Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.12 Städtische Bühnen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bereitstellung von Mitteln für den Neubau der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main. Dies geschieht im Kontext der Ablehnung einer Sanierung der bestehenden Doppelanlage und der Notwendigkeit, die Finanzierung des Projekts sicherzustellen. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt zu minimieren und eine umfassende Planung zu gewährleisten.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailBegründung
Mit Beschluss § 5164 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 30. Januar 2020 beschlossen, eine Sanierung der bestehenden Doppelanlage der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat dazu aufgefordert, einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise für einen Neubau von Schauspiel und Oper zu erarbeiten. Diese Neubaumaßnahme wird derzeit mit - je nach Variante - mit Kosten in Höhe von 809,3 Mio. EUR bzw. 859,1 Mio. EUR veranschlagt und wird somit den Haushalt der Stadt Frankfurt über die nächsten Jahre in erheblichem Umfang belasten. Im Hinblick sowohl auf den Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans, aber auch den Grundsatz der Haushaltswahrheit, sind die erforderlichen Finanzmittel für Planung sowie Errichtung des Neubaus der Städtischen Bühnen in die Haushaltsplanung einzustellen. Dieses Erfordernis wird auch durch den Schlussbericht 2017 des Revisionsamts der Stadt Frankfurt deutlich. Dort wird zur Haushaltslage festgestellt, dass lt. einer Auswertung des Produkthaushaltes 2019 dort zwar insgesamt Planungsmittel in Höhe von 75,5 Mio. EUR für insgesamt 80 verschiedene Einzelmaßnahmen eingestellt sind, jedoch damit einhergehende Bau- bzw. Folgekosten in Höhe von 1.230,4 Mio. EUR keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Revisionsamt weist dabei explizit darauf hin, dass der Neubau der Städtischen Bühnen bei diesen 80 Einzelmaßnahmen ebenso wenig enthalten ist wie weitere neue Projekte, etwa die Einhausung der A661. Ebenfalls liegt es in der Obliegenheit des Magistrats, die Finanzierung dieses Großprojektes bereits frühzeitig sicherzustellen und durch entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit Land, Bund sowie privaten und institutionellen Förderern die Kostenbelastung für den städtischen Haushalt so weit als möglich zu begrenzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.03.2020 im Kultur- und Freizeitausschusses abgelehnt.
21.12 Städtische Bühnen
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2020 107 Mio € — preisbereinigt -25 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und U.B. gegen FDP und BFF (= Kenntnis); Die PARTEI (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)