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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Wohnheim für minderjährige Auszubildende

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
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Begründung

Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Wohnheim für minderjährige Auszubildende Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für einen Zuschuss für die Projektentwicklung, juristische Begleitung und Projektsteuerung zur Einrichtung eines für minderjährige Auszubildende aus Industrie und Handwerk konzipierten Ausbildungswohnheimes mit pädagogischer Begleitung werden 100.000 EURO zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereit gestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Frankfurt am Main ist unter anderem als florierender Industrie- und Gewerbestandort wie auch als großer Arbeitsmarkt für das Handwerk immer attraktiver für junge Menschen, eine duale Berufsausbildung zu beginnen. Seit längerem machen die Industrie- und Handelskammer wie auch die Handwerkskammer auf fehlenden, preiswerten Wohnraum für Auszubildende aus anderen Regionen der Bundesrepublik und aus dem Ausland aufmerksam. 2016 haben zum Beispiel 5.048 Jugendliche eine Ausbildung in den rund 111.000 Betrieben begonnen, die der IHK Frankfurt am Main angeschlossen sind. Von ihnen wohnen 50 Prozent außerhalb des IHK-Bezirks, der auch den Main-Taunus- und den Hochtaunuskreis umfasst. Nach Angaben der Werkstatt-Berichte im Masterplan Industrie pendeln in diesen Berufssparten sogar 62 Prozent während der Ausbildung nach Frankfurt ein. Aufgrund der rasant steigenden Einwohnerzahlen in Frankfurt am Main steht für junge Menschen in Ausbildung nicht genügend Wohnraum zur Verfügung. Die verfügbaren Wohnplätze, etwa im Kolpinghaus an der Lange Straße oder im Gästehaus des Bildungswerkes Bau in Frankfurt-Niederrad, sind sehr begehrt, aber nicht ausreichend. Vorhandene Wohnheimplätze in Frankfurt sind zudem sehr teuer oder nur für eine kurze Mietdauer vorgesehen, z.B. für die Unterbringung im Rahmen von Blockunterricht. Die Studierendenwohnheime sind bereits an der Kapazitätsgrenze und können Azubis aus anderen Städten und Regionen zum Teil nicht das passende Umfeld bieten, das sie benötigen. Aufgrund unterschiedlicher Tagesabläufe von Studierenden und Auszubildenden funktioniert ein gemeinsames Wohnheim in aller Regel nicht. Überdies sind etwa 30 Prozent der Azubis bei Ausbildungsbeginn nicht volljährig, und sie haben wenig Einkommen. Auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt sind sie deshalb in der Regel chancenlos. Umfragen zufolge haben 3/4 aller Azubis in Deutschland Interesse an einem Wohnheimzimmer, das ihnen kurze Wege, soziale Kontakte und eine niedrige Miete ermöglicht. Für ein solches Wohnheim wäre eine gute ÖPNV-Anbindung und ein sozialverträgliches Umfeld erforderlich. Neben einem Investor sollten sich auch Kammern, Gewerkschaften, kirchliche Verbände und interessierte Unternehmen finanziell beteiligen. Ein Auszubildendenwohnheim ist ein Projektvorschlag des Masterplans Industrie, den die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich unterstützt. Das Projekt würde jungen Menschen den Anreiz und die Möglichkeit geben, eine duale Ausbildung in Frankfurt zu beginnen. Ein Wohnheim wie dieses wäre ein Beitrag zur Stärkung der dualen Ausbildung in Industrie und Handwerk und zur Fachkräftesicherung im verarbeitenden Gewerbe und im handwerklichen Mittelstand. Frankfurt könnte sich gegenüber anderen Städten als Industrie- und Handwerksstandort mit attraktiven Ausbildungsbedingungen für junge Menschen positionieren. Es käme somit den Frankfurter Industrieunternehmen aber auch dem Handwerk in Frankfurt am Main nachhaltig zu Gute.

