Seit November 2013 ist die unabhängige und ehrenamtliche Schiedsstelle, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für das ge
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Frage vom 21.02.2014, F 1311 Seit November 2013 ist die unabhängige und ehrenamtliche Schiedsstelle, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für das gesamte Jobcenter Frankfurt besetzt. Ich frage den Magi strat: Welche ersten Erfahrungen wurden in der Schiedsstelle gemacht, und welche konkreten Aufgaben werden derzeit dort wahrgenommen?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Kauder, sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Stadtverordnete!
Die Ombudsstelle im Jobcenter Frankfurt wurde 2013 neu geschaffen und konnte zum 15. November 2013 besetzt werden. Räumlich, für diejenigen, denen es nicht bekannt ist, ist die Ombudsstelle im Jobcenter Ost in der Ferdinand-Happ-Straße angesiedelt. Die Ombudsstelle ist eine Anlaufstelle für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Die Menschen können hier ihre Anliegen vorbringen, die sie nicht mit den Fachkräften des Jobcenters besprechen wollen oder können. Die Palette der Themengestaltung ist natürlich sehr vielseitig. Es geht unter anderem um Fragen des Umgangs miteinander, der Erreichbarkeit der Sachbearbeiter oder Probleme bei der Bearbeitungsdauer. Es gibt aber auch inhaltliche Anliegen, zum Beispiel, wenn ein Leistungsberechtigter nicht versteht, warum ihm Leistungen abgelehnt worden sind oder auch Eingliederungshilfen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gewährt werden, die aus der Sicht des Betroffenen möglicherweise auf den ersten Blick nicht sinnvoll sind. Die vorgetragenen Anliegen der Kunden sind sehr vielfältig. Die Ombudsfrau nimmt diese Anregungen und Fragen auf und leitet sie weiter. Mit dem Jobcenter ist allerdings vereinbart, dass nicht die Sachbearbeiter direkt angesprochen werden, sondern über die Leitungskräfte beziehungsweise über die Teamleitung Kontakt aufgenommen wird und dann die Dinge geklärt werden können. Nach der Information, die uns vorliegt, sind bis zum 31. Januar 2014 15 Kontakte zwischen Kundinnen und Kunden des Jobcenters und der Ombudsstelle entstanden. Ich gehe allerdings davon aus, und der Magistrat insgesamt auch, dass hierbei auch die Internetseite, die mittlerweile eingerichtet worden ist, aber auch die Medienberichte dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad zu steigern. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Ombudsfrau dann auch noch mehr Arbeit bekommt.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Kauder, GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen. Können Sie bitte noch etwas konkreter zu den bisherigen Anliegen werden, die vorgetragen wurden? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Ich hatte schon gesagt, unser Stichtag an dieser Stelle ist der 31. Januar. Wir haben bis dahin 15 Kontakte zu verzeichnen gehabt, die natürlich noch nicht repräsentativ sind. Das muss man an der Stelle klar erkennen. Wir haben in sechs Fällen Anliegen aus dem Bereich fehlender beziehungsweise falscher Förderangebote gehabt sowie Probleme im Zusammenhang mit der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in weiteren sechs Fällen. In zwei Fällen waren sowohl der Leistungsbereich als auch der Bereich der Vermittlung betroffen und in einem Fall ging es um die grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Jobcenter als ganz zentrales Thema. Sie sehen also, die Themen, die angesprochen sind, nehmen die gesamte Brandbreite ein. Die ersten Erfahrungen geben natürlich noch keine verlässliche Datenbasis. Das hatte ich eben schon gesagt. Wir bleiben aber am Ball. Wir haben vereinbart, dass die Träger in der Trägerversammlung regelmäßig halbjährlich durch die Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt informiert werden. Ich denke, auf dieser Grundlage können wir die Ombudsstelle dann auch weiterentwickeln, unterstützen und begleiten. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Fischer, CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU: (Zusatzfrage) Beim Jobcenter Frankfurt ist doch auch eine Widerspruchsstelle eingerichtet. Können Sie noch einmal erklären, was der Unterschied zwischen der Widerspruchsstelle und der neu eingerichteten Ombudsstelle ist? