Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Galerie Heussenstamm

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, die Galerie Heussenstamm mit jeweils 50.000 Euro in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu fördern. Diese Mittel sind notwendig, um die kulturellen Dienstleistungen und Projekte der Stiftung aufrechtzuerhalten und die personelle Unterstützung zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Rathenauplatz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Rathenauplatz per E-Mail

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Galerie Heussenstamm werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 50.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 50.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Zuwendungen an die Heussenstamm Stiftung sind für den Haushalt 2023 von 184.500 Euro auf 234.500 Euro erhöht worden. Diese Erhöhung sollte auch für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 fortgeschrieben werden. Die 1914 gegründete Heussenstamm-Stiftung ist eine unselbständige Stiftung der Stadt Frankfurt. Sie verbindet die Förderung regionaler Kunstschaffender mit sozialen Aufgaben. Das Stiftungsvermögen (1,2 Mio. Euro) wird von der Stadtkämmerei verwaltet. Die dort erwirtschafteten Ausschüttungen sind seit Jahren erstmal wieder gestiegen (20.000 Euro für 2023). Vom Kulturamt erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss. Dieser beträgt abzüglich der Personalkosten rund 80.000 Euro (nicht eingerechnet den neuen Tarifabschluss). Davon wiederum fließen 50.000 Euro als Kaltmiete für die genutzten Räume in der Liegenschaft Braubachstraße zurück an die Stadt. Für die gesamte Büroorganisation, Nebenkosten sowie das operative Geschäft verbleibt somit vom Zuschuss die nicht ausreichende Summe von ca. 30.000 Euro. Die Galerie in der Braubachstraße zeigte 10 Ausstellungen in 2022, in 2023 waren es sechs Ausstellungen. Gleichfalls gibt es Salons und Diskussionen zu kulturpolitischen Themen sowie Interventionen im Stadtraum wie 2021 die Ausstellung des Fotografen Günther Bauer zum Lockdown an den Frankfurter Schulen auf dem Rathenauplatz. Auch engagiert sich die Stiftung im Bereich der ästhetischen Bildung, den sie in Zusammenarbeit mit Schulen und sozialen Einrichtungen auf- und ausbaut. Diese Angebote laufen parallel zum Ausstellungsbetrieb ab. Projektbezogen kamen in 2022 ca. 40.000 Euro an Drittmitteln zusammen. Für 2023 sollten es etwa 60.000 Euro sein. Laufende Kosten, Personal- und Bürokosten lassen sich jedoch in den seltensten Fällen durch solche Mittel einwerben. Hinzu kommt ein enormer bürokratischer Aufwand in der Beantragung und Abrechnung der Drittmittel. Der derzeitige Geschäftsführer als einziger Angestellter der Stiftung benötigte dringend weiterhin personelle Unterstützung in Form mindestens einer 50 % Stelle. In den für 2023 eingeworbenen Drittmitteln enthalten sind zwei befristete Förderungen durch Frankfurter Stiftungen, wodurch eine Mitarbeiterin befristet zu 50 % eingestellt werden konnte. Hier braucht es aber eine langfristige Lösung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 151 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage E 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 306) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung