Im Januar wurde in verschiedenen Presseberichten gemeldet, dass die Stadt derzeit reihenweise marode Spielgeräte auf Spi
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Haardtwaldplatz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailInhalt
Frage vom 28.03.2014, F 1372 Im Januar wurde in verschiedenen Presseberichten gemeldet, dass die Stadt derzeit reihenweise marode Spielgeräte auf Spielplätzen abbaut. Angeblich ist eine Reparatur zu teuer. Allerdings soll es wohl auch zeitnah keinen Ersatz auf den betroffenen Spielplätzen geben. Anscheinend wird bei so kleinen Ausgaben gespart, anstatt bei teuren Vorzeigeprojekten wie der Altstadtbebauung den Rotstift anzusetzen.
Ich frage den Magistrat: Wie viel würde es kosten, die Spielgeräte zeitnah zu ersetzen?
Antwort des Magistrats: Bei den regelmäßigen Überprüfungen der Spielgeräte kommt es vor, dass das Fachamt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Spielplätzen verschiedene Mängel an Spielgeräten feststellt. Tatsächlich waren bei den letzten erfolgten Untersuchungen, neben verschiedenen kleineren Spielgeräten auch größere, über 15 oder 20 Jahre alte Spielgerätekombinationen betroffen, zum Beispiel Waldspielpark Scheerwald, Obermainstraße, Schönpark, Haardtwaldplatz, Waldspielpark Louisa. Die festgestellten Mängel lassen eine weitere sichere Nutzung der Spielgeräte ohne eine mögliche Gefährdung von Kindern nicht mehr zu. Nach solchen Prüfergebnissen stellen sich aus planerischer, unterhaltungstechnischer und ökonomischer Sicht immer wieder folgende Fragen: Ist die Reparatur und Mängelbeseitigung unter Berücksichtigung des Gerätezustands und Gerätealters wirtschaftlich noch zu vertreten oder ist ein Ersatz angebracht? Wenn ein Ersatz sinnvoll ist, für welche Altersklasse von Kindern besteht in diesem Stadtteil aktuell Bedarf, so dass in Abstimmung mit der/dem Kinderbeauftragten des Ortsbeirates eventuell ein anderes Spielgerät beschafft werden kann? Gegebenenfalls ist für den Geräteersatz und wegen der Höhe der Gesamtkosten mit Lieferung, Einbau und Fallschutz aufgrund der Vergabevorschriften eine Ausschreibung durchzuführen. Ist die Finanzierung gesichert? (Hierbei ist insbesondere auch die vorläufige Haushaltsführung zu beachten.) Steht für die jeweilige Spielfläche sowieso eine umfangreiche Grunderneuerung an, die gegebenenfalls über den investiven Haushalt zu finanzieren wäre? Aus all diesen Überlegungen und Rahmenbedingungen kann es zu Verzögerungen bei der Reparatur oder beim Ersatz von Spielgeräten kommen. Die gemäß der aktuellen Auflistung bisher abgebauten oder noch abzubauenden Spielgeräte 1:1 zu ersetzen, würde nach derzeitiger grober Kostenschätzung circa 650.000 Euro Kosten verursachen. Dem Grünflächenamt stehen derzeit pro Jahr planerisch insgesamt allerdings nur circa 600.000 Euro für Spielgeräteersatz und Spielgerätereparatur im konsumtiven Haushalt zur Verfügung. Die Mittel sind somit knapp bemessen. Dankenswerterweise stellen hier die Ortsbeiräte immer wieder nennenswerte Summen aus ihrem Budget zur Verfügung, um einen Spielgeräteersatz kurzfristig realisieren zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.