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Pilotprojekt zum Wohnungstausch im Produktbereich 17 und Produktgruppe 17.01

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
193 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Das Pilotprojekt zum Wohnungstausch soll dazu beitragen, die angespannte Wohnsituation in Frankfurt zu entspannen. Es wird eine Projektstelle eingerichtet, die Mieter*innen und Vermieter*innen unterstützt und dafür sorgt, dass keine Mieterhöhungen für die betroffenen Wohnungen vereinbart werden. Ziel ist es, geeignete Stadträume zu identifizieren und vertrauensbildende Maßnahmen durchzuführen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt zum "Wohnungstausch" zu initiieren, um zu überprüfen, ob das theoretische Potential zur Entspannung des Wohnungsmarkts dieser Maßnahme, das abgesehen von internen Regelungen in einzelnen Wohnbaugesellschaften bisher noch nicht in Frankfurt ausprobiert wurde, durch vertrauensbildende Maßnahmen, Anreize und Werbemaßnahmen auch praktisch zu erreichen ist. Für den Zeitraum von 2 Jahren soll eine Projektstelle (in Vollzeit oder zwei Halbtagsstellen) besetzt werden, die als zentrale Anlaufstelle für interessierte Mieter*innen und Vermieter*innen dient. Eckpunkte ihrer Tätigkeit sollen sein:

- Konzeption des Programms zur Förderung des Wohnungstauschs und Identifikation geeigneter Stadträume für den Modellversuch inklusive geeigneter Werbemaßnahmen

- Beauftragung / Entwicklung von Informationsmaterial und Informationsmaßnahmen sowie eines Online-Portals

- Die Durchführung von Informationsveranstaltungen und aktiven Werbemaßnahmen für das Wohnungstausch-Programm

- Die Bemühung um eine wissenschaftliche Begleitung des Programms und die Betreuung dieser

- Kontakt und Vermittlung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, insbesondere größere Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften sowie zu Besitzer*innen von Eigenheimen und der entsprechenden Organisationen

Ein Schwerpunkt soll darauf liegen, darauf hin zu wirken, keine Mieterhöhungen für die von einem Tausch betroffenen Wohnungen zu vereinbaren und auch zu untersuchen, wie groß das Potential für den Tausch von Eigentumswohnungen ist.

In der Praxis sind kleinere Wohnungen durch die extreme Entwicklung der Mietpreise der letzten Jahre oft genau so teuer wie Bestandsmieten größerer Wohnungen, womit ein wichtiger Anreiz für einen Umzug fehlt. Mit Blick auf soziale Bindungen in den Stadtteilen erscheint es sinnvoll, das Angebot auf Ebene der Stadtteile einzurichten. Die Projektstelle soll dabei als neutrale Vermittlungsstelle ein höheres Vertrauen für alle beteiligten Parteien herstellen.

Bereits im Etat eingestellte Mittel für die Umzugsförderung sollen auch von der Projektstelle für in den Wohnungstausch involvierte Parteien genutzt werden, dazu sollen in Abstimmung mit der Projektstelle Förderrichtlinien durch den Magistrat erarbeitet werden.

Die Projektstelle soll, sobald sie besetzt wurde, für 2 Jahre betrieben werden. Nach einem Jahr ist ein Zwischenbericht vorzulegen, am Ende des Projektzeitraums ein Evaluationsbericht mit Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt und weiteren Handlungsempfehlungen.

Zur Einrichtung der Projektstelle und begleitender Maßnahmen werden im Jahr 2022 20.000 Euro sowie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 90.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Hier wird davon ausgegangen, dass 170.000 Euro für Personalkosten und 30.000 Euro für Sachmittel, also z.B. die Durchführung von Veranstaltungen, die Produktion von Werbe- und Informationsmitteln und die Erstellung von Websites oder auch für die finanzielle Unterstützung von Umzugswilligen mit besonderen Herausforderungen (max. 3000 Euro je Fall), verwendet werden.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

Der Frankfurter Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Dies hat vielfältige Gründe und Folgen. Die Maßnahme widmet sich einem Aspekt und soll in diesem Bereich zur Entspannung beitragen: Viele Familien wachsen, aber finden nicht die passende Wohnung für ihre veränderte Lebenssituation. In anderen Haushalten sinkt die Anzahl der Bewohner*innen, doch ein Umzug in eine kleinere Wohnung scheitert oft an einem passenden und günstigen Angebot oder den schlechteren Chancen mancher Gruppen auf dem freien Wohnungsmarkt. Das Konzept des Wohnungstauschs könnte diesem Problem begegnen. Üblicherweise findet der Wohnungstausch nur schleppend anklang, doch die Projektstelle könnte die große Gruppe der privaten Vermieter*innen aktivieren und die bestehenden Wohnungstauschpotentiale der Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften miteinander verknüpfen. Unter anderem durch das Frankfurter Institut für sozial-ökologische Forschung wurde im Jahr 2021 eine Studie zur 'Wohnraummobilisierung' erstellt, die das hohe Potential des Wohnungstauschs bestätigt und auch auf den wichtigen Aspekt der steigenden Energieeffizienz durch diese Mobilisierung hinweist. Eine Kernempfehlung der Untersuchung lautet: 'Damit die Wohnraummobilisierung funktioniert, muss die Orientierungsberatung von den Kommunen beworben und von weiterführenden Angeboten, wie einer Finanzierungs- oder Umbauberatung, flankiert werden'.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022Sie sind hier
    EE 46Produktbereich: 17 Produktgruppe: 17.01 Pilotprojekt zum Wohnungstausch
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 17. Mai 2024BB 196Pilotprojekt zum WohnungstauschMagistratsbericht
  3. 2. Dezember 2024BB 435Pilotprojekt zum WohnungstauschMagistratsbericht
  4. 5. Mai 2025BB 167Pilotprojekt zum WohnungstauschMagistratsbericht
  5. 18. August 2025BB 297Pilotprojekt zum WohnungstauschMagistratsbericht
  6. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 193 WochenBB 21Pilotprojekt zum WohnungstauschMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2022 25 Mio € — preisbereinigt +7 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage E 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 46 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 22 · 05.12.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 46 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 25 · 12.03.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 46 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

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Ortsbeiratssitzung
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