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Frage vom 28.03.2019, F 1808 Ständebetreiber des Bornheimer Wochenmarktes berichten, dass die nicht verankerten Schirme zwischen den Ständen aus Sicherheitsgründen - Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge - entfernt werden müssen. Vor allem im Sommer könnte dies aber aus ihrer Sicht problematisch sein, da die Sonne dann ohne Schutz auf manche Lebensmittelstände einstrahlen würde. Die Schirme sollen schon seit Jahrzehnten, bisher ohne Probleme, in Gebrauch sein.
Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat, hierbei zeitnah vor dem Sommer zu einer Lösung zu kommen, welche sowohl die Interessen der Ständebetreiber als auch die Sicherheitsanforderungen angemessen berücksichtigt?
Antwort des Magistrats: In der Fußgängerzone an der Berger Straße zwischen Saalburg- und Wiesenstraße findet der Wochenmarkt Bornheim mittwochs und samstags statt. Die Marktstände werden dabei parallel zur mehrgeschossigen Geschäfts- und Wohnbebauung aufgestellt. Mittig zwischen den Standreihen sind die Laufwege des Publikumsverkehrs vorgesehen. Marktbesucherinnen und Marktbesucher können in angenehmer Marktatmosphäre an den rund 30 Ständen einkaufen und erhalten von der Mittelachse einen guten Überblick über die vielseitigen Warenangebote. Die in Ost-West-Richtung verlaufende Wegebeziehung dient insbesondere auch als Flucht-, Rettungs- und Anfahrtsweg für die Rettungsdienste. Im Ereignisfall müssen die Einsatzkräfte zügig und uneingeschränkt zum Einsatzort vordringen können. An Veranstalter von Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum werden brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen sind als Auflage einzuhalten. Brandschutzauflagen dienen der Sicherheit der Anlieger, die zum Beispiel im Brandfall auch aus den oberen Stockwerken der Wohnbebauung gerettet werden müssen. Die Feuerwehr Frankfurt am Main, Bereich Veranstaltungssicherheit, führt in regelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollbegehungen durch. An Markttagen ist der verfügbare Platz im Fußgängerbereich der Bergerstraße insgesamt knapp bemessen, so dass praktisch keine Bewegungsspielräume für Marktstände zur Ausweitung bestehen. Im Rahmen von Überprüfungsfahrten mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr im Wochenmarktbetrieb zeigt sich wiederholt bestätigt, dass die nötige Durchfahrtsbreite gerade so gewährleistet werden kann. Sperrige Gegenstände wie Warenauslagen, Transportkisten, Marktschirme et cetera sind daher dort unzulässig. Sie könnten nicht schnell genug abgebaut werden, ohne ein zügiges Zufahren der Einsatzfahrzeuge zu beeinträchtigen. Aus Sicherheitsgründen musste die Feuerwehr deshalb von ihrer bisherigen Einschätzung abweichen und anordnen, dass Schirme zum Witterungsschutz nicht mehr im Durchfahrtsbereich - außerhalb der zugeteilten Standflächen - aufgestellt werden dürfen. Der Marktveranstalter HFM ist verpflichtet, den Anordnungen der Feuerwehr nachzukommen. Die Einhaltung von Sicherheitsauflagen kann grundsätzlich nicht zur Disposition gestellt werden. Dies ist den wenigen betroffenen Händlerinnen und Händlern des Bornheimer Wochenmarktes durch die Feuerwehr und die HFM erörtert worden und insofern auch bewusst. Standbetreiber müssen sich daher mit dem Witterungsschutz der Warenauslagen auf ihre Standgrenzen zurückziehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Valentin Dillig
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.