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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das…

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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Grundschule“

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in Frankfurt (Walter-Kolb-Schule, Michael-Ende-Schule und Konrad-Haenisch-Schule) werden in das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" nach Modell 1 aufgenommen. Zur Bereitstellung eines standortbezogenen, dauerhaften Angebotes werden 200.000 € p.a. zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Begründung: An den drei genannten Schulen steht die Jugendhilfe bereits ab der Jahrgangsstufe 5 zur Verfügung. Es bedarf jedoch an allen drei Schulen bereits in der Grundschule einer integrierten Förderplanung und einer Eingliederung in das gesamtschulische Unterstützungssystem. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist mit mehr als 70 % bereits in der Grundschule an allen drei Schulen überdurchschnittlich hoch. Zu der Herausforderung, die Integration und den Spracherwerb der Kinder und Jugendlichen gezielt zu fördern, kommt die soziale Problematik in den Stadtteilen Fechenheim, Unterliederbach und Rödelheim (mit Einzugsgebiet Hausen und Praunheim), in denen die Schulen angesiedelt sind. Fechenheim (Planungsbezirk 4) wird im Schulentwicklungsplan A von 2015 als äußerst benachteiligter Stadtteil beschrieben, der sich durch besonders hohe Anteile von Einwohnern auszeichnet, die existenzsichernde Mindestleistungen beziehen. Zu der Randlage des Stadtteils kommen sehr hohe Migrantenanteile und hohe Wanderungsraten. Die Voraussetzungen in Unterliederbach (Planungsbezirk 6) und Rödelheim/Hausen/Praunheim (Planungsbezirk 7) sind ähnlich. Die drei genannten Schulen sind engagiert in der Beschulung von geflüchteten Schülerinnen und Schülern und von Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf. Ferner sind die Hauptschulzweige der betreffenden Einrichtungen durch die große jährliche Zunahme an querversetzten Schülerinnen und Schülern an ihren räumlichen und personellen Kapazitätsgrenzen angelangt. Es ist wichtig den Kindern und ihren Familien bereits in der Grundschule verbesserte Förderung und Hilfe zukommen zu lassen. Die Bildungsangebote der Jugendhilfe in der Grundschule sind so ausgerichtet, dass Kinder sich aktiv beteiligen können und mit ihren Stärken wahrgenommen werden. Die Jugendhilfe unterstützt nach § 8a, Abs. 4 SGB VIII aktiv den Kindesschutz an den Schulen. So können Kindeswohlgefährdungen früher erkannt werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Eine frühzeitige Erkennung und Adressierung von Problemen ist auch zentral für die Prävention von Lern- und Leistungsstörungen sowie seelischen Schäden und die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie den Erhalt der schulischen Motivation. In der Grundschule werden wichtige Weichen für die gesamte weitere Schullaufbahn gestellt. Insgesamt besuchen derzeit knapp 1000 Kinder die Grundschulzweige der drei Einrichtungen. Die Konrad-Haenisch-Schule beschult 260 Grundschülerinnen und Grundschüler, die Walter-Kolb-Schule 329 und die Michael-Ende-Schule 370. Eine adäquate Betreuung dieser Kinder und ihrer Familien kann aufgrund der problematischen Ausgangslage nicht allein durch die Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet werden, weswegen Jugendhilfeangebote dringend erforderlich sind.

Inhalt

Etatantrag vom 26.04.2017, E 47

Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in Frankfurt (Walter-Kolb-Schule, Michael-Ende-Schule und Konrad-Haenisch-Schule) werden in das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Grundschule" nach Modell 1 aufgenommen. Zur Bereitstellung eines standortbezogenen, dauerhaften Angebotes werden 200.000 € p.a. zusätzlich in den Haushalt eingestellt.

Begründung: An den drei genannten Schulen steht die Jugendhilfe bereits ab der Jahrgangsstufe 5 zur Verfügung. Es bedarf jedoch an allen drei Schulen bereits in der Grundschule einer integrierten Förderplanung und einer Eingliederung in das gesamtschulische Unterstützungssystem. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist mit mehr als 70 % bereits in der Grundschule an allen drei Schulen überdurchschnittlich hoch. Zu der Herausforderung, die Integration und den Spracherwerb der Kinder und Jugendlichen gezielt zu fördern, kommt die soziale Problematik in den Stadtteilen Fechenheim, Unterliederbach und Rödelheim (mit Einzugsgebiet Hausen und Praunheim), in denen die Schulen angesiedelt sind. Fechenheim (Planungsbezirk 4) wird im Schulentwicklungsplan A von 2015 als äußerst benachteiligter Stadtteil beschrieben, der sich durch besonders hohe Anteile von Einwohnern auszeichnet, die existenzsichernde Mindestleistungen beziehen. Zu der Randlage des Stadtteils kommen sehr hohe Migrantenanteile und hohe Wanderungsraten. Die Voraussetzungen in Unterliederbach (Planungsbezirk 6) und Rödelheim/Hausen/Praunheim (Planungsbezirk 7) sind ähnlich. Die drei genannten Schulen sind engagiert in der Beschulung von geflüchteten Schülerinnen und Schülern und von Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf. Ferner sind die Hauptschulzweige der betreffenden Einrichtungen durch die große jährliche Zunahme an querversetzten Schülerinnen und Schülern an ihren räumlichen und personellen Kapazitätsgrenzen angelangt. Es ist wichtig den Kindern und ihren Familien bereits in der Grundschule verbesserte Förderung und Hilfe zukommen zu lassen. Die Bildungsangebote der Jugendhilfe in der Grundschule sind so ausgerichtet, dass Kinder sich aktiv beteiligen können und mit ihren Stärken wahrgenommen werden. Die Jugendhilfe unterstützt nach § 8a, Abs. 4 SGB VIII aktiv den Kindesschutz an den Schulen. So können Kindeswohlgefährdungen früher erkannt werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Eine frühzeitige Erkennung und Adressierung von Problemen ist auch zentral für die Prävention von Lern- und Leistungsstörungen sowie seelischen Schäden und die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie den Erhalt der schulischen Motivation. In der Grundschule werden wichtige Weichen für die gesamte weitere Schullaufbahn gestellt. Insgesamt besuchen derzeit knapp 1000 Kinder die Grundschulzweige der drei Einrichtungen. Die Konrad-Haenisch-Schule beschult 260 Grundschülerinnen und Grundschüler, die Walter-Kolb-Schule 329 und die Michael-Ende-Schule 370. Eine adäquate Betreuung dieser Kinder und ihrer Familien kann aufgrund der problematischen Ausgangslage nicht allein durch die Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet werden, weswegen Jugendhilfeangebote dringend erforderlich sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2017Sie sind hier
    EE 47Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Grundschule“
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 395Aufnahme der drei verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen in das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Grundschule“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2017 246 Mio € — preisbereinigt +35 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 12 · 16.05.2017
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 47 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 12 · 16.05.2017
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage E 47 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 11 · 22.05.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage E 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTION
Sonstige:
BFF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 12 · 22.05.2017
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage E 47 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

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