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In seinem Urteil vom 24.04.2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass das Konzert von Roger Waters am 2

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Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Konzert von Roger Waters in der Festhalle stattfinden kann. Der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen dieses Urteils zu bewerten und Richtlinien für zukünftige Vergaben der Festhalle zu überarbeiten, um Antisemitismus zu bekämpfen.

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Frage an den Magistrat

In seinem Urteil vom 24.04.2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass das Konzert von Roger Waters am 28.05 2023 in der Festhalle stattfinden kann.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat - die Stadt Frankfurt ist größter Gesellschafter der Messe Frankfurt - das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, und welche Konsequenzen sollte nach Meinung des Magistrats die Messe Frankfurt hinsichtlich einer zukünftigen Vergabe der Festhalle oder weiterer Messehallen als Veranstaltungsort für Konzerte und andere Veranstaltungen ziehen?

Antwort des Magistrats

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

Sehr verehrter Herr Vorsteher,

sehr verehrte Damen und Herren,

sehr verehrter Herr Stadtverordneter Paulsen!

Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen hätten sich eine andere Entscheidung gewünscht. Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, da wir auch nach wie vor den Auftritt von Roger Waters für eine schwere Belastung halten. Doch wir respektieren den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Um ein gesamtgesellschaftliches Zeichen gegen Antisemitismus und Ausgrenzung zu setzen, unterstützen Stadt und Land den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu einer friedlichen Kundgebung unter dem Motto "Frankfurt vereint gegen Antisemitismus" am 28. Mai ab 16:00 Uhr an der Festhalle.

(Beifall)

Sie schließen sich dem breiten Bündnis an und werden auch die Aufklärungsarbeit zur historischen Rolle der Festhalle und zu Antisemitismus generell weiter verstärken. Darüber hinaus werden die beiden Gesellschafter in diesem Zusammenhang Möglichkeiten prüfen, die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort zu überarbeiten, um die besondere Geschichte der Festhalle im Zusammenhang mit der Verschleppung und späteren Ermordung von rund 3.000 jüdischen Menschen angemessen zu berücksichtigen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt hier hilfreiche Hinweise. Darüber hinaus ist es unser aller Aufgabe, Antisemitismus in allen Formen zu bekämpfen.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Die erste Zusatzfrage stellt Herr Stadtverordneter Ritter. Bitte schön!

Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP:

(Zusatzfrage)

Frau Bürgermeisterin, herzlichen Dank für Ihre Darstellung! Ich kann für die Veranstaltung am 28.05. auch nur werben und hoffe, dass wir dort alle hingehen.

Meine Frage wäre: Wir haben uns jetzt in den letzten sechs Monaten sehr auf diesen 28.05. fokussiert. Was macht denn die Stadt Frankfurt jenseits von diesem 28.05. und Roger Waters noch alles im Kampf gegen Antisemitismus und welche Projekte plant Ihr Dezernat beziehungsweise die Stadt jenseits vom 28.05. für die Zukunft im Kampf gegen Antisemitismus?

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

(fortfahrend)

Vielen Dank, Herr Stadtverordneter Ritter! Zur Bekämpfung von Antisemitismus haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten. Wir haben die Stabsstelle Antidiskriminierung und eine ganze Reihe von Veranstaltungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Antisemitismus bekämpfen. Das machen wir und wie ich auch in meiner Rede gesagt habe, das bezieht sich nicht nur auf den Auftritt von Roger Waters. Antisemitismus zu bekämpfen, das bleibt heute, morgen, aber auch in den nächsten Jahren unsere Aufgabe.