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Stadtverordnete Fischer, die Widerspruchsstelle ist eine Widerspruchsstelle im rechtlichen Sinne. Sie findet also ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgerichtsgesetz. Das ist ein ganz förmliches Rechtsbehelfsverfahren. Das heißt, wenn jemand einen Bescheid bekommt, dann hat er die Möglichkeit, im Rahmen des Rechts einen Widerspruch einzulegen, der dann beschieden werden muss. Das ist meistens der Grund, wenn man nicht zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem Betreuer gekommen ist. Wenn dieser Widerspruch fristgemäß eingeleitet worden ist, dann wird er in sachlicher und in rechtlicher Hinsicht geprüft. Danach ergeht ein Widerspruchsbescheid, und dann besteht die Möglichkeit, dass der Betroffene Klage beim Sozialgericht einreicht. Also, ein sehr förmliches Verfahren. Wir hatten aber schon vor einiger Zeit gesagt, dass das den Anliegen oft nicht gerecht wird, weil es häufig auch einfach um Unverständnis geht. Vielleicht besteht auch Zeitmangel, einen Bescheid zu erklären und ihn gemeinsam zu besprechen. Deswegen hatten wir gesagt, dass eine Ombudsstelle, als sozusagen neutrale Stelle, eigentlich das Richtige wäre, um hier auch ohne Angst oder Ängste, die man vielleicht gegenüber einem Sachbearbeiter haben könnte, ganz offen zu schildern, wie die eigene Situation ist, damit man dann zu einer bestmöglichen Lösung kommen kann. Es ist alles andere als ein formalisiertes Verfahren. Es ist ein ganz niedrigschwelliges Angebot, was sicherlich auch dazu führt, dass Beschwerden produktiv und einvernehmlich abgearbeitet werden und beide Seiten am Schluss zufrieden sein können. Ich erhoffe mir jedenfalls, dass wir durch die Problemerkennung zur Problemlösung und auch zu Empfehlungen kommen können, die die Arbeit im Jobcenter dann auch noch besser und effektiver machen können. Es ist ein richtiges und sinnvolles Angebot. Jetzt muss es nur noch von mehr Menschen in Anspruch genommen werden.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1311 Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Jobcenter Frankfurt hat seit November 2013, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Schiedsstelle mit einer SGB II-erfahrenen Fachfrau besetzen können. Eine langjährige Bereichsleiterin des Jobcenter Höchst konnte für diese ehrenamtliche und unabhängige Schiedsstelle gewonnen werden. Ziel dieser Schiedsstelle ist eine unabhängige und neutrale Anlaufstelle für Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug, an die sich Betroffene mit Verständnisfragen, Beschwerden über Entscheidungen, aber auch Anregungen wenden können. Die dort telefonisch vorgetragenen Fragen werden geprüft, eine Klärung und Lösung, auch mit Beteiligung des Jobcenters, wird zeitnah angesetzt. Dieses Angebot ist als niederschwellig zu betrachten. Die Schiedsstelle vermittelt und setzt sich für die Hilfesuchenden ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie darum bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken beziehungsweise die Gespräche draußen fortzuführen. Vielen Dank! Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE: (fortfahrend) Die Schiedsstelle vermittelt und setzt sich für die Hilfesuchenden und ihre Anliegen ein. Frau D. möchte ein offenes Ohr für die Anliegen der Jobcenterkundinnen und -kunden haben. Als frühere Mitarbeiterin eines Jobcenters ist sie mit den Abläufen eng vertraut, weiß, wo Probleme liegen können und wann Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger besonders Unterstützung brauchen, und wenn es nur die Bestätigung einer unabhängigen Person ist, dass alles Angeforderte wie Kontoauszüge oder Auskünfte über die Einkommenssituation antragsrelevant sind und keine Schikane darstellen. Für eine detaillierte Aussage über die Aufgaben und Funktionen, die Anzahl der Beschwerden, das Themenspektrum, hier Schwerpunkt Vermittlung oder Beratung, und die Auswirkungen bei dem Rückgang der Widersprüche ist es hier noch zu früh. Das hat die Dezernentin ausführlich dargestellt. Seit dem Angebot der Schiedsstelle haben 15 Personen vorgesprochen. Dies ist in Anbetracht der kurzen Zeit und dass sich das Angebot erst herumsprechen muss nicht wenig. Nicht alle Personen schauen regelmäßig auf die Webseite des Jobcenters, und nicht alle Personen haben die entsprechenden Presseartikel zur Umsetzung der Schiedsstelle auch gelesen. Es ist davon auszugehen, dass sich nach und nach mehr Personen an die unabhängige Schiedsstelle wenden werden. Die bisher angesprochenen Themen waren, wie schon ausgeführt wurde, Geldleistungen zu vermeintlich falschen Förderangeboten oder auch generelle Beschwerden über die Behandlung im Jobcenter. Diese Themen decken sich mit den Erfahrungen aus anderen Jobcentern, wie zum Beispiel aus Offenbach. Hier zeigt sich, dass der überwiegende Teil der Fragen zu Unverständnissen der Leistungsentscheidungen sind, und dass die Erläuterungen des Sachverhaltes in den meisten Fällen ausreichen, hier in der Regel, um die Entscheidung zu bestätigen, dass diese so richtig ist. Oft hilft auch die Übersetzung des oft nicht einfachen Amtsdeutsch. Die Schiedsstelle ist über das Servicecenter des Jobcenters zu erreichen. Ich habe heute Mittag um 13.05 Uhr dort angerufen, also in der Mittagspause, es ging sofort jemand ans Telefon ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE: (fortfahrend) ... und die Aufnahme meiner Beschwerde wäre unproblematisch möglich gewesen.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Februar 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.