2. Bericht zum 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Zusammenfassung
Der Bericht dokumentiert die Fortschritte im Rahmen des 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Es wird festgestellt, dass die Frauenquote in vielen Bereichen erreicht wurde, jedoch in einigen Entgeltgruppen nicht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird durch flexible Arbeitszeitmodelle gefördert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
2. Bericht zum 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 298
- B 193/21 -
2. Bericht zum 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023
1 Vorbemerkung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2017, § 2119, den 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main auf der Basis der zum 30.06.2017 erhobenen Daten beschlossen.
Der nach § 7 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 18 des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023.
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt.
Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 31.12.2023 sowie zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben.
Die Jahre 2021 und 2022 waren geprägt durch die Corona-Pandemie. Diese hat sich jedoch nicht auf die Ziele des Frauenförder- und Gleichstellungsplans ausgewirkt.
2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur
Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 31.12.2020 mit damals 212 beschäftigten Frauen und 86 beschäftigten Männern einen leicht gesunkenen Frauenanteil. Am 31.12.2023 waren von insgesamt 312 Mitarbeitenden insgesamt 222 Frauen beschäftigt, damit sank die Quote minimal von 68,18% auf 67,95%. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden betrug 54,81%.
3 Erreichen der Zielvorgaben
In der Analyse zum 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan wurde festgestellt, dass zum Stichtag 30.06.2017 in den Besoldungsgruppen A 16 BBO und A13 BBO sowie in den Entgeltgruppen 14 TVöD, 11 TVöD, 10 TVöD, 9b TVöD, 5 TVöD, S16 TVöD und S15 TVöD der Frauenanteil unter 50% lag, so dass entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt wurden.
Im ersten Berichtszeitraum hatten sich bis 31.12.2020 bereits folgende Veränderungen ergeben: Bei der Neubesetzung der Stellen der Besoldungsgruppen A16 BBO und A13 BBO (inzwischen A14 BBO) wurden die Zielquoten erfüllt. Die Stelle der Besoldungsgruppe A16 BBO wurde mit einer Beschäftigten mit außertariflichem Entgelt (SV) besetzt.
In der Besoldungsgruppe A14 BBO wurde die Funktion der Verwaltungsleitung erstmalig mit 2 teilzeitbeschäftigten Frauen besetzt.
Die Zielquoten in den Entgeltgruppen 14 TVöD, 11 TVöD, 10 TVöD, 9b TVöD, 5 TVöD, S16 TVöD und S15 TVöD wurden zum 31.12.2020 nicht erreicht.
Zum Stand 31.12.2023 beträgt der Anteil der Frauen in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD, 5 TVöD, S16 TVöD und S15 TVöD mindestens 50%.
Durch tarifliche Neuerungen und neue Bewertungen von Stellen gibt es im Betrieb keine Stelle in Entgeltgruppe 9b TVöD mehr.
Somit wurde die Zielquote lediglich in der Entgeltgruppe 14 TVöD verfehlt.
Aktuell ist jedoch festzustellen, dass die Zielquoten neben der Entgeltgruppe 14 TVöD nunmehr in den Entgeltgruppen 12 TVöD, 9a TVöD und 6 TVöD zum Stichtag 31.12.2023 nicht mehr erreicht werden.
Dies ist insbesondere auf die entweder geringe Anzahl von Stellen in der Entgeltgruppe und/oder die fehlende Fluktuation auf den Stellen zurückzuführen.
In der Entgeltgruppe 14 TVöD konnte eine vakante Stelle trotz wiederholter Stellenausschreibung nicht nachbesetzt werden, so dass derzeit nur eine von zwei Stellen besetzt ist.
Die Stelle in Entgeltgruppe 12 TVöD wurde während des Berichtszeitraumes nach einer erfolgten Bewertungsüberprüfung angehoben (zuvor EGr. 11 TVöD). Die Stelle ist mit einem langjährigen Mitarbeiter besetzt und war nicht vakant, ebenso waren die Stellen in EGr. 9a TVöD im Berichtszeitraum nicht neu zu besetzen.
Bei den Stellen der Entgeltgruppe 6 TVöD handelt es sich um die Hausmeister:innen-Stellen. Hier gab es im Berichtszeitraum ebenfalls keine Fluktuation.
Im Rahmen des 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplanes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gelten ab 01.01.2024 neue Zielvorgaben für Stellenbesetzungen. Es wird daher darauf verzichtet, mit diesem Bericht neue Zielvorgaben zu benennen.
4 Einstellungen
Im Berichtszeitraum konnten insgesamt 284 Neueinstellungen von Beschäftigten vorgenommen werden, hierunter waren 212 Frauen, das entspricht einem Prozentanteil von 74,65%. Im Bereich der Beamtinnen und Beamten wurden 2 Beamten Stellen im Betrieb übertragen.
| Einstellungen im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 Besoldungs-/ Entgeltgruppe | Einstellungen insgesamt | davon Frauen | Prozentanteil |
| Beamt:innen | |||
| A12 | 1 | 0 | 0,00% |
| A9 | 1 | 0 | 0,00% |
| gesamt Bea | 2 | 0 | 0,00% |
| Beschäftigte | |||
| 13 | 1 | 1 | 100,00% |
| 11 | 2 | 0 | 0,00% |
| 9c | 3 | 3 | 100,00% |
| 8 | 4 | 3 | 75,00% |
| 7 | 2 | 2 | 100,00% |
| 6 | 1 | 0 | 0,00% |
| 4 | 5 | 4 | 80,00% |
| BpraktEntg (SiA) | 51 | 40 | 78,43% |
| PraktEntg (EiA) | 3 | 3 | 100,00% |
| S18 | 1 | 1 | 100,00% |
| S15 | 6 | 5 | 83,33% |
| S12 | 57 | 42 | 73,68% |
| S8b | 145 | 106 | 73,10% |
| S4 | 3 | 2 | 66,67% |
| gesamt Besch | 284 | 212 | 74,65% |
| gesamt | 286 | 212 | 74,13% |
Die Stellenausschreibungen für den Betrieb erfolgten überwiegend für Stellen in Vollzeit mit der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Bewerbenden für die Stellenausschreibungen waren zu 71% weiblich.
5 Frauen in Führungsfunktionen
In Führungsfunktionen sind die Betriebsleitung, die Geschäftsbereichsleitungen, die Sachgebietsleitungen, die Einrichtungsleitungen sowie Gruppenleitungen, Hauswirtschaftsleitungen sowie die Leitung des Hausmeister-Teams.
Die derzeit 40 Stellen mit Leitungsfunktion werden von 26 Frauen und 14 Männern besetzt, eine Stelle ist vakant. Eine Leitungsstelle wird von 2 Frauen wahrgenommen. Von den somit insgesamt zurzeit 40 Leitungskräften sind 66,67% Frauen.
13 Leitungskräfte arbeiten in Teilzeit. Das entspricht einem Anteil von 32,5%. Hiervon sind 8 Leitungskräfte Frauen, 5 Leitungskräfte sind Männer.
| Führungskräfte im Betrieb 57 Stand 31.12.2023 BesGr./EGr. | MA in | |||||||||
| Leitung gesamt | Personal-kapazität in VZÄ | Vollzeit | ||||||||
| Frauen | Vollzeit Gesamt | Teilzeit | ||||||||
| Frauen | Teilzeit Gesamt | Anteil Teilzeit in % | ||||||||
| nach Personen gesamt | Frauenanteil in Personen | |||||||||
| gesamt | Frauen-anteil in VZÄ gesamt | Frauenanteil in % nach VZÄ | ||||||||
| Beamt:innen A14 | 2 | 1,65 | 2 | 2 | 100,00 | 2 | 1,65 | 100,00 | ||
| A12 | 2 | 1,98 | 1 | 1 | 1 | 50,00 | 1 | 1,00 | 50,51 | |
| Beamt:innen gesamt | 4 | 2,98 | 1 | 1 | 2 | 3 | 75,00 | 3 | 2,65 | 88,93 |
| Beschäftigte SV | 1 | 1,00 | 1 | 1 | 0,00 | 1 | 1,00 | 100,00 | ||
| 14 | 1 | 1,00 | 1 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0,00 | |||
| 12 | 1 | 1,00 | 1 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0,00 | |||
| 11 | 1 | 1,00 | 1 | 1 | 0,00 | 1 | 1,00 | 100,00 | ||
| 9a | 2 | 1,77 | 1 | 1 | 1 | 50,00 | 1 | 0,77 | 43,50 | |
| S18 | 2 | 2,00 | 2 | 2 | 0,00 | 2 | 2,00 | 100,00 | ||
| S17 | 3 | 3,00 | 3 | 3 | 0,00 | 3 | 3,00 | 100,00 | ||
| S16 | 2 | 2,00 | 1 | 2 | 0,00 | 1 | 1,00 | 50,00 | ||
| S15 | 21 | 18,99 | 8 | 13 | 5 | 8 | 38,10 | 13 | 11,57 | 60,93 |
| S12 | 2 | 1,83 | 1 | 1 | 1 | 50,00 | 1 | 1,00 | 54,64 | |
| Beschäftigte gesamt | 36 | 33,59 | 17 | 26 | 6 | 10 | 27,78 | 23 | 21,34 | 63,53 |
| gesamt | 40 | 37,22 | 18 | 27 | 8 | 13 | 32,50 | 26 | 23,99 | 64,45 |
6 Beförderungen und Höhergruppierungen
Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamt:innen sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften.