(Beifall)

Es ist wirklich wichtig, auf die verschiedenen Veranstaltungen aufmerksam zu machen, die am 28.05. gegen den Auftritt von Roger Waters stattfinden. Wir sind im Moment dabei, am 24.05. eine große Podiumsdiskussion in der Paulskirche vorzubereiten. Ich freue mich sehr, wenn alle kommen. Der Titel lautet: "Antisemitismus als Meinungsfreiheit? Nicht mit uns!" Es wird eine sehr prominente Veranstaltung werden. Es ist mir sehr wichtig, weil dieses Urteil des Verwaltungsgerichts für uns sehr verheerend ist. Dieses Konzert findet nicht irgendwo statt, sondern in der Festhalle.

Wie ich bereits erwähnt habe, wurden 3.000 Menschen verschleppt und ermordet. Wir werden den Film "Julius Meyer. November 1938" zeigen. Dieser Film zeigt sehr anschaulich, was in der Festhalle geschehen ist. Es wird auch verschiedene Dokumentationen und Lesungen dazu geben und an diesem Tag werden wir auf dieser Veranstaltung ganz deutlich zeigen, dass mit uns Antisemitismus nicht stattfinden kann.

In den nächsten zwei Wochen planen wir Beflaggungen und unterschiedliche Aktionen, die nicht nur an der Festhalle, sondern in der gesamten Stadt stattfinden werden, eventuell mit Hinweisen an den Autobahnen oder Ähnlichem. Wir prüfen gerade, was umsetzbar ist. Eine große Veranstaltung in der Paulskirche als ein großes Zeichen, dass wir alle gemeinsam die Jüdische Gemeinde unterstützen. Mein Büro steht regelmäßig mit der Jüdischen Gemeinde in Kontakt und berät, wo Unterstützung und Hilfe gebraucht werden. Wir werden in der Stadt breit und gemeinsam zeigen: Roger Waters ist hier nicht willkommen und er ist in unserer Stadt nicht erwünscht.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Eine zweite Zusatzfrage kommt von der Stadtverordneten Frau Ditfurth. Bitte schön!

Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:

(Zusatzfrage)

Mein Problem mit der ganzen Sache ist, dass ich das insgesamt sehr lasch vorbereitet fand, und ich möchte gerne wissen, ob denn wenigstens jetzt - ich habe ein paar Mal danach gefragt - die Kündigungsbegründung, also der Kündigungstext, der dann die Grundlage für den Verwaltungsgerichtsentscheid war, ob ich den bekommen kann. Ich habe den Verdacht, dass zu allgemein abgehoben wurde in der Argumentation und dass auch der Artikel 139 des Grundgesetzes, der durch den Abschluss der Entnazifizierung eben nicht erledigt ist, sondern nach wie vor sagt, dass alles gegen ein Wiederaufleben von Nazidenken und Nazientwicklung gemacht werden kann, nicht berücksichtigt wurde. Ich kann es nicht beurteilen. Ich kann das Urteil des Gerichts nicht beurteilen, weil ich den Originaltext dieser Kündigung nicht kenne, und ich bitte darum, dass ich und vielleicht auch andere Stadtverordnete, die das gerne möchten, den Text bekommen können.

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

(fortfahrend)

Liebe Jutta, deinem Vorwurf kann ich nicht zustimmen, es ist in keiner Weise lasch vorbereitet gewesen. Wir haben sehr ausführlich Bezug auf die Festhalle genommen und sehr ausführlich begründet, warum all diese Aktionen von Roger Waters antisemitisch sind. Wir haben sehr klar und deutlich gesagt - und das ist mir auch hier wichtig -, dass das, was Roger Waters macht, nicht gegen den Staat Israel gerichtet ist, sondern gegen Jüdinnen und Juden, und das ist antisemitisch. Das haben wir mit wirklich renommierten Anwälten dieser Stadt sehr ausführlich vorbereitet, und ich glaube, wenn wir uns das Urteil anschauen, werden wir sehen, dass das Gericht auch sehr ausführlich auf all diese Argumentationen eingegangen ist. Ich freue mich, dass das nicht herzlos und nicht leichtfertig, sondern wirklich sehr gut recherchiert und argumentativ sehr klar und deutlich gemacht wurde. Daher zeigt die Antwort des Gerichts auch, dass es die Argumente auch wirklich sehr ausführlich behandelt hat.

