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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailInhalt
Frage vom 24.01.2019, F 1678 In einer schriftlichen Antwort vom 14.07.2016 bestätigte der Magistrat, dass ab Ende 2016 an den Stadtbahnhaltestellen in Frankfurt die Zusatzbeleuchtung während der Betriebspausen in der Nacht ausgeschaltet werden soll . Das Beleuchtungskonzept der VGF sollte dementsprechend angepasst werden. Durch die in etwa halbierte Beleuchtungsstärke sollte unnötige Lichtverschmutzung und Energieverschwendung verhindert werden.
Ich frage den Magistrat: Erfolgt die Abschaltung der Zusatzbeleuchtung weiterhin, und ist dem Magistrat die Höhe des Nutzens, insbesondere die Stromersparnis, bekannt?
Antwort des Magistrats: Grundsätzlich schaltet die VGF während der Betriebspause im ober- und unterirdischen Stadtbahnbereich die Zusatzbeleuchtung in den Nächten von Montag bis einschließlich Donnerstag ab. Je nach Linie sind dies unterschiedliche Zeiten. Aus der Beleuchtungsleistung der Zusatzbeleuchtung der einzelnen Stationen sowie der jeweiligen Abschaltzeit ergibt sich eine Energieeinsparung von 487,681 Kilowattstunden je Nacht in den Nächten von Montag bis Donnerstag über das komplette Stadtbahnnetz. In den Nächten von Freitag bis einschließlich Sonntag gibt es bei folgenden U-Bahnlinien keine Betriebspause: - U 4 - Station Bockenheimer Warte bis Station Seckbacher Landstraße - U 5 - Station Hauptbahnhof bis Station Preungesheim - U 7 - Station Heerstraße bis Station Enkheim - U 8 - Station Südbahnhof bis Station Niedereschbach Somit wird bei den betroffenen Stationen wegen des durchgehenden Betriebes die Zusatzbeleuchtung nicht abgeschaltet. Aus der Beleuchtungsleistung der Zusatzbeleuchtung der dann abgeschalteten Stationen sowie der jeweiligen Abschaltzeit ergibt sich eine Energieeinsparung von 64,250 Kilowattstunden je Nacht in den Nächten von Freitag bis Sonntag. Hieraus ergibt sich jährlich eine maximal mögliche Energieeinsparung von 112.000 Kilowattstunden. Dies entspricht einer CO2-Reduktion von etwa 55 Tonnen. Bei diesen Betrachtungen ist aber zu beachten, dass zum Beispiel im Zuge von Revisionen oder Baumaßnahmen die Einschaltung der Zusatzbeleuchtung wiederum erforderlich wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Taylan Burcu
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.