Laut Magistratsvorlage M 46 rechnet der Magistrat mit Einnahmen von fünf Millionen Euro durch die Reprivatisierung von I
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, durch die Reprivatisierung von Immobilien Einnahmen in Höhe von fünf Millionen Euro zu erzielen. Dies basiert auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Veräußertung von Grundstücken, die im Rahmen der Vorkaufsrechtsausübung erworben wurden. Die ersten Objekte sollen innerhalb der nächsten Jahre vermarktet werden.
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Neues zu Münsterer Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Laut Magistratsvorlage M 46 rechnet der Magistrat mit Einnahmen von fünf Millionen Euro durch die Reprivatisierung von Immobilien.
Ich frage den Magistrat:
Wie kommt der Magistrat auf die Summe von fünf Millionen Euro, und um welche Immobilien handelt es sich?
Antwort des Magistrats
Für Liegenschaften, die eine Kommune im Wege der Vorkaufsrechtsausübung erworben hat, sieht § 89 BauGB verbindlich vor, dass die Gemeinde diese Grundstücke wieder zu veräußern hat. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sollte die Veräußerung der Immobilien innerhalb einer überschaubaren Frist, für die ein Zeitraum von fünf Jahren angenommen wird, geschehen. Aus diesem Grund stehen die ersten erworbenen Objekte zwischenzeitlich für eine Reprivatisierung an.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich seit längerer Zeit darauf verständigt, kommunale Liegenschaften nur noch in begründeten Einzelfällen zu veräußern und in der Regel Erbbaurechte zu vergeben. Nach rechtlicher Prüfung kommt auch für die Erfüllung der Verpflichtung aus § 89 BauGB die Vergabe im Wege des Erbbaurechts in Betracht. Im Rahmen des Erbbauvertrages ist sicherzustellen, dass sich der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet, die Ziele der Erhaltungssatzungen einzuhalten.
Bei der Reprivatisierung müssen nach der gesetzlichen Regelung des § 89 Absatz 3 BauGB vorrangig die früheren Käuferinnen und Käufer berücksichtigt werden. Das Angebot zum Abschluss eines Erbbauvertrages ist also zunächst an diesen Personenkreis zu richten. Bei diesem Angebot ist nach den vorgenannten Grundsätzen mindestens der Verkehrswert der Immobilie zugrunde zu legen.
Sollte der ursprüngliche Käufer unter den genannten Voraussetzungen kein Interesse an einem Erwerb haben, soll eine Vergabe an Dritte erfolgen. Dies beinhaltet das Gebot, den Kauf weiten Teilen der Bevölkerung anzubieten.
Insgesamt wurden im Zeitraum 2017 bis 2021 neun Objekte im Rahmen einer Vorkaufsrechtsausübung erworben. Hierbei handelt es sich um:
- Jordanstraße 3 im Jahr 2017;
- Basaltstraße 38 im Jahr 2017;
- Sulzbacher Straße 2 im Jahr 2017;
- Humboldtstraße 92 im Jahr 2019;
- Ostendstraße 41-43 im Jahr 2019;
- Hersfelder Straße 12 im Jahr 2019;
- Wittelsbacherallee 89 im Jahr 2019;
- Lahnstraße 1 im Jahr 2019;
- Münsterer Straße 9-13 im Jahr 2021.
Die Liegenschaften werden der Reihe nach vermarktet, beginnend mit den drei Liegenschaften aus 2017, die insgesamt für 7.076.386 Euro erworben wurden. Als Richtwert für die Vermarktung wird mindestens der damalige Objektwert angesetzt, abzgl. der damaligen Bodenwerte von insgesamt 1.508.300 Euro und circa zehn Prozent Nebenkosten durch die Vermarktung, ergibt dies einen zu erwartenden Ertrag von 5.011.277,40 Euro. Aufgrund der nicht einschätzbaren Interessentenlage in Bezug auf die Vermarktung der Liegenschaften lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob alle drei Liegenschaften im Haushaltsjahr 2024 veräußert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.