Inhalt

Etatantrag vom 16.03.2018, E 58

Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Wohnheim für minderjährige Auszubildende Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für einen Zuschuss für die Projektentwicklung, juristische Begleitung und Projektsteuerung zur Einrichtung eines für minderjährige Auszubildende aus Industrie und Handwerk konzipierten Ausbildungswohnheimes mit pädagogischer Begleitung werden 100.000 EURO zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereit gestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Begründung: Frankfurt am Main ist unter anderem als florierender Industrie- und Gewerbestandort wie auch als großer Arbeitsmarkt für das Handwerk immer attraktiver für junge Menschen, eine duale Berufsausbildung zu beginnen. Seit längerem machen die Industrie- und Handelskammer wie auch die Handwerkskammer auf fehlenden, preiswerten Wohnraum für Auszubildende aus anderen Regionen der Bundesrepublik und aus dem Ausland aufmerksam. 2016 haben zum Beispiel 5.048 Jugendliche eine Ausbildung in den rund 111.000 Betrieben begonnen, die der IHK Frankfurt am Main angeschlossen sind. Von ihnen wohnen 50 Prozent außerhalb des IHK-Bezirks, der auch den Main-Taunus- und den Hochtaunuskreis umfasst. Nach Angaben der Werkstatt-Berichte im Masterplan Industrie pendeln in diesen Berufssparten sogar 62 Prozent während der Ausbildung nach Frankfurt ein. Aufgrund der rasant steigenden Einwohnerzahlen in Frankfurt am Main steht für junge Menschen in Ausbildung nicht genügend Wohnraum zur Verfügung. Die verfügbaren Wohnplätze, etwa im Kolpinghaus an der Lange Straße oder im Gästehaus des Bildungswerkes Bau in Frankfurt-Niederrad, sind sehr begehrt, aber nicht ausreichend. Vorhandene Wohnheimplätze in Frankfurt sind zudem sehr teuer oder nur für eine kurze Mietdauer vorgesehen, z.B. für die Unterbringung im Rahmen von Blockunterricht. Die Studierendenwohnheime sind bereits an der Kapazitätsgrenze und können Azubis aus anderen Städten und Regionen zum Teil nicht das passende Umfeld bieten, das sie benötigen. Aufgrund unterschiedlicher Tagesabläufe von Studierenden und Auszubildenden funktioniert ein gemeinsames Wohnheim in aller Regel nicht. Überdies sind etwa 30 Prozent der Azubis bei Ausbildungsbeginn nicht volljährig, und sie haben wenig Einkommen. Auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt sind sie deshalb in der Regel chancenlos. Umfragen zufolge haben 3/4 aller Azubis in Deutschland Interesse an einem Wohnheimzimmer, das ihnen kurze Wege, soziale Kontakte und eine niedrige Miete ermöglicht. Für ein solches Wohnheim wäre eine gute ÖPNV-Anbindung und ein sozialverträgliches Umfeld erforderlich. Neben einem Investor sollten sich auch Kammern, Gewerkschaften, kirchliche Verbände und interessierte Unternehmen finanziell beteiligen. Ein Auszubildendenwohnheim ist ein Projektvorschlag des Masterplans Industrie, den die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich unterstützt. Das Projekt würde jungen Menschen den Anreiz und die Möglichkeit geben, eine duale Ausbildung in Frankfurt zu beginnen. Ein Wohnheim wie dieses wäre ein Beitrag zur Stärkung der dualen Ausbildung in Industrie und Handwerk und zur Fachkräftesicherung im verarbeitenden Gewerbe und im handwerklichen Mittelstand. Frankfurt könnte sich gegenüber anderen Städten als Industrie- und Handwerksstandort mit attraktiven Ausbildungsbedingungen für junge Menschen positionieren. Es käme somit den Frankfurter Industrieunternehmen aber auch dem Handwerk in Frankfurt am Main nachhaltig zu Gute.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 19.03.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. März 2018 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.04.2018 im Ausschusses für Wirtschaft und Frauen angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 20 · 17.04.2018
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDP
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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