Ich habe in meiner vorherigen Antwort gesagt, dass ich es sehr bedauere, dass das Urteil trotz dieser aus meiner Sicht ganz klaren Erkenntnis, dass es sich bei Roger Waters um einen Antisemiten handelt, so gefällt worden ist. Das bedaure ich sehr und das kann ich auch heute deutlich sagen. Ich werde selbstverständlich prüfen, ob wir das Schreiben, welches wir vorbereitet haben, auch den Stadtverordneten zur Verfügung stellen können.

Herzlichen Dank!

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1587

Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE:

Herr Vorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir sind sicher, dass das Verwaltungsgericht alle juristischen Argumente abgewogen hat, bevor es zu einer Entscheidung gekommen ist. Das Urteil deutet zudem Lösungsmöglichkeiten an, etwa die Vergabemöglichkeit für die Festhalle angesichts ihrer Geschichte künftig einzuschränken. Gleichwohl muss man sich fragen, wie wehrhaft denn unsere Demokratie gegen Antisemiten wie Roger Waters sein kann. Laut Urteil des Gerichtes lasse sich durch das Konzert von Waters, ich zitiere, "eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei feststellen." (Diese Einschätzung irritiert mich sehr.). Zwar bediene sich Waters offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik, gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu hat Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, aus unserer Sicht Richtiges gesagt. Ich zitiere: "Volksverhetzung ist verfassungswidrig und keine Geschmacklosigkeit." Genauso ist es.

(Beifall)

Maram Stern, der geschäftsführende Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses, hat in einem Beitrag für die Jüdische Allgemeine mit Blick auf die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit ein nachvollziehbares Unverständnis formuliert. Ich zitiere: "Die Kunstfreiheit erlaubt in Deutschland so ziemlich alles, auch Antisemitismus. Mit anderen Worten: Die Messlatte liegt so hoch, dass man bequem darunter durchlaufen kann. Niemand darf also Waters verbieten, in Frankfurt, wo in der Progromnacht 1938 Juden misshandelt wurden, ein Schwein mit Davidstern aufsteigen zu lassen. Es ist etwas faul in Deutschland." Das muss man wohl so sehen.

(Beifall)

Bei 2.641 polizeilich erfassten antisemitischen Delikten im Jahre 2022 muss etwas faul sein in Deutschland.

Übrigens: In einer Hallendurchsage kurz vor seinem Konzert in Hamburg am vergangenen Sonntag sagte Waters, ich zitiere: "Nur damit alle Bescheid wissen: Ein Gericht in Frankfurt hat festgestellt, dass ich kein Antisemit bin. Großartig!" Mit Verlaub, das ist eine schamlose Lüge. Das hat das Gericht nicht festgestellt.

(Beifall)

Zurück zur Maram Stern. Dieses Urteil, so sagt er, darf nicht einfach hingenommen werden. Die Stadt sollte Beschwerde einlegen und am 28. Mai sollten möglichst viele Frankfurter zur Festhalle kommen, um Flagge zu zeigen. So, wie Ignatz Bubis und andere es 1985 getan haben. Meine Damen und Herren, wenn es nach den GRÜNEN in der Frankfurter Koalition gegangen wäre, dann hätten die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Rechtsweg beschritten und Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Wir bedauern zutiefst, dass es dazu nicht gekommen ist. Wir unterstützen alle zivilgesellschaftlichen Aktionen gegen das Konzert am 28.05. ...

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Herr Paulsen, kommen Sie bitte zum Schluss.

Stadtverordneter Uwe Paulsen, GRÜNE:

(fortfahrend)

... und wir brauchen für die Zukunft rechtssichere Vergaberichtlinien für die Nutzung der Festhalle und städtischer Räumlichkeiten, um Antisemiten keinen Platz in Frankfurt zu geben.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Ditfurth von ÖkoLinX-ELF. Bitte schön!

Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:

Schönen guten Abend!

Polly Samson, ich weiß nicht ob Sie wissen, wer das ist, Songwriterin und Frau von David Gilmour, Pink Floyd, und zwar der Gute von den dortigen Musikern, richtet sich mit klaren Worten an Roger Waters. In einem Tweet schrieb sie, ich habe es übersetzt: "Leider bist du antisemitisch bis ins Mark. Du bist ein Putin-Apologet, ein lügender, diebischer, heuchlerischer, steuervermeidender, playbacksingender, frauenfeindlicher, größenwahnsinniger Neidhammel."

(Beifall)

David Gilmour hat diesen Tweet cool und kurz geteilt und hat gesagt, jedes Wort, das sie schreibt, ist nachweislich wahr.

Wenn man das alles schon seit zehn Jahren weiß, dann muss man doch ein bisschen anders handeln. Ich fand die Rede von Uwe Paulsen sehr gut, und bei vielen Punkten habe ich auch geklatscht.

Aber das Problem ist ein anderes: Roger Waters ist einschlägigen Kreisen seit Jahren als Antisemit, und zwar als aggressiver Antisemit und als einer der wichtigsten, bedeutendsten Vertreter des BDS, der ja nicht nur Israel kritisiert - was immer das dann sein mag -, sondern die Existenz von Israel bestreitet und extrem voller Judenhass ist. Dafür gibt es tausend Beispiele, für die die Zeit jetzt zu kurz ist. Fakt ist: Roger Waters darf in der Festhalle, dem Ort früherer Deportationen, singen und gegen Jüdinnen und Juden hetzen, und die Stadt, die so übermäßig stolz auf ihr vermeintliches Aufgeklärtsein ist, hat dafür Mitverantwortung. Sie hat versagt. Sie hat ja nicht nur vor Gericht verloren. Wenn sie gut gekämpft und dann verloren hätte, wäre das eine andere Diskussion. Die Messe Frankfurt, die dem Land und der Stadt gehört, hat den Antisemiten Roger Waters gebucht. Die Agentur FKP Scorpio, die so schön aus der Kritik bleibt, vermittelte den Antisemiten. Die Stadt hätte sagen können, weil sie mit dieser Agentur sehr viele Geschäfte mach: "Den bietet uns mal lieber nicht an, den nehmen wir nicht!" Das läuft ganz außerhalb der Ebene von Verträgen, und diese Ebene wurde vollkommen negiert.

Die schon längst nach rechts gedriftete Batschkapp, ihr Chef ist ein gewisser Ralf Scheffler mit allerbesten Beziehungen zur Stadt seit Jahrzehnten und übrigens, weil es zurzeit gerade so wichtig ist, chronischer Trauzeuge eines gewissen Joschka Fischer; aber das ist eine andere Diskussion. Das mit den Trauzeugen hat übrigens nie eine Oberbürgermeisterin oder jemand anderen gestört, gute Beziehungen gab es trotzdem. Alle drei, Batschkapp, FKP Scorpio und die Messe GmbH, machen jetzt Geschäfte mit dem Hass auf jüdische Menschen und den Vernichtungsfantasien gegen Israel bis zur nächsten betrübten Rede an einer Gedenkstätte für tote Jüdinnen und Juden, aber eben auch vor dem nächsten Anschlag gegen lebende Juden und Jüdinnen, . .

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Kommen Sie bitte zum Ende.

Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:

(fortfahrend)

. . der wie "aus dem Nichts" kommen wird.

Danke!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön! Als nächster Redner hat Herr Stadtverordneter Müller für die LINKE.-Fraktion das Wort. Bitte!

Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.:

Herr Stadtverordnetenvorsteher,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Antisemitismus muss immer und überall widersprochen werden. Und ja, es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, dies zu tun. Gerade gestern haben wir auf dem Römerberg daran erinnert, dass vor 90 Jahren in Frankfurt die Bücher von Stefan Zweig, von Irmgard Keun, von Anna Seghers oder von Lion Feuchtwanger verbrannt wurden. Das waren Faschisten. Und es ist auch gut, dass heute Frankfurt eine Stadt ist, in der Antisemitismus bekämpft wird und in der es eine starke, große, lebendige Jüdische Gemeinde gibt, meine Damen und Herren.

Jetzt zu Roger Waters. Roger Waters ist für seine politische Haltung zu kritisieren. Und ja, wenn er seine Hetze gegen Israel und die Jüdinnen und Juden vorantreibt, wenn er darauf nicht verzichtet, dann ist auch sein Konzert zu boykottieren. Und ja, auch er bestärkt Verschwörungsmythen. Er relativiert den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, er bedient Verschwörungsnarrative. Von daher ist es richtig, dass wir am Abend des Konzerts eine Kundgebung vor der Festhalle abhalten, um allen Besucherinnen und Besuchern des Konzerts auch zu sagen, zu welchem Künstler sie gehen. Es ist aber auch richtig, dass wir schmerzlich zur Kenntnis nehmen müssen, dass dieses richtige Eintreten gegen Antisemitismus eben kaum allein juristisch entschieden werden kann. Denn - auch das ist Realität - es existieren unterschiedliche Grundrechte miteinander, und Eingriffe in die Kunstfreiheit sind an äußerst hohe Hürden geknüpft, und das Verwaltungsgericht Frankfurt hat eben jetzt juristisch entschieden. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt ja nicht, dass wir das Konzert kommentarlos hinnehmen und einfach so über die Bühne gehen lassen. Im Gegenteil. Lautstark und vehement muss der Protest der Zivilgesellschaft sein, und von daher ist es auch richtig, dass es diese Protestkundgebung am Sonntag vor der Festhallte gibt. Es ist wichtig, dass möglichst viele von uns, von den Frankfurterinnen und Frankfurtern, dorthin gehen.

Gemeinsam sollten wir allerdings darauf drängen - das hat Frau Ditfurth angedeutet -, dass die Vermietungspraxis der Messe GmbH sich ändert. Gerade bei der Festhalle, vor dem Hintergrund ihrer historischen Bedeutung, muss man sich doch folgende Frage stellen: Warum wurde denn überhaupt an die Produktionsfirma von Roger Waters vermietet? Es gibt keine Verpflichtung, Roger Waters eine Bühne zu geben, weder in Frankfurt noch in allen anderen deutschen Städten, wo er eben jetzt seine sogenannte Abschiedstour macht. Insgesamt müssen wir wirklich darauf drängen, dass wir eine Satzungsänderung auf den Weg bekommen, um künftig eben zu vermeiden, dass solche Künstler in der Festhalle auftreten, und daran müssen wir uns jetzt politisch orientieren und dann auch satzungsfest solche Änderungen auf den Weg bringen, damit uns solche Diskussionen in der Zukunft erspart bleiben.

Danke sehr!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Herr Müller! Als Nächstes hat Frau Stadtverordnete Korenke von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte!

Stadtverordnete Claudia Korenke, CDU:

Herr Vorsteher,

meine Damen und Herren!

Es ist alles gesagt, aber noch nicht von mir. Ich bin auch enttäuscht. Ich bin sehr enttäuscht, dass das Zeichen, das von der ersten Klage gegen das Konzert des Antisemiten Roger Waters ausging, nicht zu einem Fanal wurde, zu einer Empörung durch alle Instanzen, zu einer Empörung aller, die in dieser Stadt aufstehen gegen menschenverachtende Diskriminierung, Ausgrenzung und Antisemitismus. Mit mir enttäuscht sind viele Bürger dieser Stadt, die Jüdische Gemeinde, zahlreiche Organisationen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft und nicht zuletzt, wie ich heute erfreut erfahren konnte, die meisten Menschen in diesem Haus.

