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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.01 Einwohnerangelegenheiten Synergieeffekte bei Zusammenlegung von Bürgerämtern prüfen

Vorlagentyp: EFDP
44 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Begründung

Sicherheit Produktgruppe: 11.01 Einwohnerangelegenheiten Synergieeffekte bei Zusammenlegung von Bürgerämtern prüfen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.06.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wir beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Synergieeffekte und Einsparungen durch die Zusammenlegung von Bürgerämtern erzielt werden können. Begründung: Neben dem zentralen Bürgeramt gibt es insgesamt sechs dezentrale Bürgerämter sowie vier Außenstellen. Gerade im Norden bzw. Nordwesten der Stadt gibt es hier eine räumliche Konzentration, wobei insbesondere das Bürgeramt am Dornbusch auch hervorragend per U-Bahn an die Zentrale an der Zeil angebunden ist. Im Durchschnitt hat jeder Bürger weniger als ein Anliegen pro Jahr im Bürgeramt zu erledigen und die Wartezeiten sind vor allem bei Nutzung der Online-Terminvergabe sehr gering. Daher sollte der Magistrat prüfen, welche Synergieeffekte und Einsparungen durch die Zusammenlegung von Bürgerämtern erzielt werden können.

Inhalt

Etatantrag vom 02.02.2013, E 68

Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.01 Einwohnerangelegenheiten Synergieeffekte bei Zusammenlegung von Bürgerämtern prüfen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.06.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wir beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Synergieeffekte und Einsparungen durch die Zusammenlegung von Bürgerämtern erzielt werden können.

Begründung: Neben dem zentralen Bürgeramt gibt es insgesamt sechs dezentrale Bürgerämter sowie vier Außenstellen. Gerade im Norden bzw. Nordwesten der Stadt gibt es hier eine räumliche Konzentration, wobei insbesondere das Bürgeramt am Dornbusch auch hervorragend per U-Bahn an die Zentrale an der Zeil angebunden ist. Im Durchschnitt hat jeder Bürger weniger als ein Anliegen pro Jahr im Bürgeramt zu erledigen und die Wartezeiten sind vor allem bei Nutzung der Online-Terminvergabe sehr gering. Daher sollte der Magistrat prüfen, welche Synergieeffekte und Einsparungen durch die Zusammenlegung von Bürgerämtern erzielt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2013Sie sind hier
    EE 68Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.01 Einwohnerangelegenheiten Synergieeffekte bei Zusammenlegung von Bürgerämtern prüfen
    Etatantrag · FDP
  2. 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 572Synergieeffekte bei Zusammenlegung von Bürgerämtern prüfenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

11.01 Einwohnerangelegenheiten

Ausgaben 2025: 31 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 18 · 18.03.2013
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage E 68 wird dem Magistrat mit der Maßgabe der Behandlung in der Reformkommission zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)REP (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 22 · 09.09.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 68 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Mitdiskutieren

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