Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Haupt- und Realschulkapazitäten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Haupt- und Realschulkapazitäten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.05.2019 und 14.08.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, an welchen Realschulen sowie verbundenen Haupt- und Realschulen bereits zum Schuljahr 2019/20 oder 2020/21 die Zügigkeit erhöht werden kann, um dem schon ab dem kommenden Jahr prognostizierten Mangel an 3 Realschulzügen und 4 Hauptschulzügen in Klasse 7 entgegenzutreten. Dabei werden u.a. gezielt die folgenden Maßnahmen geprüft, die von den Realschulen sowie den verbunden Haupt- und Realschulen selbst als potentielle Lösungsmöglichkeiten gesehen werden, sofern der Bedarf nachgewiesen ist: - die Festschreibung der Zweizügigkeit der beiden Grund- und Hauptschulen Hostato- und Meisterschule im Schulentwicklungsplan sowie die Perspektive, mittelfristig eine Erweiterung zur Grund-Haupt-und Realschule vorzunehmen, um auch eine Realschulklasse pro Jahrgang aufnehmen zu können, - die Erhöhung der Zügigkeit der Walter-Kolb-Schule und der Fürstenbergerschule sowie eine Verankerung dessen im Schulentwicklungsplan, - die Erhöhung der Zügigkeit der Falkschule von zwei auf drei Züge, - der Ausbau einer der neu geplanten Grundschulen als Grund-, Haupt- und Realschule. Für eine bedarfsgerechte Erweiterung bestehender Realschulen sowie verbundener Haupt- und Realschulen werden 95.000 € zweckgebunden zur Überprüfung potentieller Ausbaumöglichkeiten und Verwendung als Planungsmittelpauschale eingestellt. Die Maßnahme wird aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppen 5.001847 (Planungsmittelpauschale für Realschulen), 5.002547 (Planungsmittelpauschale für Haupt- und Realschulen), 5.002525 (Schulpavillonprogramm und sonstige Kleinbaumaßnahmen, Haupt- und Realschulen) finanziert und prioritär umgesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, wird ein Budgetübertrag veranlasst. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Schon zum jetzigen Zeitpunkt reichen die städtischen Realschulkapazitäten spätestens ab Klasse 6 und 7 nicht mehr aus. In der aktuellen Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans für die allgemeinbildenden Schulen (iSEP A) heißt es hierzu: "Ab Jahrgang 7 ist der stadtweite Bedarf an Realschulplätzen zudem durch Querversetzungen von Schülerinnen und Schülern deutlich erhöht (Bedarf zum Schuljahr 2019/20 liegt bei 37 Zügen in Jahrgang 7 und übersteigt die vorhandene Kapazität von 34 Zügen im Jahrgang 7). [...] Um den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen in der Sekundarstufe I zu entsprechen, soll eine Erweiterung von Realschulen und Realschulzweigen sowie verbundenen Haupt- und Realschulen vorgenommen werden" (siehe iSEP A 2017-2023, Textteil S. 24). Laut Prognosen fehlen ab dem kommenden Schuljahr also an Realschulen drei und an Hauptschulen sogar vier Züge in Jahrgang 7. Um die Atmungsfähigkeit des Systems nicht zu gefährden und die gute Arbeit unserer Haupt- und Realschulen zu unterstützen ist ein Ausbau bestehender Kapazitäten dringend notwendig. Der Ausbau der Kapazitäten soll laut SEP A (Textteil S. 24) bereits ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Konkrete Überlegungen gibt es bislang jedoch lediglich für die Walter-Kolb-Schule und die Fürstenbergerschule, die perspektivisch um einen Zug aufgestockt werden können. Dies würde jedoch nur einen Gewinn von insgesamt 2 Realschulzügen und einem Hauptschulzug bedeuten, was nicht auskömmlich ist. Zudem handelt es sich bei beiden Vorhaben um Neubauten bestehender Schulen, die voraussichtlich nicht vor 2025 fertiggestellt sein werden. Aus diesen Gründen muss umgehend geprüft werden, an welchen Schulen durch kleinere Umbauten im Bestandsgebäude oder die Bereitstellung einer zusätzlichen Pavillonanlage bereits jetzt eine Erhöhung der Zügigkeit baulich möglich ist. Sollten die Bedarfe nicht über die Erweiterung bestehender Realschulen, sowie Haupt- und Realschulen gedeckt werden können, ist die Planung einer zusätzlichen Realschule oder verbundenen Haupt- und Realschule in die nächste Fortschreibung des iSEP A aufzunehmen.