Als Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat sich ein breites Bündnis engagierter Frankfurter zu einer Kundgebung zusammengefunden und aufgerufen, und ich freue mich, dass die Bürgermeisterin und andere diesen Aufruf verstärken; es wird aufgerufen gegen einen Mann, der in unserer Stadt, die so jüdisch geprägt ist wie keine andere deutsche Metropole, nicht willkommen ist; aufgerufen dagegen, dass in der Festhalle, in der jüdische Frankfurter zur Deportation zusammengetrieben wurden, überhaupt ein Mann erscheint, der in einer Veranstaltungshalle mit einem aufgeblasenen Schwein aufgetreten ist, auf dem "Jude" stand.

Abgesehen davon, dass wir wie so oft vor der Frage Freiheit der Kunst versus Menschenrechte stehen, siehe documenta, siehe auch den eben erwähnten Jahrestag der Bücherverbrennung, gibt es, so hört man, eine Begründung für die Entscheidung, dass das Konzert stattfinden kann. Roger Waters beziehungsweise sein Auftritt sei, so hört man, wir kennen ja die Begründung nicht, nicht ausreichend antisemitisch. Nun, meine Damen und Herren, ein bisschen antisemitisch gibt es nicht. Ob Sie Juden niederschlagen, ihre Werke verbrennen oder sie von Bühnen aus verhöhnen: Das ist Antisemitismus.

(Beifall)

Was bleibt jetzt zu tun? Die International Holocaust Remembrance Alliance definiert, was Antisemitismus ist: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische und nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen." Ich appelliere an Sie, ich appelliere an alle Menschen dieser Stadt: Machen Sie sich diese Definition zu eigen. Sie sollte als Richtschnur für künftige Entscheidungen gelten. Und nehmen Sie teil an der Kundgebung, damit das Signal denn doch zum Fanal wird gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Antisemitismus.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Frau Korenke! Als Nächstes hat für die Volt-Fraktion Frau Stadtverordnete Wollkopf das Wort. Bitte!

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Roger Waters wird am 28.05. dieses Jahres hier in Frankfurt in der Festhalle auftreten. Obwohl es unerträglich ist, müssen wir es ertragen; obwohl seine Botschaften unsäglich sind, darf er sie hier in Frankfurt sagen. So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Und wer verfolgt hat, welche wirren und gefährlichen Botschaften er jetzt Anfang der Woche in seinem Konzert in Köln verlautbaren ließ - und Ähnliches ist logischerweise in Frankfurt zu befürchten -, der muss unweigerlich zu dem Schluss kommen: Nur weil etwas gerade noch legal ist, ist es noch lange nicht legitim.

(Beifall)

Antisemitische Symbole und Äußerungen, und auch wenn sie nur angedeutet bleiben, sind für Jüdinnen und Juden kein diskursives Phänomen, sondern sie bedrohen ganz real ihre gesellschaftliche Teilhabe, ihre Sicherheit und ihre Zukunft. Das ist vielen hier im Raum bewusst, und darüber bin ich sehr froh und dankbar, und deshalb hat auch der Magistrat der Stadt Frankfurt vollkommen zu Recht und mit ausdrücklicher Rückendeckung der Koalitionsfraktionen die Absage des Konzertes zusammen mit dem Land Hessen veranlasst. Damit war Frankfurt die einzige Stadt, die diesen mutigen Schritt gegangen ist. Mutig deshalb, weil von vornherein klar war, dass die Chancen leider sehr gering und die finanziellen Risiken sehr hoch waren. Ich bin sehr dankbar, dass wir diesen Schritt trotzdem gegangen sind.

Die Politik in Frankfurt schwieg nicht, und sie wird auch weiterhin und vor allem nicht am 28. Mai schweigen. Selbstverständlich werden wir dem Aufruf der Jüdischen Gemeinde folgen und die Gegendemonstration unterstützen. Nachdem wir das Konzert leider nicht verhindern konnten, ist es unsere Pflicht, aber vor allem ist es unsere Überzeugung.

