Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks der A 661
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, im Haushalt 2020 Mittel für die Volleinhausung der A 661 bereitzustellen, um die Anwohner vor Lärm und Schadstoffen zu schützen. Die Maßnahme ist notwendig, um den steigenden Verkehr und die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und Riederwald zu bewältigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
In den Haushalt für das Jahr 2020 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt, um die Volleinhausung, inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach, zu realisieren. Notwendig ist in Abstimmung mit Bund und Land die komplette Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch und in der Verlängerung bis Höhe Ratsweg. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden.
Begründung
Die A 661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A 661 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt, dass nach Inbetriebnahme deutlich mehr Pkw und Lkw täglich auf der A 661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Somit ist an mehreren Stunden am Tag mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen, und damit einhergehend, mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung. Zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht, für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um Bürgerinnen und Bürger vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen, ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit. Lärmschutzwände alleine sind nicht ausreichend, dies wird bereits jetzt in Seckbach und in Bornheim deutlich - trotz Lärmschutzwänden sind die Anwohner nicht geschützt, weil die Bereiche oberhalb der Autobahn liegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019OFOF 656/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020Sie sind hierEAEA 54Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks der A 661Etatanregung
- 27. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1365Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2020 21 Mio € — preisbereinigt +50 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.