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Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen

Vorlagentyp: B
70 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86

Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2046 - OA 201/17 OBR 1 - Zu 1.: Grundsätzlich verfügen alle größeren, mehrgruppigen Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main über einen Mehrzweckraum (Differenzierungsraum). Dieser Raum mit multifunktionaler Nutzung ist eingebettet in die pädagogische Arbeit der Kindertagesstätte. Er ist somit nicht als separater Turn- und Bewegungsraum einzustufen. Dem Stadtschulamt liegen keine validen Daten über die Nutzungsmöglichkeiten von vorhandenen zweckgebundenen Mehrzweckräumen vor. In städtischer Trägerschaft befinden sich im Gallus sechs Kinderzentren. Diese haben alle eine Möglichkeit, Räume zumindest zeitweise als Bewegungsräume für Kinder zur Verfügung zu stellen. Alle Räume werden auch für weitere pädagogische Angebote genutzt.

Zu 2.: Die externe Nutzung von Differenzierungsräumen (Bewegungsräumen) in den Kinderzentren ist innerhalb der Öffnungszeiten aufgrund der hohen Anzahl der Ganztagskinder und der intensiven Raumnutzung nicht möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten könnten die Räume nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn aus Gründen des Datenschutzes ein/e Mitarbeiter/in der Einrichtung vor Ort wäre, da persönliche Dinge der Kinder, Bilder, Fotodokumentationen, Entwicklungsberichte etc. in den Fluren und Räumen der Einrichtungen zum Teil offen aufbewahrt werden. Eine Personalreserve über der pädagogischen Arbeit hinaus ist in der Regel in den Einrichtungen nicht gegeben. Eine Nutzung durch einrichtungsfremde Personen ist nur im Einzelfall vertretbar.

Zu 3.: Die Verantwortlichkeit der zweckgebundenen Kindertageseinrichtungen liegt in Trägerhoheit. Sportvereine und Kindertagesstätten können Vereinbarungen unter Wahrung einer datenschutz- und hygienerechtlichen Prüfung in einer guten Kooperation unter Einbeziehung des Gesamtkonzeptes der Einrichtung schließen. Es ist bei allen Maßnahmen sicherzustellen, dass sie der Organisation des Betriebsablaufes nicht entgegenstehen. Für eine öffentliche Nutzung eignen sich räumlich abgeschlossene Bereiche, insbesondere solche mit einem separaten Zugang und zugeordneten sanitären Anlagen. Dies ist in der Regel in Kindertagesstätten nicht gegeben. Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld sind im Kontext einer sich verdichtenden Stadt anzustreben. Sie bedürfen einer klaren Rahmenplanung, der Moderation von Nutzerinteressen, der Organisation von Raumbuchungen und der Koordination. Eine Raumnutzung durch Dritte setzt eine individuelle tragfähige Regelung der anfallenden Koordinierungsaufgaben voraus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2017OFOF 426/1Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 7. November 2017OAOA 201Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfenAnregung
  3. 16. März 2018Sie sind hier
    BB 86Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen
    Magistratsbericht
  4. 24. März 2018OFOF 574/1Räume für Kinderturnen vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzenOrtsbeiratsantrag · U.B.
  5. 10. April 2018OMOM 2997Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzenDirektanregung
  6. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 356Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 86 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPParteiU.b
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 45 · 24.04.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 21 · 14.05.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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