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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat 2,98 Millionen Euro für die Übernahme der Geschäftsanteile der Frankfurter Hippodrom GmbH gezahlt, ohne die vorgelegten Dokumente zu prüfen. Dies führte zu einer Klage über 2,51 Millionen Euro, da die Stadt nicht über alle relevanten Informationen verfügte. Die Klärung dieser Angelegenheit wird vor Gericht erwartet.
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Neues zu Rennbahnpark per E-MailFrage an den Magistrat
Gemäß M 151/14, Beschluss § 5166 vom 16.10.2014, hat die Stadt Frankfurt seinerzeit die Geschäftsanteile des alleinigen Gesellschafters der Frankfurter Hippodrom GmbH gegen Zahlung eines Investitions- und Verlustausgleichs in Höhe von 2,98 Millionen Euro übernommen. Im März 2022 hat die Stadt Klage gegen ihren damaligen Vertragspartner eingereicht und macht gegen diesen einen Schaden in Höhe von 2,51 Millionen Euro nebst Zinsen geltend.
Ich frage den Magistrat:
Wie war es möglich, dass diese Ausgleichszahlung in Höhe von 2, 98 Millionen Euro vonseiten der Stadt geleistet wurde, ohne dass zuvor weder eine Prüfung der Vollständigkeit, der Echtheit noch der Wirksamkeit der ihr vom Verkäufer zum Nachweis seiner Forderung vorgelegten Dokumente erfolgte?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Sylvia Weber:
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer!
Der genannte Kaufpreis von 2,98 Millionen Euro und die genannte Klagesumme von 2,51 Millionen Euro stehen in keinem Zusammenhang. Der Kaufpreis war das Ergebnis einer längeren Verhandlung. Für einen geringeren Kaufpreis bestand keine Verkaufsbereitschaft. Sie erinnern sich daran, dass der damalige Magistrat im Zusammenhang mit dem gesamten Thema DFB-Akademie darüber diskutiert hat. Es bestand kein Verkaufsinteresse zu einem geringeren Preis. Der Verkäufer gab als Grundlage für den verlangten Verkaufspreis an, dass dies der Mindestbetrag sei, um seine Investitionen in und seine Verluste durch die Hippodrom GmbH zu decken.
Die aktuell gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhobene Klage in Höhe von 2,51 Millionen Euro beruht zu einem wesentlichen Teil auf einer an die Stadt Frankfurt am Main abgetretenen Forderung der Frankfurter Hippodrom GmbH, die nicht aus dem Kaufvertrag mit der Stadt Frankfurt, sondern vielmehr aus dem Gesellschaftsverhältnis resultiert. Hintergrund dieser Teilforderung war eine erfolgte Rückzahlung des Stammkapitals der Frankfurter Hippodrom GmbH an den vormaligen Gesellschafter, entgegen seiner persönlichen Versicherung und dass er das nicht brauche oder wolle. Es wurde aber offenbar doch ausgezahlt. Ein weiterer Teilbetrag resultiert aus der Verletzung einer vom vormaligen Gesellschafter im Rahmen des Kaufvertrags abgegebenen Garantie für die Erfüllung von Steuerverbindlichkeiten. Auch die hat er nicht bezahlt.
Beide Sachverhalte waren für die Stadt vor dem Abschluss des Kaufvertrags nicht erkennbar. Ein Teil der geltend gemachten Ansprüche wurde erst im Rahmen einer nach dem Abschluss des Kaufvertrags durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung identifiziert. Die Stadt hatte die entsprechenden Risiken jedoch durch vertragliche Klauseln abgesichert. Das war damals ein gutes Verhandlungsergebnis. Aus diesen Klauseln wird der Verkäufer nunmehr in Anspruch genommen.
Die Frankfurter Hippodrom GmbH ist zwischenzeitlich liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht. Die Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter wurden zuvor auch hier an die Stadt Frankfurt am Main abgetreten. Ich will damit sagen: Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Das, was wir jetzt einklagen, war im Vorhinein nicht erkennbar. Das ist erst durch eine Betriebsprüfung zutage getreten. Natürlich wird die Stadt Frankfurt hier ihre Ansprüche geltend machen. Das Ganze wird dann vor Gericht entschieden. Sie wissen und haben sicherlich auch mitbekommen, dass der ehemalige Geschäftsführer in vielen Dingen nicht so seriös gewesen ist, wenn ich das noch einmal hinzufügen darf.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Pfeiffer. Bitte schön!
Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank, Frau Dezernentin Weber, für die ausführliche Antwort! Dass wir da eine etwas andere Sicht auf die Dinge haben, liegt nahe. Ich werde das nachher in der Aktuellen Stunde auch ausführen. Jetzt meine Zusatzfrage: Ist es richtig, dass der erste Verhandlungstag in der Angelegenheit am Dienstag, dem 20. Dezember, um 09:45 Uhr vor dem Landgericht in Frankfurt stattfindet?
Stadträtin Sylvia Weber:
(fortfahrend)
Das ist gut möglich. Diese Information liegt mir nicht vor. Aber ich kann es auch nicht bestreiten.
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1233
Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:
Frau Vorsteherin,
werte Kolleginnen und Kollegen!
Der DFB-Campus und Rennbahnpark wurden in diesem Jahr zwar beide eingeweiht. Der skandalöse Vorgang um die unwiederbringliche Vernichtung der Niederräder Galopprennbahn fällt der Stadt Frankfurt jedoch heute, gut acht Jahre später, nochmals gewaltig auf die Füße. Denn die Umstände, unter denen einem Frankfurter Kulturdenkmal mit 150-jähriger Geschichte unter der Ägide von Olaf Cunitz, GRÜNE, Markus Frank, CDU, und Peter Feldman, SPD, der Garaus gemacht wurde, sind immer noch nicht restlos aufgeklärt.
Mittlerweile hat es endlich auch den Verantwortlichen bei der Stadt Frankfurt gedämmert, dass sie bei diesem schmutzigen Deal ganz offensichtlich kräftig übers Ohr gehauen wurden. Denjenigen von Ihnen, die seinerzeit kommunalpolitisch bereits aktiv waren, klingt der Begriff "Frankfurter Hippodrom GmbH", kurz FHG, sicherlich noch in den Ohren. Auf Grundlage der Magistratsvorlage M 151 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2014 hat die Stadt Frankfurt seinerzeit gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2,98 Millionen Euro die Gesellschaftsanteile an der FHG zu 100 Prozent übernommen, um sich die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Rennbahngelände zu sichern und dort das Erbbaurecht zugunsten des DFB bestellen zu können.
Demnach musste der damalige Gesellschafter der FHG Investitionen und Defizite in Höhe der zwischen ihm und der Stadt vereinbarten Ausgleichszahlung nachweisen, um diese 2,98 Millionen Euro ausgezahlt zu bekommen. Nicht belegte Beträge hätten diese Summe reduziert, Frau Dezernentin Weber. Ich verweise hierzu auf Punkt I. b) der Vorlage M 151, wo das explizit festgehalten ist. Wie der dreiunddreißigseitigen Klageschrift, die mir vorliegt, der Stadt Frankfurt gegen ihren damaligen Vertragspartner zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt diese 2,98 Millionen Euro jedoch ausgezahlt, ohne dass sie zuvor eine Prüfung der hierzu vom Verkäufer vorgelegten Belege vornahm. Weder im Hinblick auf deren Vollständigkeit, deren Echtheit und auch nicht auf deren Wirksamkeit. Und das ist keine Schlussfolgerung, die ich aus dem Studium dieser Klageschrift ziehe, sondern das konstatiert die Stadt dort auf den Seiten sieben und acht höchstselbst in aller Freimütigkeit. Schaden für die Stadt: 2,5 Millionen Euro nebst Zinsen. Man wollte dem DFB um jeden Preis dieses Millionengeschenk machen und man hat es getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden sehen, was die anstehende Verhandlung am Landgericht Frankfurt in dieser Angelegenheit noch ans Tageslicht bringen wird. Bereits heute ist jedoch klar, die Bedenken, die wir Bürger für Frankfurt, BFF, seinerzeit gegen die Veräußerung des Rennbahngeländes an den DFB angemeldet hatten, waren berechtigt und bestätigen sich hiermit erneut. Ebenso die warnenden Hinweise des Rennclubs in Bezug auf die FHG und deren damaligen Gesellschafter. Aber wie es leider nur allzu oft in der Frankfurter Stadtpolitik der Fall ist, so auch hier: Die warnenden Stimmen werden von den Verantwortlichen, zu denen im Übrigen auch der damalige Kämmerer und jetzige OB-Kandidat Uwe Becker gehört, nicht gehört. Stattdessen muss man immer hinter ihnen aufräumen.
Vielen Dank!
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.