Ein Fonds zur Bestandssicherung der städtischen Baudenkmäler - vorhandene Ressourcen nutzen
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Zusammenfassung
Der Etatantrag E 229 sieht die Einrichtung eines Fonds zur Bestandssicherung städtischer Baudenkmäler vor, um die Anstrengungen zur Erhaltung und Reparatur historischer Gebäude in Frankfurt zu intensivieren. Angesichts unzureichender finanzieller Mittel in den zuständigen Ämtern soll eine Öffentlichkeitskampagne zur Mittelakquise gestartet werden, um die notwendigen Ressourcen zu sichern.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: (1) Die Anstrengungen zum Erhalt und zur Reparatur von historischen Gebäuden, Gebäudeteilen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, fortzuführen und zu intensivieren, wie unter anderen dem Oberforsthaus, dem Steinernen Haus, den Warten, oder von innerstädtischen Plätzen wie dem Domplatz, dem Platz an der Staufenmauer, dem Platz vor der Leonhardskirche oder der Fried-Lübbecke-Anlage. (2) Angesichts der infolge anderer dringlicher Aufgaben unzureichenden Mittel in den Ämtern ABI (25) und ASE (66) zur Bestandssicherung der städtischen Baudenkmäler und historisch bedeutsamen Plätze und Straßenzüge - einen Fonds einzurichten, zur Akquise der Mittel für diesen Fonds regelmäßig Werbeaktionen bei Personen und Institutionen zu starten, denen am kulturellen Erbe der Stadt gelegen ist, unter anderem bei den Förderkreisen der städtischen Museen, den Wirtschaftsunternehmen mit lokaler Tradition, aber auch bei Investoren, werden in den Haushaltsplan 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2024 47.500 Euro eingestellt, um eine Öffentlichkeitskampagne für den neuen Fonds durchzuführen. Verbleibende Restmittel sind in diesen einzuzahlen, - zu prüfen, inwiefern auch den Fonds ergänzende Mittel aus den Budgets Initiative Innenstadt (M 55/2022, Produktgruppe 35.01) und dem Programm Schöneres Frankfurt eingesetzt werden könnten, - in Abstimmung mit dem Denkmalamt eine nach Dringlichkeit sortierte Liste mit Maßnahmen zu erstellen, die für den Erhalt der bedeutenden historischen Gebäude im Besitz der Stadt Frankfurt unmittelbar in die Wege geleitet werden müssen. Angesichts der fehlenden personellen Ressourcen in den genannten Ämtern zu prüfen, welche städtische Gesellschaft im Einvernehmen mit der Stadtverordnetenversammlung mit der Planung und Durchführung ausgewählter Projekte beauftragt werden kann. (3) Die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen in den kommenden Haushalten sicherzustellen und nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 über die jeweils verfügbaren Mittel des Fonds und deren Verwendung jedes Quartal der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2024 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
(1) Seit mehreren Jahren ist zu beklagen, dass innerstädtische Bauwerke mit stadthistorischem Bezug wie das Steinerne Haus infolge von Leerstand oder historisch bedeutsame Gebäude wie beispielsweise das Oberforsthaus nach Brand-und Sturmschäden bei wiederholtem Rückzug von Investoren und ausbleibenden Sanierungen zunehmend verfallen. Auch bei anderen städtisch bedeutsamen Gebäuden wie der Naxoshalle liegen schon lange Absichtserklärungen zur Umsetzung bereits konkreter Planungen vor, doch immer wieder wird auf fehlende finanzielle und vor allem personelle Ressourcen verwiesen. Auch historisch bedeutsame Plätze wie der Platz vor der Leonhardskirche werden nicht mehr als Raum mit innerstädtischer Lebensqualität wahrgenommen. Denn bei vielen Maßnahmen aus dem Programm Schöneres Frankfurt hat sich ebenfalls ein Umsetzungsstau manifestiert, der dazu geführt hat, dass eine Reihe von Maßnahmen seit mehr als 10 Jahren nicht zum Abschluss kommen. Im Innenstadtbereich betrifft dies beispielsweise auch das Projekt nördliche Fahrgasse/Staufermauer im Sinn der umfassenderen ursprünglichen Planung. (2) Für die Instandsetzung der Baudenkmäler im Besitz der Stadt sind, insbesondere angesichts der Primäraufgaben des Amtes für Bau und Immobilien im Zusammenhang mit der Schulinfrastruktur, keine hinreichenden finanziellen Mittel vorhanden. "Eine komplette Sanierung der Liegenschaften Oberforsthaus, Steinernes Haus, Sachsenhäuser Warte ist aufgrund personaler und finanzieller Ressourcen derzeit nicht darstellbar", berichtet der Magistrat auf eine wiederholte Nachfrage in der StVV am 14.12.23. Ähnliches gilt das Amt für Straßenbau und Erschließung (66). In Ermangelung notwendiger finanzieller Ressourcen bietet sich daher an, neue Wege ausfindig zu machen, wie die Einrichtung eines speziellen Fonds mit einer angemessenen Öffentlichkeitskampagne. (3) Vor allem fehlt es innerhalb der Stadtverwaltung auch an personellen Kapazitäten für eine zeitnahe Durchführung der dringendsten Sanierungsprojekte. Dies ist bekanntlich der Fall im Amt für Bau und Immobilien. Das Denkmalamt wiederum hat für die Umsetzung keine Zuständigkeit, da es kein besitzverwaltendes Amt ist. Ebenso lassen die Personalengpässe im Amt für Straßenbau und Erschließung, angesichts wichtiger in Umsetzung befindlicher Projekte zur Mobilitätsentwicklung wie dem Bahnhofsvorplatz und dem Fachkräftemangel, keinen Abbau des Sanierungsstaus bei historisch bedeutsamen Plätzen in absehbarer Zukunft erwarten. Daher erscheint eine Drittbeauftragung mehr als zielführend. Hier - wie bei den beispielhaft genannten Maßnahmen zur Sanierung oder Wiederherstellung von Gebäuden mit historischer Bausubstanz - gilt es, im Interesse der Stadt vorhandene Ressourcen zu nutzen sowie zielführend und gewinnbringend einzusetzen. Bei den folgenden Beispielen von Baudenkmälern im Besitz der Stadt wäre eine baldige Bearbeitung ein offensichtlicher Fortschritt: Oberforsthaus (ehemaliger Reitstall): "Die Räumung und Sicherung des Gebäudes wird unabhängig von Vertragsgesprächen mit dem Investor in die Wege geleitet" (Magistrat in StVV am 14.12.23), doch blieb dies bislang nur eine Absichtserklärung. Steinernes Haus, das seit mehreren Jahren leer steht: "Aktuell verfolgt die Stadt Frankfurt den Weg, die Projektentwicklung innerstädtisch anzustoßen" (Magistrat in StVV am 14.12.23). Hierzu hat die DomRömer GmbH nach Beratung im Aufsichtsrat und mit dem Planungsdezernenten eine Konzeptstudie für eine Basissanierung mit optionalen Sanierungsbausteinen vorgelegt, die mit Grobkosten zwischen 4,4 und 5,1 Mio. EUR schließt. Danach lässt bei zeitnaher Aufnahme eine Sanierung des Gebäudes mit gastronomischer/kultureller Nutzung einschließlich Küche im Untergeschoss, Büronutzung und studentischem Wohnen in den Obergeschossen innerhalb eines Zeitraumes von 1,5 bis 2 Jahren realistisch werden. Zudem würde dies die Option zur Wiederherstellung der städtebaulich wertvollen Wegeverbindung zwischen Braubachstraße und Römerberg durch den ehemaligen Durchgang beim Kunstverein beinhalten. Naxoshalle "Aktuell umfassen die Planungen z.B. die schallschutztechnische Ertüchtigung von Fenster der Halle, [. . .] aber auch weitere allgemeine, jedoch nicht weniger wichtige Instandhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel im Haushalt [...] derzeit nicht möglich) (Magistrat in StVV am 01.02.24). Die Schallschutzmaßnahmen waren seit 2012 mit der Baugenehmigung eingefordert, die Dachsanierung ist seit 2018 geplant. Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung ist der StVV nicht bekannt. Sachsenhäuser Warte: "Für das Sanierungsprojekt sind bereits konkrete Planungen aufgenommen worden" (Magistrat in StVV am 14.12.23). Zeitplan für deren Umsetzung unbekannt. Wiederaufbau "Langer Franz" (Projektdefinition 5.010783 Rekonstruktion der Rathaustürme): In Verbindung mit der geplanten Umgestaltung der Gehwegbereiche sowie einer möglichen Neuordnung der Verkehre bildet die Revitalisierung dieses Gebäudes einen entscheidenden Baustein bei der Aufwertung der so wichtigen Ost-West-Verbindung der Frankfurter Altstadt. Darüber hinaus leistet eine solche Maßnahme einen relevanten Beitrag zum Werterhalt städtischer Liegenschaften. Inzwischen liegt für die vorgelegte Planung eine Baugenehmigung vor, die Finanzierung ist weitgehend gesichert, ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts jedoch noch nicht. Doch schon lange wartet der Frankfurter Brückenbauverein auf die Wiederherstellung des Rathausturmes "Langer Franz". Nachdem der Brückenbauverein zweck- und für das Jahr 2024 zeitgebundene Spendengelder in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR angeboten hat, ist diese allerdings zeitnah erforderlich, da die Spendenmittel ansonsten drohen verloren zu gehen. Nicht zuletzt wäre die Übernahme von Modernisierung und Betrieb des Stadthauses - teure Mieten und oft leer - eine vielversprechende Option, nachdem der Vertrag mit der bisherigen Betreibergesellschaft Lektron GmbH (im Frankfurter Verband) 2022 ausgelaufen ist und ihre Tätigkeit weitgehend eingestellt erscheint. Auch für die Durchführung von Maßnahmen im öffentlichen Raum bedarf es einer Gesellschaft mit fachlich ausgewiesener Kompetenz für die Gestaltung von Plätzen und Straßenzügen (Programm Schöneres Frankfurt) - Im Zuge der Neubebauung der Altstadt soll die Gesellschaft mit der Planung und Neugestaltung der beiden Bauabschnitte um den Domplatz beauftragt werden, einschließlich der Mittelfreigabe für die für die bereits erbrachte Planungsleistung. Nach den geänderten Vorgaben zu klimagerechteren Plätzen arbeitet sie an der Neuplanung mit dem Ziel Baubeginn 2025 - doch bislang ohne vertragliche Absicherung und Erstattung ihrer Ausgaben. - Ferner ist die Neugestaltung der Braubachstraße Südseite weit fortgeschritten, nachdem die GmbH vom Amt 66 damit beauftragt wurde, um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Wegfall von Parkflächen zugunsten zusätzlicher Räume für eine Nutzung durch Außengastronomie zu erreichen. Doch zusätzlich könnte die Gesellschaft beispielsweise auch folgende anstehende bzw. schon länger brachliegende Projekte übernehmen: Neugestaltung des Gehwegbereichs der Braubachstraße Nordseite analog zur Südseite: Auch für diesen Abschnitt der Kulturmeile Braubachstraße sind die Planungen zwischen dem Amt 66 und der DomRömer GmbH abgestimmt, vom Amt 61 aus dem Programm Schöneres Frankfurt finanzierbar, eine personelle Umsetzung im Amt 66 jedoch schwierig. Platz vor der Leonhardskirche: Dieser liegt schon jahrelang brach, ist Projekt im Schöneren Frankfurt: Es gibt ausgearbeitete Pläne für einen barrierefreien Zugang zur Kirche, in Bearbeitung bei der Stadtplanung zuletzt 2017 (ST 1974/2017). Seitdem dort Probleme wegen der Bäume sichtbar geworden sind, ist kein Amt mehr dort tätig geworden. Maßnahme "Nördliche Fahrgasse/Staufenmauer": Ursprüngliche Planung (siehe ST 446/2019) galt einer umfassenderen Maßnahme. Die aktuelle Planung von Stadtplanungsamt mit dem Grünflächenamt wurde 2023 dem Denkmalbeirat vorgestellt, bezieht sich nur auf das Straßenstück hinter der Staufenmauer, und ohne Beteiligung für umfassendere Maßnahmen vonseiten des ASE und Mobilitätsdezernats. Platz vor der Westendsynagoge: Vorplanungsvorlage M 51/2020, seither noch ohne B+F-Vorlage, aktuell in Arbeit die Erstellung eines Sicherheitskonzepts beim ASE (66).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.07.2024 im OBR 5 angenommen.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2024 94 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme