Trotz Mietenstopp hat die ABG Frankfurt Holding Mieterhöhungsankündigungen an Mieter*innen in der Hallgartenstraße versc
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Hallgartenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hallgartenstraße - Zufahrt zum Parkhaus05.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hallgartenstraße per E-MailInhalt
Frage vom 24.01.2019, F 1669 Trotz Mietenstopp hat die ABG Frankfurt Holding Mieterhöhungsankündigungen an Mieter*innen in der Hallgartenstraße verschickt. Die Wohnungen waren erst vor wenigen Jahren in der Presse gewesen, als die städtische Wohnungsgesellschaft schon einmal die Mieten erhöht hatte, Journal Frankfurt vom 14.02.2014.
Ich frage den Magistrat: Um wie viel Prozent wurden die Mieten in der Hallgartenstraße erhöht?
Antwort des Magistrats: Gemäß § 558 BGB ist der Vermieter berechtigt, innerhalb einer Dreijahresfrist, die Miete um 15 Prozent zu erhöhen. Aufgrund eines Aufsichtsratsbeschlusses der ABG Frankfurt Holding GmbH wurde der vorgenannte Prozentsatz ab dem 06.07.2016 für einen Zeitraum von fünf Jahren auf fünf Prozent reduziert. Dabei darf die ortsübliche Vergleichsmiete, die mit Hilfe des Frankfurter Mietspiegels 2018 ermittelt wird, nicht überschritten werden. Alle seitens der ABG Frankfurt Holding GmbH seit Juli 2016 ausgesprochenen Mieterhöhungen berücksichtigen diese Vorgaben. Durch die Verlängerung des Mietenstopps gilt die Regelung auch über das Jahr 2021 hinaus. Detailliertere Aussagen können nur bezogen auf einzelne Mietwohnungen und Mieterhöhungsverlangen gemacht werden, da Erhöhungstermine und -beträge individuell unterschiedlich ausfallen. Die ABG Frankfurt Holding GmbH achtet jedoch grundsätzlich darauf, dass alle seit Juli 2016 ausgesprochenen Mieterhöhungen den zulässigen Rahmen von fünf Prozent innerhalb der folgenden fünf Jahre nicht überschreiten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.