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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Unterstützung des Beratungsangebots der GIMA Frankfurt eG für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums und zur Leerstandsprävention

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Das Budgetantrag sieht vor, die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA) Frankfurt eG mit 90.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 zu unterstützen. Dies soll der Förderung von preisgünstigem Wohnraum und der Leerstandsprävention dienen, da ein erhöhter Beratungsbedarf im Hinblick auf drohende Eigentumsverkäufe erwartet wird.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Zur Unterstützung und Intensivierung einer unabhängigen und ergebnisoffenen Beratung von Eigentümer:innen und Bewohner:innen von Häusern in Umbruchsituationen durch die "Genossenschaftliche Immobilienagentur - GIMA Frankfurt eG" werden einmalig 90.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt.
  2. Aufgrund der Dauer immobilienwirtschaftlicher Zyklen wird der Magistrat zudem beauftragt, das Beratungsangebot der GIMA langfristig für mindestens 10 Jahre zu sichern und über den entsprechenden Mittelbedarf zu berichten.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2026 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen und jährlich bereitzustellen.

Begründung

Die GIMA Frankfurt eG ist ein Zusammenschluss aus Wohnungsgenossenschaften, Stiftungen, sozialen Trägern und der Stadt Frankfurt. Ihr Ziel ist er Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Satzungsgemäß hält die Stadt Frankfurt einen festen Sitz im Aufsichtsrat.

Die GIMA berät private Eigentümer:innen, die ihre Immobilie sozialverträglich veräußern oder weiterentwickeln möchten, ebenso wie Mieter:innen und Hausgemeinschaften, deren Wohnraum von einem drohenden Verkauf betroffen ist. Die Beratung erfolgt niedrigschwellig, unabhängig und ergebnisoffen - mit dem Ziel, Leerstand zu vermeiden, Verdrängung zu verhindern und tragfähige Lösungen im Sinne des Gemeinwohls und insbesondere der Mieter:innen zu ermöglichen.

Die Besonderheit des Angebots liegt in seiner ergebnisoffenen Struktur: Gemeinsam mit allen Beteiligten werden Perspektiven entwickelt, die alternativen zur maximalen Verwertung aufzeigen - etwa durch Verbleib im Bestand der Eigentümer:innen, Weitergabe an gemeinwohlorientierte Träger oder andere sozialverträgliche Lösungen. Die GIMA begleitet diese Prozesse moderierend und beratend.

Die Finanzierung der GIMA basiert auf geringen Vermittlungsgebühren, die bei erfolgreichen Veräußerungen von den gemeinwohlorientierten Käufern getragen werden. Für Eigentümer:innen und Mieter:innen ist das Beratungsangebot der GIMA bisher kostenfrei (aufgrund einer einmaligen projektbezogenen Förderung durch die Stadt Frankfurt). Die regelmäßigen Einnahmen reichen nicht aus, um ein dauerhaft unabhängiges, niedrigschwelliges und ergebnisoffenes Beratungsangebot aufrechtzuerhalten. Eine Erhöhung der Vermittlungskosten widerspricht dem Ziel des Erhalts von günstigem Mietwohnraum, da diese in die Gesamtkalkulationen einfließen. Durch eine Förderung der Arbeit der GIMA kann ihr Beratungs- und Vermittlungsangebot für die Bürger:innen aufrechterhalten werden.

Die Weiterführung der GIMA ist besonders notwendig, da ab 2026 mit einem erheblich höheren Beratungsbedarf gerechnet wird:

- Besonders bedroht sind günstige Bestandsmieten durch die Aufteilung von Wohnhäusern in Eigentumswohnungen und nachfolgenden Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen. Die Arbeit der GIMA kann Mieter:innen und Eigentümer:innen Wege aufzeigen, wie günstige Mieten bei einer Veräußerung erhalten bleiben. Mit dem in Hessen zum 01.01.2026 anstehenden Wegfall des Genehmigungsvorbehalts nach § 250 BauGB verschärft sich das Problem und die GIMA rechnet in diesem Zuge mit einem erheblich höheren Beratungsbedarf.

- Im Rahmen der anstehenden Einführung des hessischen Leerstandsgesetzes, werden Eigentümer:innen überlegen, ob sie leerstehende Immobilien verkaufen. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt kann die GIMA diese Eigentümer:innen kontaktieren und helfen, die Wohnungen ins bezahlbare Mietsegment zu überführen, bevor ordnungsrechtliche Maßnahmen nötig werden.

Die bisherige Arbeit der GIMA hat zudem gezeigt, dass sich viele Beratungsprozesse über mehrere Jahre erstrecken. Eigentümer:innen melden sich teils erst Jahre nach dem Erstkontakt mit einer konkreten Verkaufsabsicht. Um diese Prozesse erfolgreich begleiten zu können, ist eine langfristige Förderung der GIMA zentral.

Die beantragte Förderung in Höhe von 90.000 Euro für 2026 stellt sicher, dass die GIMA ihre Aufgaben personell gestärkt, kontinuierlich und professionell wahrnehmen kann. Sie ist ein wichtiger Baustein einer gemeinwohlorientierten Boden- und Wohnungspolitik in Frankfurt, die auf Kooperation, soziale Verantwortung und langfristige Perspektiven setzt.

Es ist anzustreben, dass eine vergleichbare Förderung die Arbeit der GIMA langfristig, zumindest aber für die nächsten 10 Jahre gesichert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2026Sie sind hier
    EE 180Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Unterstützung des Beratungsangebots der GIMA Frankfurt eG für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums und zur Leerstandsprävention
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, Volt
  2. 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 212Unterstützung des Beratungsangebots der GIMA Frankfurt eG für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums und zur LeerstandspräventionMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage E 180 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPBFF-BIGAfDStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Beraten

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (101 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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