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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Leerstand und Verfall städtischer Immobilien endlich beenden!

Vorlagentyp: EBFF
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Etatantrag E 475 sieht vor, über Jahre leerstehende städtische Immobilien zu revitalisieren, um sie wieder wirtschaftlich nutzbar zu machen. Dies soll nicht nur zur Senkung von Leerständen beitragen, sondern auch langfristige Miet- und Pachteinnahmen generieren, die dem städtischen Haushalt zugutekommen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird damit beauftragt, die teils seit Jahren oder gar Jahrzehnten andauernden Leerstände in den folgenden städtischen Immobilien endlich zu beenden, deren Verfall zu stoppen und diese möglichst zeitnah wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen:

- Liegenschaft Braubachstraße 35 "Steinernes Haus"

- Ratskeller im Rathaus Römer

- Liegenschaft Paradiesgasse 23, "Paradieshof"

- Oberforsthaus Niederrad

- Liegenschaft Burgenlandweg 10, ehemaliges Verwaltungsgebäude Waldfriedhof Oberrad

Begründung

Für sämtliche vorgenannten Liegenschaften gilt, dass einerseits zunächst Investitionen aus dem städtischen Haushalt für den Umbau bzw. die Sanierung oder Ertüchtigung der Objekte anfallen dürften, um diese wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen oder überhaupt deren Vermietung bzw. Verpachtung zu ermöglichen. Andererseits resultieren hieraus dann langfristige Miet- bzw. Pachteinnahmen, die nach einer entsprechenden Amortisationszeit zu einer dauerhaften Entlastung des städtischen Haushalts führen. Gerade im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt ist es nicht länger hinnehmbar, dass der Magistrat städtische Liegenschaft jahre- oder gar jahrzehntelang leerstehen und verfallen lässt und dies mit nicht in den Haushalt eingestellten investiven Mitteln begründet, während er damit andererseits auf Miet- bzw. Pachteinahmen in nicht unerheblicher Höhe verzichtet. Zudem würden sich sowohl aus der Öffnung des historischen Ratskellers als auch einer Revitalisierung der Gastronomie "Steinernes Haus" positive Effekte für die Tourismusförderung und das Stadtmarketing Frankfurts ergeben, aus denen ebenfalls zusätzliche Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt resultieren dürften. Ähnliches gilt für den "Paradieshof", dessen Revitalisierung - das richtige Konzept vorausgesetzt - zu einer Aufwertung des ohnehin problembelasteten Viertels "Alt-Sachsenhausen" beitragen würde. Der aus diesen vorgenannten Maßnahmen resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 "Wirtschaftliche Nutzung".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juni 2024 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.07.2024 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement

Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2024 94 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage E 475 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 67
Beraten
Die Vorlage E 475 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeDie Partei
Ablehnung:
FDPBFF
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP und BFF (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage E 475 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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