Im Bericht B 270/22 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hinsichtlich der seit Jahrzehnten illegal besetzten städtischen Li
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Identifizierung der illegal besetzenden Personen in der Liegenschaft In der Au 14-16 zu prüfen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Schäden für die Stadt Frankfurt zu minimieren. Erwartet wird eine rechtliche Klärung und Umsetzung der Identifizierung.
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Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailFrage an den Magistrat
Im Bericht B 270/22 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hinsichtlich der seit Jahrzehnten illegal besetzten städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 und der hierdurch für die Stadt Frankfurt anfallenden Kosten heißt es unter anderem: "Die Anforderung der anfallenden Kosten scheiterte bisher an der fehlenden Identifikation der die Liegenschaft besetzenden Personen." Es wird keine Miete gezahlt und die Grundsteuer, Entsorgungskosten et cetera übernimmt die Stadt - ein finanzieller Schaden für die Stadt Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten stünden der Stadt Frankfurt grundsätzlich zur Verfügung, der politische Wille hierfür vorausgesetzt, um eine Identifizierung der die Liegenschaft besetzenden Personen zu erreichen?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich stünden dem Magistrat zwei Handlungsalternativen zur Verfügung:
- Gemäß § 18 Absatz 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, kann der Magistrat als Gefahrenabwehrbehörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz, BMG-AG, die Identität der meldepflichtigen Personen feststellen und diese anschließend namentlich zur Anmeldung auffordern.
- Der Magistrat kann die namentlich nicht bekannten meldepflichtigen Personen per Allgemeinverfügung, § 35 Absatz 1 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz, HVwVfG, - beschränkt auf diejenigen, die unter der Anschrift "In der Au 14-16" wohnen - zur Anmeldung auffordern. Die Grundlage bildet § 6 Absatz 3 Bundesmeldegesetz, BMG.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.