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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die Heussenstamm Stiftung um 50.000 Euro auf insgesamt 234.500 Euro vor. Dies ist notwendig, um die Stiftung in ihrer Arbeit zur Förderung regionaler Kunstschaffender und sozialen Aufgaben zu unterstützen. Die Zustimmung wird erwartet, um die finanzielle Basis der Stiftung zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden in das Haushaltsjahr 2023 für die Heussenstamm Stiftung die städtischen Zuschüsse in Höhe von 184.500 Euro um 50.000 Euro auf 234.500 Euro erhöht.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die 1914 gegründete Heussenstamm-Stiftung ist eine unselbständige Stiftung der Stadt Frankfurt. Sie verbindet die Förderung regionaler Kunstschaffender mit sozialen Aufgaben. Das Stiftungsvermögen (1,2 Millionen Euro) wird von der Stadtkämmerei verwaltet. Die dort erwirtschafteten Ausschüttungen sind seit Jahren erstmal wieder gestiegen (20.000 Euro für 2023). Vom Kulturamt erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss. Dieser beträgt abzüglich der Personalkosten rund 80.000 Euro (nicht eingerechnet den neuen Tarifabschluss). Davon wiederum fließen 50.000 Euro als Kaltmiete für die genutzten Räume in der Liegenschaft Braubachstraße zurück an die Stadt. Für die gesamte Büroorganisation, Nebenkosten sowie das operative Geschäft verbleibt somit vom Zuschuss die nicht ausreichende Summe von ca. 30.000 Euro. Die Galerie in der Braubachstraße zeigte 10 Ausstellungen in 2022, in 2023 werden es sechs Ausstellungen sein. Gleichfalls gibt es Salons und Diskussionen zu kulturpolitischen Themen sowie Interventionen im Stadtraum wie in 2021 die Ausstellung des Fotografen Günther Bauer zum Lockdown an den Frankfurter Schulen auf dem Rathenauplatz. Auch engagiert sich die Stiftung im Bereich der ästhetischen Bildung, den sie in Zusammenarbeit mit Schulen und sozialen Einrichtungen auf- und ausbaut. Diese Angebote laufen parallel zum Ausstellungsbetrieb ab. Projektbezogen kamen in 2022 ca. 40.000 Euro an Drittmitteln zusammen. In 2023 werden es etwa 60.000 Euro sein. Laufende Kosten, Personal- und Bürokosten lassen sich jedoch in den seltensten Fällen durch solche Mittel einwerben. Hinzu kommt ein enormer bürokratischer Aufwand in der Beantragung und Abrechnung der Drittmittel. Der derzeitige Geschäftsführer als einziger Angestellter der Stiftung benötigt dringend personelle Unterstützung in Form mindestens einer 50% Stelle. In den für 2023 eingeworbenen Drittmitteln enthalten sind zwei befristete Förderungen durch Frankfurter Stiftungen, wodurch eine Mitarbeiterin befristet zu 50% eingestellt werden konnte. Hier braucht es aber eine langfristige Lösung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2023 70 Mio € — preisbereinigt +24 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 112 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage E 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 222) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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