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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und…

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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
121 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten ein Konzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem festgelegt wird, ob und auf welchen Streckenabschnitten von Hauptverkehrsstraßen
    • a)auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" in der Nacht aus Gründen des Lärmschutzes als Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Einzelfällen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben wird;
    • b)Geschwindigkeitsmessanlagen zur Tempoüberwachung aufgestellt werden sollen.
  2. Zur Anschaffung von zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen werden im Finanzhaushalt der Produktgruppe 11.05. im Jahr 2017 die Mittel für den "Erwerb bewegliches Vermögen" (Produktdefinition 5.002224) von 0 € um 500.000 € auf 500.000 € erhöht. Die Anlagen sind als stationäre Anlagen auf nachts besonders lärmbelasteten Durchgangsstraßen mit einem hohen Anteil angrenzender Wohnungen anzuschaffen und einzusetzen. Sie werden in ihrer Wirksamkeit durch die Aufstellung eines hohen Anteils an Blindstandorten, in die abwechselnd aktive Geräte eingesetzt werden, erhöht.
  3. Für die Durchführung und Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung wird bei der Städtischen Verkehrspolizei/Verkehrsüberwachung eine zusätzliche Personalstelle geschaffen und die Mittel für Personalaufwendungen werden um 55.000 Euro erhöht. Begründung: An vielen Hauptverkehrsstraßen sind die Anwohnerinnen und Anwohner nachts einer zu hohen, vom Autoverkehr verursachten Lärmbelastung ausgesetzt. Eine Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten, in der Regel 50 km/h, würde zu einer merklichen Herabsetzung der Lärmbelastung und damit zu einer Verbesserung der Situation der Anwohner führen. Um Geschwindigkeitsübertretungen durch verstärkte Kontrollen zu verhindern, sollen daher zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte in Betrieb genommen werden. In Einzelfällen kann eine Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit angebracht sein; dafür soll der Magistrat auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" ein Konzept erstellen.

Inhalt

Etatantrag vom 26.04.2017, E 11

Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten ein Konzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem festgelegt wird, ob und auf welchen Streckenabschnitten von Hauptverkehrsstraßen
    • a)auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" in der Nacht aus Gründen des Lärmschutzes als Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Einzelfällen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben wird;
    • b)Geschwindigkeitsmessanlagen zur Tempoüberwachung aufgestellt werden sollen.
  2. Zur Anschaffung von zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen werden im Finanzhaushalt der Produktgruppe 11.05. im Jahr 2017 die Mittel für den "Erwerb bewegliches Vermögen" (Produktdefinition 5.002224) von 0 € um 500.000 € auf 500.000 € erhöht. Die Anlagen sind als stationäre Anlagen auf nachts besonders lärmbelasteten Durchgangsstraßen mit einem hohen Anteil angrenzender Wohnungen anzuschaffen und einzusetzen. Sie werden in ihrer Wirksamkeit durch die Aufstellung eines hohen Anteils an Blindstandorten, in die abwechselnd aktive Geräte eingesetzt werden, erhöht.
  3. Für die Durchführung und Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung wird bei der Städtischen Verkehrspolizei/Verkehrsüberwachung eine zusätzliche Personalstelle geschaffen und die Mittel für Personalaufwendungen werden um 55.000 Euro erhöht. Begründung: An vielen Hauptverkehrsstraßen sind die Anwohnerinnen und Anwohner nachts einer zu hohen, vom Autoverkehr verursachten Lärmbelastung ausgesetzt. Eine Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten, in der Regel 50 km/h, würde zu einer merklichen Herabsetzung der Lärmbelastung und damit zu einer Verbesserung der Situation der Anwohner führen. Um Geschwindigkeitsübertretungen durch verstärkte Kontrollen zu verhindern, sollen daher zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte in Betrieb genommen werden. In Einzelfällen kann eine Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit angebracht sein; dafür soll der Magistrat auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" ein Konzept erstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2017Sie sind hier
    EE 11Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 19. Januar 2018BB 12Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und TempokonzeptMagistratsbericht
  3. 4. Juni 2018BB 162Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und TempokonzeptMagistratsbericht
  4. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 315Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und TempokonzeptMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2017 24 Mio € — preisbereinigt +17 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 11 · 23.05.2017
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage E 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTION
zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffern 1. a) und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 1. b) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 12) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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