Von 6 Beförderungen waren 5mal Frauen (83,33%) und von 15 Höhergruppierungen waren 14 Frauen (93,33%) begünstigt.
| Besoldungs-/ Entgeltgruppe | Beschäftigte insgesamt | davon Frauen | Prozentanteil |
| Beamt:innen | |||
| A14 | 2 | 2 | 100,00% |
| A13 | 2 | 2 | 100,00% |
| A11 | 1 | 1 | 100,00% |
| A10 | 1 | 0 | 0,00% |
| Beschäftigte | |||
| 12 | 1 | 0 | 0,00% |
| 11 | 1 | 1 | 100,00% |
| 10 | 2 | 2 | 100,00% |
| 9c | 1 | 1 | 100,00% |
| 9a | 1 | 1 | 100,00% |
| 7 | 1 | 1 | 100,00% |
| S18 | 1 | 1 | 100,00% |
| S17 | 1 | 1 | 100,00% |
| S15 | 2 | 2 | 100,00% |
| S12 | 4 | 4 | 100,00% |
| gesamt | 21 | 19 | 90,48% |
7 Aufstieg von Beamt:innen
Im Berichtszeitraum gab es einen Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren Dienst für 2 Beamtinnen.
8 Beurlaubung und Elternzeit
Im Berichtszeitraum wurden 50 Anträge auf Elternzeit und Sonderurlaub gestellt, die alle genehmigt wurden. 45 Anträge wurden von Frauen gestellt, das entspricht einem Prozentsatz von 90,00%.
9 Mobile Arbeit und Telearbeit
Im Berichtszeitraum haben insgesamt 2 Mitarbeitende (davon eine Frau) einen Teil ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in alternierender Telearbeit geleistet.
Insgesamt 54 Mitarbeitende haben eine Vereinbarung zur Mobilen Arbeit abgeschlossen. Hiervon waren 35 Frauen. Von den 54 Mitarbeitenden waren insgesamt 24 teilzeitbeschäftigt, hiervon 19 Frauen.
10 Fortbildung
Zahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 740 Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen sowie Fachtagungen bewilligt, davon wurden 550 Fortbildungen bzw. 73,33% von Frauen besucht.
Im Schwerpunkt wurden fachspezifische Fortbildungen besucht. Zudem nahmen die Mitarbeitenden unter anderem auch an Kursen zum Arbeitsschutz, für Erste Hilfe, der betrieblichen Gesundheitsförderung, für Methoden- und persönliche Kompetenzen teil.
35 Fortbildungen wurden zu Leitungsthemen besucht, hiervon 27 von Frauen, d. h. 77,14%.
Zusätzlich zu den Fortbildungsveranstaltungen wurden in den Geschäftsbereichen 2 und 3 regelhaft Supervisionssitzungen durchgeführt sowie gesamtbetrieblich ein regelhaftes Leitungscoaching für neue Leitungskräfte eingeführt.
Zusammenfassung
Abschließend ist festzuhalten, dass im Berichtszeitraum in vielen Besoldungs- und Entgeltgruppen die Frauenquote in der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe erreicht werden konnte. Lediglich in 4 Entgeltgruppen wird diese nicht erreicht.
Der Anteil von Frauen in Leitungsfunktion überschreitet mit 64,45% deutlich die vorgegebenen Zielquoten.
Bei Einstellungen, Höhergruppierungen und Beförderungen waren überwiegend Frauen begünstigt. Auch Fortbildungen wurden überwiegend von Frauen besucht.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich zum einen in der Teilzeitquote von 54,81%. Der Betrieb sieht es im Rahmen der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden als Auftrag unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen - auch für Leitungskräfte und Praktikant:innen im Anerkennungsjahr.
Zum anderen ist eine Zunahme der Inanspruchnahme von Mobilem Arbeiten zu verzeichnen. Diese Flexibilisierung hat sowohl positive Effekte für d. einzelne:n Mitarbeiter:in als auch für den Betrieb als Arbeitgeber in Hinblick auf besondere Situationen wie z. B. Ausfall des ÖPNV oder Unwetterlagen.
Der nächste Bericht erfolgt zum 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und wird die Jahre 2024 bis 2026 umfassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. März 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)