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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion…

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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und der Eissporthalle Frankfurt

Vorlagentyp: ERÖMER
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und der Eissporthalle Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.06.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat gründet eine gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und die Eissporthalle Frankfurt. In die Überlegungen zum Zusammenschluss beider Sportstätten wird auch ein Zusammenschluss mit der Inhabergesellschaft des Frankfurter Waldstadions, der Sportpark Stadion Frankfurt am Main - Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, mit einbezogen. Begründung: Der derzeitige Betreuungsvertrag zur Unterhaltung des Fußballstadions am Bornheimer Hang (Richard-Herrmann-Platz 1) zwischen der Stadt Frankfurt am Main als Besitzer und dem Fussballsportverein Frankfurt 1899 e. V. / FSV Frankfurt GmbH als Betreiber, läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Ferner wurde seitens des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Eissporthalle Frankfurt (Am Bornheimer Hang 4) über neue Organisationsstrukturen, sowie eine Entscheidung, ob die Eissporthalle umgebaut und erweitert oder eine Mehrzweckhalle neu gebaut wird, wiederholt nachgedacht. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Bedingt durch die nahezu identischen Aufgaben der Betreibung von Sportstätten, die nachbarschaftliche räumliche Nähe beider Sportstätten, die Koordination eigener Veranstaltungen und die Lösung gemeinsamer Aufgaben, bezogen auf Veranstaltungen im Umfeld beider Sportstätten an Ratsweg, Bornheimer Hang, Ostpark und Riederwald (Dippemess, Zirkusveranstaltungen, Outdoor-Sportevents etc.), macht eine gemeinsame Betreibergesellschaft unbedingt Sinn. Ferner werden dadurch nicht nur organisatorische und personelle Synergien entstehen, sondern auch der Frankfurter Haushalt wird deutlich entlastet.

Inhalt

Etatantrag vom 05.02.2013, E 118

Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und der Eissporthalle Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.06.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat gründet eine gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und die Eissporthalle Frankfurt. In die Überlegungen zum Zusammenschluss beider Sportstätten wird auch ein Zusammenschluss mit der Inhabergesellschaft des Frankfurter Waldstadions, der Sportpark Stadion Frankfurt am Main - Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, mit einbezogen.

Begründung: Der derzeitige Betreuungsvertrag zur Unterhaltung des Fußballstadions am Bornheimer Hang (Richard-Herrmann-Platz 1) zwischen der Stadt Frankfurt am Main als Besitzer und dem Fussballsportverein Frankfurt 1899 e. V. / FSV Frankfurt GmbH als Betreiber, läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Ferner wurde seitens des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Eissporthalle Frankfurt (Am Bornheimer Hang 4) über neue Organisationsstrukturen, sowie eine Entscheidung, ob die Eissporthalle umgebaut und erweitert oder eine Mehrzweckhalle neu gebaut wird, wiederholt nachgedacht. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Bedingt durch die nahezu identischen Aufgaben der Betreibung von Sportstätten, die nachbarschaftliche räumliche Nähe beider Sportstätten, die Koordination eigener Veranstaltungen und die Lösung gemeinsamer Aufgaben, bezogen auf Veranstaltungen im Umfeld beider Sportstätten an Ratsweg, Bornheimer Hang, Ostpark und Riederwald (Dippemess, Zirkusveranstaltungen, Outdoor-Sportevents etc.), macht eine gemeinsame Betreibergesellschaft unbedingt Sinn. Ferner werden dadurch nicht nur organisatorische und personelle Synergien entstehen, sondern auch der Frankfurter Haushalt wird deutlich entlastet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2013Sie sind hier
    EE 118Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und der Eissporthalle Frankfurt
    Etatantrag · RÖMER
  2. 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 565Gemeinsame Betreibergesellschaft für das Fußballstadion am Bornheimer Hang und der Eissporthalle FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe

Ausgaben 2025: 22 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 18 · 07.03.2013
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage E 118 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (Prüfung und Berichterstattung)REP (Prüfung und Berichterstattung)Römer (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (= Annahme)

OBR 4
Sitzung 19 · 12.03.2013
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage E 118 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
3 CDUSPDFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 22 · 29.08.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 118 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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