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 37
Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Haupt- und Realschulkapazitäten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.05.2019 und 14.08.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, an welchen Realschulen sowie verbundenen Haupt- und Realschulen bereits zum Schuljahr 2019/20 oder 2020/21 die Zügigkeit erhöht werden kann, um dem schon ab dem kommenden Jahr prognostizierten Mangel an 3 Realschulzügen und 4 Hauptschulzügen in Klasse 7 entgegenzutreten. Dabei werden u.a. gezielt die folgenden Maßnahmen geprüft, die von den Realschulen sowie den verbunden Haupt- und Realschulen selbst als potentielle Lösungsmöglichkeiten gesehen werden, sofern der Bedarf nachgewiesen ist: - die Festschreibung der Zweizügigkeit der beiden Grund- und Hauptschulen Hostato- und Meisterschule im Schulentwicklungsplan sowie die Perspektive, mittelfristig eine Erweiterung zur Grund-Haupt-und Realschule vorzunehmen, um auch eine Realschulklasse pro Jahrgang aufnehmen zu können, - die Erhöhung der Zügigkeit der Walter-Kolb-Schule und der Fürstenbergerschule sowie eine Verankerung dessen im Schulentwicklungsplan, - die Erhöhung der Zügigkeit der Falkschule von zwei auf drei Züge, - der Ausbau einer der neu geplanten Grundschulen als Grund-, Haupt- und Realschule. Für eine bedarfsgerechte Erweiterung bestehender Realschulen sowie verbundener Haupt- und Realschulen werden 95.000 € zweckgebunden zur Überprüfung potentieller Ausbaumöglichkeiten und Verwendung als Planungsmittelpauschale eingestellt. Die Maßnahme wird aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppen 5.001847 (Planungsmittelpauschale für Realschulen), 5.002547 (Planungsmittelpauschale für Haupt- und Realschulen), 5.002525 (Schulpavillonprogramm und sonstige Kleinbaumaßnahmen, Haupt- und Realschulen) finanziert und prioritär umgesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, wird ein Budgetübertrag veranlasst. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Begründung: Schon zum jetzigen Zeitpunkt reichen die städtischen Realschulkapazitäten spätestens ab Klasse 6 und 7 nicht mehr aus. In der aktuellen Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans für die allgemeinbildenden Schulen (iSEP A) heißt es hierzu: "Ab Jahrgang 7 ist der stadtweite Bedarf an Realschulplätzen zudem durch Querversetzungen von Schülerinnen und Schülern deutlich erhöht (Bedarf zum Schuljahr 2019/20 liegt bei 37 Zügen in Jahrgang 7 und übersteigt die vorhandene Kapazität von 34 Zügen im Jahrgang 7). [...] Um den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen in der Sekundarstufe I zu entsprechen, soll eine Erweiterung von Realschulen und Realschulzweigen sowie verbundenen Haupt- und Realschulen vorgenommen werden" (siehe iSEP A 2017-2023, Textteil S. 24). Laut Prognosen fehlen ab dem kommenden Schuljahr also an Realschulen drei und an Hauptschulen sogar vier Züge in Jahrgang 7. Um die Atmungsfähigkeit des Systems nicht zu gefährden und die gute Arbeit unserer Haupt- und Realschulen zu unterstützen ist ein Ausbau bestehender Kapazitäten dringend notwendig. Der Ausbau der Kapazitäten soll laut SEP A (Textteil S. 24) bereits ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Konkrete Überlegungen gibt es bislang jedoch lediglich für die Walter-Kolb-Schule und die Fürstenbergerschule, die perspektivisch um einen Zug aufgestockt werden können. Dies würde jedoch nur einen Gewinn von insgesamt 2 Realschulzügen und einem Hauptschulzug bedeuten, was nicht auskömmlich ist. Zudem handelt es sich bei beiden Vorhaben um Neubauten bestehender Schulen, die voraussichtlich nicht vor 2025 fertiggestellt sein werden. Aus diesen Gründen muss umgehend geprüft werden, an welchen Schulen durch kleinere Umbauten im Bestandsgebäude oder die Bereitstellung einer zusätzlichen Pavillonanlage bereits jetzt eine Erhöhung der Zügigkeit baulich möglich ist. Sollten die Bedarfe nicht über die Erweiterung bestehender Realschulen, sowie Haupt- und Realschulen gedeckt werden können, ist die Planung einer zusätzlichen Realschule oder verbundenen Haupt- und Realschule in die nächste Fortschreibung des iSEP A aufzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierEE 37Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Haupt- und RealschulkapazitätenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 70 WochenBB 241Bereitstellung ausreichender Haupt- und RealschulkapazitätenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2019 261 Mio € — preisbereinigt +32 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER