Unterliederbach .Engelsruhe. - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Rahmenplan
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Bericht des Magistrats vom 01.12.2003, B 968
Betreff:
Unterliederbach "Engelsruhe" - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Rahmenplan
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.06.2003, § 5497 - NR 948 CDU -
Zu Ziffer II. 4.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 838 .Markomannenweg' ist in der 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2003, § 5497, beschlossen worden. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 41 am 07.10.2003 unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 974 (Ziffer 2) und NR 976 (geänderte Fassung).
Zu Ziffer II. 5.
Das integrierte Handlungskonzept bildet die Grundlage für das Erneuerungsverfahren im Programmgebiet Soziale Stadt Unterliederbach .Engelsruhe'. Es zeigt Projekte und Maßnahmen in einzelnen Handlungsfeldern auf, die für die soziale, kulturelle, ökonomische und bauliche Weiterentwicklung des Stadtteils wichtig sind. Die Finanzierung der Projekte soll neben dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt' (Schwerpunkt investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen) durch die Zusammenführung anderer Fachprogramme, insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Ausbildungsförderung, Soziales, Jugend- und Sozialhilfe, Schule und Kultur, Wirtschaft und Umwelt etc. erfolgen.
Für das Erneuerungsverfahren stehen derzeit rund 1,84 Millionen Euro aus dem Landesprogramm "Einfache Stadterneuerung" zur Verfügung, die zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus kommunalen Mitteln bestehen. Von diesem Betrag sind rund 1,66 Millionen Euro verausgabt beziehungsweise verpflichtet. Finanziert wurden im wesentlichen Planungen und Untersuchungen (Rahmenplan, integriertes Handlungskonzept, Bebauungsplan Nr. 838, etc.), investive Maßnahmen (Fahrradwerkstatt, Spielflächen, Schulhofumgestaltung, etc.) und die Kosten der Beauftragten.
Für das kommende Jahr wird zurzeit der Programmantrag erarbeitet, mit dem weitere Mittel aus dem Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" beim Land beantragt werden. Auf Grundlage der jährlichen Bewilligungen und der Veranschlagungen im kommunalen Haushalt können dann weitere investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen aus der Liste des integrierten Handlungskonzeptes durchgeführt werden.
Im Sinne der Ressourcenbündelung auf Bundesebene hat das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Förderprogramm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)" für Standorte der Sozialen Stadt ins Leben gerufen. Im Jahr 2002 gab es hier ein Teilprogramm unter dem Titel "Kompetenz & Qualifikation für junge Menschen (K&Q)", über das die Einrichtung der Medienstelle und des Sportmobils mit 45.000,-- Euro finanziert wurden. Für 2003 und 2004 gibt es das Teilprogramm "Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)". Aus diesem Programm stehen 90.000,-- Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Fördermittel aus den beiden Teilprogrammen bedürfen keiner Komplementärfinanzierung durch die Kommune.
Auf Landesebene fand eine Ressourcenbündelung ebenfalls statt. Hier gab es Bewilligungen zu Einzelprojekten aus dem Hessischen Sozialministerium. Aufgrund der Haushaltslage des Landes wurde dieses Programm jedoch vollständig gestrichen.
Die im integrierten Handlungskonzept genannten Projekte müssen schrittweise im stadtteilöffentlichen Diskurs entwickelt und auf ihre Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. Hieraus folgt ein Fortschreibungserfordernis für das integrierte Handlungskonzept während der gesamten Laufzeit des Erneuerungsverfahrens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2002MM 218Unterliederbach .Engelsruhe. - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher RahmenplanMagistratsvortrag
- 12. März 2003NRNR 948Unterliederbach .Engelsruhe. . Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher RahmenplanSTVV-Antrag · CDU
- 1. Dezember 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 968Unterliederbach .Engelsruhe. - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher RahmenplanMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)