Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBegründung
Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum werden zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Begründung: In Frankfurt wurden in den vergangenen Jahren viele Kinosäle geschlossen. Es fehlt ein Festival- und Premierenkino in der Stadt, ein Ort, an dem unter anderem die zahlreichen nichtkommerziellen Filmfestivals und Filmveranstaltungen, die es in der Stadt gibt, ihre Programme zeigen können. Festivals wie Nippon-Connection, das Internationale LICHTER Filmfest Frankfurt International und das Türkische Filmfestival, aber auch das Filmmuseum, das für das Kinderfilmfestival "Lucas" und andere Jugendveranstaltungen immer wieder mehr Raum benötigt, als die bestehenden Säle möglich machen, greifen auf ein großes Multiplex-Kino zurück. Die mit der Stadt durch die Wohnungsbaugesellschaft ABG gehörende Saalbau und der Betreibergesellschaft des Kinos vereinbarte Kulturbindung, die günstige Preise für die Festivals ermöglicht hat, fällt im Jahr 2019 weg. Das damals vereinbarte Kontingent an Sachleistungen von 4,6 Millionen Euro für kulturelle Zwecke ist bald aufgebraucht. Zahlreiche Frankfurter Filminitiativen, Museen und Jugendkultureinrichtungen können auf diese Klausel noch immer zurückgreifen. Doch bei einem Mittelverbrauch von etwa 300.000 Euro im Jahr ist das voraussichtliche Ende im Jahr 2019. Die regulären Saalmieten können sich die Festivalbetreiber in keinem Fall leisten. Dadurch wird sich die ohnehin schwierige Lage der Filmfestivals, aber auch die Abspielmöglichkeiten des Filmmuseums, weiter zuspitzen. Deshalb ist im Koalitionsvertrag vereinbart, in einem ersten Schritt mit einer Machbarkeitsstudie zu überlegen, wie hier eine Perspektive geschaffen werden kann. In einer sich stark verändernden Filmwirtschaft, braucht es Orte, die es möglich machen deutsche, europäische und internationale Filmkunst auch jenseits des marktdominierenden Mainstream-Kinos den Frankfurterinnen und Frankfurter zugänglich zu machen. Frankfurt hat das erste Kommunale Kino der Republik vor vielen Jahren eröffnet. Frankfurt könnte und sollte auch hier erneut eine Vorreiterrolle einnehmen, ein Premierenkino, gerne auch in Partnerschaft mit kommerziellen Dritten, auf den Weg bringen.
Inhalt
Etatantrag vom 26.04.2017, E 59
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum werden zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Begründung: In Frankfurt wurden in den vergangenen Jahren viele Kinosäle geschlossen. Es fehlt ein Festival- und Premierenkino in der Stadt, ein Ort, an dem unter anderem die zahlreichen nichtkommerziellen Filmfestivals und Filmveranstaltungen, die es in der Stadt gibt, ihre Programme zeigen können. Festivals wie Nippon-Connection, das Internationale LICHTER Filmfest Frankfurt International und das Türkische Filmfestival, aber auch das Filmmuseum, das für das Kinderfilmfestival "Lucas" und andere Jugendveranstaltungen immer wieder mehr Raum benötigt, als die bestehenden Säle möglich machen, greifen auf ein großes Multiplex-Kino zurück. Die mit der Stadt durch die Wohnungsbaugesellschaft ABG gehörende Saalbau und der Betreibergesellschaft des Kinos vereinbarte Kulturbindung, die günstige Preise für die Festivals ermöglicht hat, fällt im Jahr 2019 weg. Das damals vereinbarte Kontingent an Sachleistungen von 4,6 Millionen Euro für kulturelle Zwecke ist bald aufgebraucht. Zahlreiche Frankfurter Filminitiativen, Museen und Jugendkultureinrichtungen können auf diese Klausel noch immer zurückgreifen. Doch bei einem Mittelverbrauch von etwa 300.000 Euro im Jahr ist das voraussichtliche Ende im Jahr 2019. Die regulären Saalmieten können sich die Festivalbetreiber in keinem Fall leisten. Dadurch wird sich die ohnehin schwierige Lage der Filmfestivals, aber auch die Abspielmöglichkeiten des Filmmuseums, weiter zuspitzen. Deshalb ist im Koalitionsvertrag vereinbart, in einem ersten Schritt mit einer Machbarkeitsstudie zu überlegen, wie hier eine Perspektive geschaffen werden kann. In einer sich stark verändernden Filmwirtschaft, braucht es Orte, die es möglich machen deutsche, europäische und internationale Filmkunst auch jenseits des marktdominierenden Mainstream-Kinos den Frankfurterinnen und Frankfurter zugänglich zu machen. Frankfurt hat das erste Kommunale Kino der Republik vor vielen Jahren eröffnet. Frankfurt könnte und sollte auch hier erneut eine Vorreiterrolle einnehmen, ein Premierenkino, gerne auch in Partnerschaft mit kommerziellen Dritten, auf den Weg bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2017Sie sind hierEE 59Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Machbarkeitsstudie für ein Film- und FestivalzentrumEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 19. Juli 2021MM 110Machbarkeitsstudie für ein Film- und FestivalzentrumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)