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Das Mehrfamilienhaus in der Hebelstraße 23 im Nordend wurde 2019 an einen Immobilienentwickler verkauft, der eine Umwand

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat eine Abwendungserklärung mit dem neuen Eigentümer des Mehrfamilienhauses in der Hebelstraße 23 geschlossen, um die Verdrängung der Mieter*innen zu verhindern. Der genaue Inhalt dieser Erklärung ist jedoch nicht bekannt, und die Stadt geht davon aus, dass einem Antrag auf Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz nicht entsprochen werden würde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Das Mehrfamilienhaus in der Hebelstraße 23 im Nordend wurde 2019 an einen Immobilienentwickler verkauft, der eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen plant. Die Mieter*innen befürchten ein Leben auf einer Dauerbaustelle und Verdrängung. Das Gebäude befindet sich im Gebiet einer Milieuschutzssatzung. Die Stadt Frankfurt hat anstelle der Ausübung des Vorkaufsrechts eine Abwendungserklärung mit dem neuen Eigentümer geschlossen, deren Inhalt nicht bekannt ist.

Ich frage den Magistrat:

Was ist der genaue Inhalt der Abwendungserklärung, und mit welchen konkreten Mitteln soll die Verdrängung von Mieter*innen verhindert werden?

Antwort des Magistrats

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Abwendungsvereinbarung nicht veröffentlicht werden, jedoch bedarf eine Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz, WEG, der Genehmigung und ist nur für wenige Ausnahmefälle zulässig.

Insofern geht der Magistrat davon aus, dass einem Antrag auf Aufteilung nach WEG nicht entsprochen werden würde.

Die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen hat im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Mietenden bei Umwandlungen in Wohneigentum bereits äußerst umfangreiche und mehrstündige Beratungsgespräche mit der Hausgemeinschaft Hebelstraße 23 geführt und im Zuge dessen die Mietenden umfassend über ihre rechtliche Situation aufgeklärt.

Wie den Mietenden mitgeteilt wurde, steht die Stabsstelle Mieterschutz allen Mietenden auch über das Anhörungsverfahren hinaus weiterhin für Folgefragen begleitend jederzeit zur Verfügung.

Die Stabsstelle Mieterschutz erreichen interessierte Mietende in der Stadt Frankfurt am Main telefonisch über die Rufnummer 069 - 212 37 777 oder per E-Mail an. mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de .

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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