Die Stadt Frankfurt hat sich mit den Ernst-May-Siedlungen Römerstadt und Höhenblick sowie dem diese verbindenden Niddata
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat sich um die Anerkennung der Ernst-May-Siedlungen als UNESCO-Weltkulturerbe beworben. Die Frage zielt darauf ab, wie die römischen Reste in der Römerstadt bei dieser Bewerbung berücksichtigt und geschützt werden. Es wird erwartet, dass die archäologischen Funde angemessen gesichert werden.
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Höhenblick — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Sanierung Kurhessenstraße: Fahrbahnanhebungen wirksam ausführen, Tempo 30 sichtbar machen, Einmündung Höhenblick ordnen, mehr Bäume oder Sträucher pflanzen16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Orangefarbene Bänke09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Höhenblick per E-MailFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt hat sich mit den Ernst-May-Siedlungen Römerstadt und Höhenblick sowie dem diese verbindenden Niddatal für das UNESCO-Weltkulturerbe im letzten Jahr beworben. Ich frage daher den Magistrat: Wie werden die noch verborgenen römischen Reste unter der Erde von Gärten und Häusern in dem betroffenen Gebiet der Römerstadt archäologisch und bodendenkmalpflegerisch bei der Beurteilung zum Weltkulturerbe bedacht und entsprechend gesichert?
Antwort des Magistrats
Die Anträge zur Ausweisung als Weltkulturerbe betreffen ausschließlich die genannten Siedlungen und zugehörige Anlagen, zum Beispiel Gärten und Wege. Dabei ist zu betonen, dass diese Anlagen bereits heute unter Denkmalschutz stehen.
Bodendenkmäler sind nicht Bestandteil des Antrags.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass eventuelle Eingriffe in gleicher Weise eingeschränkt sein werden, wie bisher, Genehmigungen nach Hess. Denkmalschutzgesetz sind in jedem Fall.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.