorkaufsfälle, um das Ganze einzuordnen. Laut Forderungen aufzustellen und zu brüllen, das kann ich auch. Aber zur Gegenüberstellung der letzten Wahlperiode und im Übrigen auch der vorherigen Wahlperioden kann man einfach einmal die Zahlen vergleichen und dann noch einmal die Kritik an der Stelle üben. Das ist der eine Punkt. Von daher ist schon einiges in den letzten Jahren passiert. Ja, liebe Elke, es geht nicht darum zu sagen, dass wir verhindern wollen, dass Investitionen in unserer Stadt getätigt werden. Deswegen sage ich hier als Planungsdezernent, wir wollen Investitionen, wir wollen aber keine Spekulationen. Das ist der feine Unterschied.
(Beifall) Es gibt gute Bauträger, die sehr zuvorkommend und sehr zugänglich sind. Wir haben durchaus Nachverdichtung in Entwicklungsmaßnahmen, wo im Bestand überhaupt nicht aufgewertet wird, was die Mieter angeht, trotz Modernisierung. Wir haben aber gerade, wenn wir einen Markt haben, bei der jetzigen Zinssituation natürlich auch die Glücksritter auf dem Markt. Wir haben auch Leute, die demonstrieren, und die demonstrieren nicht aus Jux und Dollerei. Die demonstrieren, das will ich nie erleben, ich hoffe, du auch nicht, weil sie tatsächlich davor stehen, ihre Wohnung verlassen zu müssen. Ihnen bleibt nicht die Wahl, sondern sie stehen davor, die Wohnung verlassen zu müssen, weil eben diese Glücksritter versuchen, auf die Schnelle Kohle zu machen auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die du hier als FDP-Stadtverordnete vertrittst. Das ist eben der feine Unterschied. Was wir wollen, sind Leitplanken, sind Spielregeln. Ich bin jetzt stolzer Vater, und ich bekomme als Vater mit, auch gegenüber den Kindern ist es schon sinnvoll, bei aller Empathie, Liebe und Fragen des Entgegenkommens und des miteinander Spaß habens, da tun Spielregeln schon auch ganz gut. Das gilt eben nun auch einmal in unserer Stadt. Wenn wir Entwickler haben, und das sind mittlerweile Fonds aus Liechtenstein, aus Luxemburg, ich bekomme doch die Zahlen, wenn dann Gebäude gekauft werden, ich nehme jetzt einmal etwas Beliebiges, die Frankenallee 110, die dann weiterverkauft wird an die Saalburgallee 115, und beide sitzen irgendwo in Liechtenstein, dann ist das Spekulation auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Die wollen wir in dieser Stadt schützen.
(Beifall) Deswegen arbeiten wir zusammen. Es ist auch angekommen, dass wir nicht bei allen Fragen die gleiche Linie verfolgen. Auch das gehört zu einer Koalition. Nur, gemessen an dem, was in den letzten zehn, 15 Jahren vorher passiert ist, ist es eine Steigerung um 100, 200, 300 Prozent. Wir arbeiten daran, wie bei der Deutsche Wohnen deutlich geworden ist, besser zu werden. Ja, Michael Müller, auch ich finde es schwierig, und das hatten wir mit der Deutsche Wohnen diskutiert, wenn eine Wohnungsgesellschaft - im Übrigen darf ich das hier vielleicht einmal sagen, die durchaus einmal öffentlich war, wo ich in der Immobilienzeitung gelesen habe, dass der Geschäftsführer über vier Millionen Euro im Jahr verdient, auch darüber können wir einmal reden - sich in Berlin darüber beschwert, dass eine Enteignungsdebatte läuft, gleichzeitig aber dieselbe Gesellschaft gegen den Mietspiegel in Berlin klagt, weil sie sagt, in bestimmten Bezirken sind die Mieten zu wenig gestiegen. Ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl in der politischen Kommunikation, vielleicht könnten Sie da einmal nachfragen bezüglich einer Pressesprecherin, täte da bestimmt gut. Unterm Strich - und damit will ich abschließen - Milieuschutzsatzung, die Frage von Vorkaufsrechten. Über Baulandausweisungen werden wir vielleicht, wenn Herr Mund noch einmal zum integrierten Stadtentwicklungskonzept redet, noch einmal näher diskutieren. Auch für die Zukunft: Ich habe einen Kummerkasten vor dem Planungsdezernat, wo nach Parteien aufgelistet ist, wer Ideen für neue Baugebiete hat. Bisher ist da null eingegangen. Auch darüber können wir noch einmal reden, welche Baugebiete in der Quartiersentwicklung in dieser Stadt eigentlich notwendig sind. Ja, lieber Michael Müller, wenn du noch einmal kurz zuhörst, ich finde es halt auch schwierig, wenn man sagt, wir sind froh, wenn bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, und dann, wenn ganz konkret am Röderbergweg - irgendwo tut es halt weh - eine Genossenschaft bezahlbaren Wohnraum schafft - das, was wir ja wollen, dass Genossenschaften bezahlbaren Wohnraum mit niedrigen Mieten schaffen -, dann gleichzeitig aber die Parteien sagen, wir wollen bezahlbaren Wohnraum, aber nicht an dieser Stelle. Das gehört auch zu einer Gesamtdiskussion.
(Beifall) All diese Rahmenbedingungen, gerade in der Stadtentwicklung, das ist keine Wissenschaft, die wir hier betreiben. Es ist eine zutiefst politische Debatte, die zutiefst vom Auge des Betrachters geführt wird, ob ich Vermieter oder Mieter bin, ob ich gerade betroffen bin oder nicht, ob das Baugebiet vor meiner Haustür ist oder nicht, ob ich gerade verdrängt werde und vielleicht ins Umland gehen muss, obwohl ich nicht weiß, ob ich eine Vierzimmerwohnung brauche, weil ich gerade das dritte Kind bekommen haben. Das ist eine zutiefst von einer Betroffenheit geprägte Debatte, die über uns kommt. Die müssen wir mit all ihren Facetten beantworten. Bei allem Gebrülle und bei allem Geschreie, dass der Kollege Schneider, dass wir 15-, 20-mal so viele Vorkaufsrechte ausgeübt haben wie in den letzten 20 Jahren zusammen, auch die Milieuschutzsatzungsgebiete werden wir noch einmal diskutieren, Bernhard Maier, wir werden Vorschläge machen. Ich bin einmal gespannt, ob denen dann zugestimmt wird oder nicht. Da werden wir noch einmal nachliefern, damit wir Leitplanken definieren, damit Investitionen, aber keine Spekulationen möglich sind. Das wird alles in den nächsten Monaten entschieden. Aber ich würde darum bitten, die Debatte auch ehrlich einzuordnen, vor allem, wenn es um Kritik geht gegenüber dem Dezernat V und ein Stück weit auch gegenüber dem Dezernat IV. Ich habe jetzt auch als Betroffener geredet. Das finde ich nicht immer gerecht, weil, wie gesagt, im Vergleich zu der - Bernhard, du warst auch beteiligt - letzten Koalition einiges mehr passiert ist in den letzten zweieinhalb Jahren. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.