Die Frage von Uwe Paulsen richtete sich vor allem in die Zukunft. Was passiert nach dem 28. Mai? Was haben wir aus den letzten Wochen und Monaten bis hin zu dem Gerichtsurteil gelernt? Die Botschaften von Roger Waters haben keinen Raum in Frankfurt und dürfen keine Bühne mehr bekommen. Damit das nicht noch einmal passiert, brauchen wir Vergabeverfahren, die verhindern, dass Menschen rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Desinformationen und Hetze verbreiten, und das insbesondere an einem so geschichtsträchtigen Ort wie der Festhalle. Uns ist bewusst, dass es nach ständiger Rechtsprechung nur unter extrem strengen Voraussetzungen möglich ist, jemandem den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren, und das ist grundsätzlich auch gut so. Politik entscheidet nicht darüber, was gefällt. Daher müssen die Regelungen rechtssichere Definitionen, transparente und standardisierte Verfahren beinhalten. Vor allen Dingen brauchen wir die Menschen: geschulte Personen, Expertinnen und Experten, die die Einzelfälle genau anschauen, sie steuern, mit den Akteur:innen, kommunizieren und rechtzeitig Auflagen erstellen beziehungsweise bindende Verträge wie im Fall von Roger Waters verhindern.

Einen letzten Satz zur Kunstfreiheit.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Das sollte wirklich der letzte Satz sein.

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

(fortfahrend)

Kunst ist mächtig. Deshalb lieben und brauchen wir sie, und deshalb ist es auch so gefährlich, wenn sie für Hass missbraucht wird. Der Appell, dass das nicht passiert, geht an uns alle und die gesamte Stadtgesellschaft.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön! Nun hat das Wort für die AfD-Fraktion Herr Stadtverordneter Lobenstein. Bitte!

Stadtverordneter Andreas Lobenstein, AfD:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

werte Kollegen!

Weder als Privatmann noch in meiner Funktion als kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion hatte ich auch nur eine Sekunde lang erwogen, zum Konzert von Roger Waters zu gehen. Ich empfand seine Musik immer als etwas zu seicht, und vielleicht sieht Herr Waters es selbst auch ein bisschen so. Wie sonst käme er auf die absurde Idee, seine abstrusen politischen Ansichten durch unappetitliche Showeinlagen vermeintlich aufzupeppen?

Um es hier klipp und klar festzustellen: Für unsere gesamte Fraktion stellen die widerlichen BDS-Aktionen des Herrn Waters ein rotes Tuch dar, und wir sind hocherfreut, dass dies von links bis rechts in diesem Hause offensichtlich Konsens ist.

(Beifall)

Aber: Wenn nun nach dem völlig absehbaren Scheitern des Versuchs, das Konzert zu verhindern, nach Konsequenzen für künftige Konzerte und Veranstaltungen gefragt wird, muss ich Ihnen zum wiederholten Male in Erinnerung rufen, dass die Meinungsfreiheit hierzulande durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt ist. Und: Die Grenzen der Meinungsfreiheit oder auch, ob der Tatbestand einer Volksverhetzung vorliegt, werden durch das Strafgesetzbuch definiert, nicht durch grüne oder linke Parteitage.

(Beifall, Zurufe)

Gerade von Ihrer Seite wird doch ständig Toleranz oder sogar Akzeptanz zu allem eingefordert, was Ihrem Gusto entspricht. Dann leben Sie es doch bitte auch einmal vor, wenn es um Meinungen oder auch um schwer erträgliche Äußerungen geht, die Ihnen nicht passen.

Noch eines: Es steht zwar so nicht explizit im Grundgesetz, aber der Bürger hat das Recht, in privaten Angelegenheiten von Politikern oder anderen selbsternannten Volkserziehern einfach auch einmal in Ruhe gelassen zu werden.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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